Gleiche Gesundheitschancen für Patientinnen und Patienten in Hamburg Senat fördert in Quartieren mit besonderem sozialem Unterstützungsbedarf sieben Lokale Gesundheitszentren
Elbe Express/ Haber Merkezi
Die Stadt geht neue Wege, um Menschen mit sozialen und gesundheitlichen Problemen besser zu unterstützen: In Stadtteilen mit besonders schlechter sozialer Lage sollen insgesamt sieben lokale Gesundheitszentren entstehen, in denen medizinische Versorgung und soziale Unterstützung Hand in Hand erfolgen. Kern des Lokalen Gesundheitszentrums ist mindestens eine haus- und/oder kinderärztliche Praxis, eine moderne Form der „Gemeindeschwester“ und eine Sozialberatung. Darüber hinaus soll eine verbindliche Kooperation mit Pflegediensten, gesundheitlichen (z.B. Suchtberatung und Prävention, psychotherapeutische Versorgung und psychosoziale Beratung) und sozialen Angeboten (Migrantenarbeit, Verbraucherschutz) erfolgen. Gemeinnützige Träger können sich bei der Gesundheitsbehörde um eine Förderung pro Zentrum von 100.000 Euro jährlich bewerben, die Sozialbehörde fördert zusätzlich jeweils eine halbe Stelle für Sozialberatung.
Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Zwischen sozialer Lage und gesundheitlicher Belastung besteht ein enger Zusammenhang. Menschen mit niedrigem Einkommen und geringerer Bildung leben häufiger ungesund, haben mehr chronische Erkrankungen und eine geringere Lebenserwartung. Wir wollen gleiche Gesundheitschancen für alle Hamburgerinnen und Hamburger unabhängig von Einkommen und Wohnort. Eine gute medizinische Versorgung allein reicht dafür manchmal nicht aus, gebraucht wird eine ganzheitliche Unterstützung beim Umgang mit Erkrankungen und sozialen Problemen.“
„Die eigene Gesundheit und das soziale Wohlergehen hängen eng zusammen. Für beides kann man künftig direkt vor Ort die Hilfe bekommen, die gebraucht wird. In Hamburg behalten wir alle im Blick! Dazu werden die Gesundheitszentren einen wichtigen Beitrag für eine soziale Stadt leisten“, erklärt Sozialsenatorin Melanie Leonhard.
Angesiedelt werden sollen die Lokalen Gesundheitszentren in Stadtteilen, die eine besonders hohe Konzentration sozialer Problemlagen aufweisen, z.B. überdurchschnittlich viele Arbeitslose und Grundsicherungsempfänger, viele Jugendliche ohne Schulabschluss. Eine gleichmäßige Verteilung über alle Bezirke wird angestrebt. Dass die Bevölkerung in diesen Stadtteilen besonders hohe gesundheitliche Belastungen hat, war auch im „Morbiditätsatlas“ der Gesundheitsbehörde festgestellt worden.
Mit den „Interdisziplinären Stadtteil-Gesundheitszentren“ (ISGZ) will die Gesundheitsbehörde auch Erfahrungen sammeln mit zukunftsfähigen, patientenorientierten und sektorenübergreifenden Versorgungsansätzen, die in die Regelversorgung überführt werden können. Um eine Auswertung und ggf. Übertragung der Erfahrungen zu ermöglichen, wird die Robert-Bosch-Stiftung das Programm durch eine wissenschaftliche Evaluation unterstützen. „Die Robert Bosch Stiftung fördert bereits seit 2017 in ihrem Programm PORT – Patientenorientierten Zentren zur Primär- und Langzeitversorgung die Weiterentwicklung und Einführung lokaler, inhaltlich umfassender und exzellenter Gesundheitszentren in einer Region. Wir freuen uns auf den Erfahrungsaustausch mit der Stadt Hamburg, deren Interdisziplinären Stadtteil-Gesundheitszentren ein gleich gerichtetes Konzept zugrunde liegt. Das ist ein Zeichen dafür, dass sich dieses Versorgungsmodell in Deutschland weiter etabliert“, sagt Bernadette Klapper, Leiterin des Bereichs Gesundheit in der Robert Bosch Stiftung.
Außerhalb Deutschlands haben sich zahlreiche interdisziplinäre und multiprofessionell gestaltete Versorgungsformen als sogenannte Community Health Centers etabliert, die eine patientenzentrierte, koordinierte Versorgung aus gesundheitlicher, pflegerischer, psychosozialer und psychologischer Sicht zusammen anbieten. Entsprechende Versorgungsformen z.B. in Skandinavien, Spanien, Kanada und Slowenien haben den Erfolg solcher sozial- und gesundheitlich-integrativen Zentren belegt. Einzelne vergleichbare Ansätze finden sich auch im Projekt des Gesundheitskiosks in Billstedt-Horn oder in der Poliklinik auf der Veddel. „Die hier schon vorliegenden positiven Erkenntnisse über die Akzeptanz im Stadtteil und die Zufriedenheit mit dem ganzheitlichen Ansatz haben uns bestärkt, die Lokalen Gesundheitszentren auf den Weg zu bringen“, so Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks.
Zum Hintergrund
Das Konzept eines interdisziplinären Stadtteilgesundheitszentrums sieht folgende gesundheitliche und soziale (Versorgungs-)Ansätze vor:
Interdisziplinarität
Die Interdisziplinarität wird eine zwingend vorgegebene Fördervoraussetzung werden. Es muss eine durch Kooperationsvereinbarung verbindlich gestaltete Zusammenarbeit zwischen dem Träger des ISGZ und folgenden Personen bzw. Einrichtungen vorliegen:
- Mindestens ein haus-und/oder kinderärztliches Versorgungsangebot
- Angebot eines qualifizierten sozialen ersten Ansprechpartners in Fragen des Wohnens, der Ansprüche an Sozialversicherungen und im Umgang mit anderen Stellen.
- Angebot von vermittelnden, die Patientinnen und Patienten in ihrem medizinischen und pflegerischen Bedarf unterstützenden Personen oder Einrichtungen (z.B. Gemeindeschwester, Community Health Nurse, Case Manager, Gesundheitskiosk)
Vernetzte Zusammenarbeit
Um eine sektorenübergreifende und lokale Vernetzung zu fördern, muss ein ISGZ
- mit Pflegediensten vor Ort vernetzt und regelmäßig zusammenarbeiten und diese Kooperation konzeptionell verankern
- vernetzt mit sonstigen lokalen unterstützenden Strukturen zusammenarbeiten (z.B. ambulante Suchthilfe)
- den Bezirk frühzeitig in die Planung mit dem Ziel einbeziehen, Kooperationen mit bezirklichen Stellen herzustellen.
Lokale Ausgestaltung
Für eine Förderung muss der Zuwendungsempfänger außerdem eines der folgenden Angebote bereithalten:
- Kooperation mit einer vertragsärztlichen psychotherapeutischen Praxis vor Ort oder Angebot einer eigenen niederschwelligen psychosozialen Beratung
- Zusammenarbeit mit einer der lokalen Vernetzungsstellen zur Förderung der Prävention (BGV), die möglichst räumlich in das Trägerangebot eingebunden ist.
- Zusammenarbeit mit weiteren Stellen insbesondere in der Migrantenarbeit oder anderer Gesundheitsfachberufe.
- gesicherte Zusammenarbeit mit dem Projekt „Verbraucherschutz vor Ort“ der Verbraucherzentrale.
Diese und weitere Voraussetzungen/Anforderungen sind in einer ab 1.1.2020 geltenden Förderrichtlinie festgelegt, die von möglichen Betreibern erfüllt werden müssen. Die Auswahl der Gebiete und Träger erfolgt durch die Gesundheitsbehörde.