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Cuma, Haziran 21, 2024

Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen: Das ändert sich ab Montag

Symbolbild: Pixabay

Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an den Sankt-Pauli-Landungsbrücken und in der Straße Mühlenkamp wird aufgehoben.

elbeXpress / Haber Merkezi

Im Rahmen der Anpassung der Eindämmungsverordnung ergeben sich ab Montag, 23. November, kleinere Änderungen hinsichtlich der Maskenpflicht im öffentlichen Raum. So wird die Maskenpflicht an den Sankt-Pauli-Landungsbrücken, in der Straße Mühlenkamp und rund um die Muharrem-Acar-Brücke in Wilhelmsburg vorerst aufgehoben.

Auf bestimmten öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, für die bereits eine Maskenpflicht besteht, wird die zeitliche Dauer ausgeweitet. Dies gilt ab Montag u. a. für den Steindamm sowie rund um den Steintorplatz, für die Straße Schulterblatt und rund um den Alma-​Wartenberg-​Platz.

Eine großflächige ganztägige Maskenpflicht im öffentlichen Raum ist nach wie vor nicht vorgesehen; mit den zeitlichen und örtlichen Einschränkungen eine allgemeine Maskenpflicht vielmehr vermieden werden, indem die Verpflichtung nur da besteht, wo es erforderlich ist: Ziel der erweiterten Regeln ist das verbindliche Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Bereichen, in denen wegen eines erhöhten Passantenaufkommens oder räumlicher Enge kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann.

Neben einer Beschilderung in den betroffenen Straßenzügen ist eine Auflistung und kartografische Darstellung der betroffenen Gebiete online einzusehen. Unter https://www.hamburg.de/corona werden alle öffentlichen Plätze übersichtlich dargestellt.

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Auf bestimmten öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, für die bereits eine Maskenpflicht besteht, wird die zeitliche Dauer ausgeweitet. Dies gilt ab Montag u. a. für den Steindamm sowie rund um den Steintorplatz, für die Straße Schulterblatt und rund um den Alma-​Wartenberg-​Platz.

Eine großflächige ganztägige Maskenpflicht im öffentlichen Raum ist nach wie vor nicht vorgesehen; mit den zeitlichen und örtlichen Einschränkungen eine allgemeine Maskenpflicht vielmehr vermieden werden, indem die Verpflichtung nur da besteht, wo es erforderlich ist: Ziel der erweiterten Regeln ist das verbindliche Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Bereichen, in denen wegen eines erhöhten Passantenaufkommens oder räumlicher Enge kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann.

Neben einer Beschilderung in den betroffenen Straßenzügen ist eine Auflistung und kartografische Darstellung der betroffenen Gebiete online einzusehen. Unter https://www.hamburg.de/corona werden alle öffentlichen Plätze übersichtlich dargestellt.

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