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Çarşamba, Haziran 26, 2024

Harte Einschränkungen für den Sport – Hilfen werden deutlich ausgeweitet

Symbolbild:Pixabay

Freizeit- und Amateursportbetrieb vorübergehend stark eingeschränkt / Nothilfefonds II für den Hamburger Sport vorbereitet / Zusätzliche finanzielle Zuschüsse für coronabedingte Hygiene- und Schutzmaßnahmen geplant

elbeXpress / Haber Merkezi

Vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionsdynamik in der Corona-Pandemie hat der Senat in Umsetzung des Beschlusses der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz am Freitag umfangreiche Maßnahmen zur Reduzierung der Kontakte getroffen. Dazu zählt auch eine vorübergehende Einstellung des Freizeit- und Amateursportbetriebs auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ab dem 2. November. Auch Fitness- und Yogastudios oder vergleichbare Einrichtungen im Bereich des Sports müssen schließen.

Lediglich die Sportausübung allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Hausstands auf Sportanlagen im Freien bleibt weiterhin zulässig. Ärztlich verordneter Rehabilitationssport kann ebenfalls unter Berücksichtigung der geltenden Hygiene- und Abstandsgebote (2,5 Meter in geschlossenen Räumen) und mit maximal bis zu fünf Personen ausgeübt werden. Reiterhöfe und Reithallen dürfen allein im Sinne des Tierwohls genutzt werden.

Der Trainings- und Wettkampfbetrieb für Berufssportlerinnen und -sportler sowie für Kaderathletinnen und -athleten der olympischen und paralympischen Sportarten an den Bundes-, Landes- oder Olympiastützpunkten ist zulässig. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb darf nur unter Zuschauerausschluss stattfinden. Die genannten Einschränkungen gelten voraussichtlich bis Ende November.

Die Bundesregierung hat bereits mitgeteilt, dass auch Vereine die vom Bund angekündigte Außerordentliche Wirtschaftshilfe in Anspruch nehmen können. Der vorgesehene Entschädigungsbetrag liegt bei bis zu 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats (November 2019). Nähere Informationen zu den Förderkonditionen und zum Antragsverfahren sollen in den kommenden Tagen folgen.

Hamburger Nothilfefonds II geht an den Start

Zugleich baut auch die Stadt Hamburg ihre weitreichenden Unterstützungsmaßnahmen für den Hamburger Sport in der Corona-Krise weiter aus. Im Zuge des ersten Nothilfefonds waren rund 1,1 Millionen Euro an die Vereine und Antragssteller aus dem Bereich des Sports ausgezahlt worden. Für die nächste Woche ist ein weitreichender Nothilfefonds II vorbereitet. Gemeinnützige Sportvereine, Anbieter von anerkannten Rehasportkursen, Veranstalter von Sportveranstaltungen und als Wirtschaftsbetrieb ausgegliederte Lizenzspielerabteilungen, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, können dann weitere nicht zurückzuzahlende Zuschüsse des neu aufgelegten Nothilfefonds II beantragen. Dieser umfasst ein Gesamtvolumen von rund vier Millionen Euro. Vor dem Start soll noch ein Abgleich mit dem vom Bund angekündigten Förderprogramm erfolgen, um Widersprüche mit den Förderrichtlinien des Bundes möglichst zu vermeiden.

Weitere direkte Zuschüsse für Hygiene- und Schutzmaßnahmen

In einem nächsten Schritt können Vereine und als Wirtschaftsbetrieb ausgegliederte Lizenzspielerabteilungen in Hamburg weitere direkte Zuschüsse für aufgrund der Corona-Pandemie dringend notwendige Hygiene- und Schutzmaßnahmen beantragen. Dafür stehen in Kürze eine Million Euro aus den Mitteln zur Bewältigung der Corona-Krise zur Verfügung. Die maximale Förderhöhe beträgt dabei voraussichtlich 10.000 Euro je Sportverein bzw. 100.000 Euro je Wirtschaftsbetrieb. Aktuell können Vereine und Verbände darüber hinaus finanzielle Unterstützung über die Förderprogramme „IFB-Förderkredit Sport Fördermodul Corona“ (bis 31. Dezember 2020) und „Hamburg-Kredit Liquidität“ (bis 31. Dezember 2020) beantragen.

Bild: © Bina Engel/Senatskanzlei Hamburg

Sportsenator Andy Grote: „Wir treffen harte Maßnahmen mit dem Ziel noch weitgehendere Einschnitte in der nahen Zukunft vermeiden zu können. Freizeitsport bleibt zumindest in eingeschränktem Ausmaß auch auf den Sportanlagen im Freien möglich. Wir stehen weiter eng an der Seite des Hamburger Sports und setzen mit einem weiteren Nothilfefonds alles daran, dass Hamburg eine starke Active City bleibt und die Vereine gut durch diese Krise kommen. Diese haben in den vergangenen Monaten Herausragendes geleistet, um auch unter den schwierigen Bedingungen, Angebote für ihre Mitgliederinnen und Mitglieder aufrechtzuerhalten. Dafür danke ich den vielen Engagierten und Ehrenamtlichen in den Vereinen ausdrücklich.“

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Vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionsdynamik in der Corona-Pandemie hat der Senat in Umsetzung des Beschlusses der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz am Freitag umfangreiche Maßnahmen zur Reduzierung der Kontakte getroffen. Dazu zählt auch eine vorübergehende Einstellung des Freizeit- und Amateursportbetriebs auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ab dem 2. November. Auch Fitness- und Yogastudios oder vergleichbare Einrichtungen im Bereich des Sports müssen schließen.

Lediglich die Sportausübung allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Hausstands auf Sportanlagen im Freien bleibt weiterhin zulässig. Ärztlich verordneter Rehabilitationssport kann ebenfalls unter Berücksichtigung der geltenden Hygiene- und Abstandsgebote (2,5 Meter in geschlossenen Räumen) und mit maximal bis zu fünf Personen ausgeübt werden. Reiterhöfe und Reithallen dürfen allein im Sinne des Tierwohls genutzt werden.

Der Trainings- und Wettkampfbetrieb für Berufssportlerinnen und -sportler sowie für Kaderathletinnen und -athleten der olympischen und paralympischen Sportarten an den Bundes-, Landes- oder Olympiastützpunkten ist zulässig. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb darf nur unter Zuschauerausschluss stattfinden. Die genannten Einschränkungen gelten voraussichtlich bis Ende November.

Die Bundesregierung hat bereits mitgeteilt, dass auch Vereine die vom Bund angekündigte Außerordentliche Wirtschaftshilfe in Anspruch nehmen können. Der vorgesehene Entschädigungsbetrag liegt bei bis zu 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats (November 2019). Nähere Informationen zu den Förderkonditionen und zum Antragsverfahren sollen in den kommenden Tagen folgen.

Hamburger Nothilfefonds II geht an den Start

Zugleich baut auch die Stadt Hamburg ihre weitreichenden Unterstützungsmaßnahmen für den Hamburger Sport in der Corona-Krise weiter aus. Im Zuge des ersten Nothilfefonds waren rund 1,1 Millionen Euro an die Vereine und Antragssteller aus dem Bereich des Sports ausgezahlt worden. Für die nächste Woche ist ein weitreichender Nothilfefonds II vorbereitet. Gemeinnützige Sportvereine, Anbieter von anerkannten Rehasportkursen, Veranstalter von Sportveranstaltungen und als Wirtschaftsbetrieb ausgegliederte Lizenzspielerabteilungen, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, können dann weitere nicht zurückzuzahlende Zuschüsse des neu aufgelegten Nothilfefonds II beantragen. Dieser umfasst ein Gesamtvolumen von rund vier Millionen Euro. Vor dem Start soll noch ein Abgleich mit dem vom Bund angekündigten Förderprogramm erfolgen, um Widersprüche mit den Förderrichtlinien des Bundes möglichst zu vermeiden.

Weitere direkte Zuschüsse für Hygiene- und Schutzmaßnahmen

In einem nächsten Schritt können Vereine und als Wirtschaftsbetrieb ausgegliederte Lizenzspielerabteilungen in Hamburg weitere direkte Zuschüsse für aufgrund der Corona-Pandemie dringend notwendige Hygiene- und Schutzmaßnahmen beantragen. Dafür stehen in Kürze eine Million Euro aus den Mitteln zur Bewältigung der Corona-Krise zur Verfügung. Die maximale Förderhöhe beträgt dabei voraussichtlich 10.000 Euro je Sportverein bzw. 100.000 Euro je Wirtschaftsbetrieb. Aktuell können Vereine und Verbände darüber hinaus finanzielle Unterstützung über die Förderprogramme „IFB-Förderkredit Sport Fördermodul Corona“ (bis 31. Dezember 2020) und „Hamburg-Kredit Liquidität“ (bis 31. Dezember 2020) beantragen.

Bild: © Bina Engel/Senatskanzlei Hamburg

Sportsenator Andy Grote: „Wir treffen harte Maßnahmen mit dem Ziel noch weitgehendere Einschnitte in der nahen Zukunft vermeiden zu können. Freizeitsport bleibt zumindest in eingeschränktem Ausmaß auch auf den Sportanlagen im Freien möglich. Wir stehen weiter eng an der Seite des Hamburger Sports und setzen mit einem weiteren Nothilfefonds alles daran, dass Hamburg eine starke Active City bleibt und die Vereine gut durch diese Krise kommen. Diese haben in den vergangenen Monaten Herausragendes geleistet, um auch unter den schwierigen Bedingungen, Angebote für ihre Mitgliederinnen und Mitglieder aufrechtzuerhalten. Dafür danke ich den vielen Engagierten und Ehrenamtlichen in den Vereinen ausdrücklich.“

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