Am 10.04.2021 gegen 11:45 Uhr kontrollierte eine Streife der Hamburger Bundespolizei im Hauptbahnhof einen 34-jährigen Mann, welcher den Beamten dadurch aufgefallen war, dass er keine Mund- und Nasen-Bedeckung trug.
elbeXpress / Haber Merkezi
Freundlich wurde er mehrfach auf den Umstand, eine vorgeschriebene Maske aufzusetzen, hingewiesen, bei Nichtbefolgung habe er umgehend den Bahnhof zu verlassen. Widerwillig setzte der 34-Jährige die Maske auf, nachdem er über den Regelsatz im Bußgeldverfahren (150 Euro) in Kenntnis gesetzt worden war.
Kurze Zeit später wurde der Mann erneut ohne die erforderliche Bedeckung im Gebäude angetroffen. Die Mitteilung an den Mann, dass sein Verhalten eine Ordnungswidrigkeit darstellt und nun auch an die entsprechenden Stellen gemeldet werden würde, machte ihn aggressiv. Ihm gegenüber wurde ein Platzverweis für den Hauptbahnhof ausgesprochen.
Anstelle diesem nachzukommen, störte der Mann nun weitere polizeiliche Kontrollen im Bahnhofsgebäude und zeigte den Beamten gegenüber seinen ausgestreckten Mittelfinger.
Daraufhin wurde der Mann in Gewahrsam genommen und dem Bundespolizeirevier Hauptbahnhof zugeführt. Bevor er in die Zelle gesperrt wurde, konnte im Rahmen der Durchsuchung bei ihm eine betäubungsmittelähnliche Substanz, vermutlich Cannabis, aufgefunden werden.
Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,33 Promille.
Nachdem sich der Mann im Laufe der nächsten Stunden wieder beruhigt hatte, wurde er auf freien Fuß gesetzt. Neben einem Strafverfahren wegen Beleidigung wurde auch eines wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen ihn eingeleitet. Die Meldung bzgl. des Nichttragens der Mund- und Nasenbedeckung wird an das Gesundheitsamt weitergeleitet.
Gegen den Mann eine offene Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Hamburgs wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zur Ermittlung seines Aufenthaltsortes.