Nach Ausübung von Vorkaufsrechten – Stadt übernimmt weitere drei Grundstücke in Ottensen und auf St. Pauli
Zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner vor Verdrängung in Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung hat die Stadt Hamburg in drei weiteren Fällen ihr Vorkaufsrecht ausgeübt und Grundstücke in Ottensen und auf St. Pauli übernommen. Es handelt sich dabei um zwei Objekte in der Friedensallee und der Ottenser Hauptstraße mit insgesamt 19 Wohn- und zwei Gewerbeeinheiten sowie einem Grundstück mit 20 Wohn- und drei Gewerbeeinheiten in der Friedrichstraße auf St. Pauli. Erneut war es trotz intensiver Verhandlungen der zuständigen Bezirksämter Altona und Hamburg-Mitte nicht gelungen, mit den potentiellen Käufern eine Abwendungsvereinbarung zur Einhaltung der Ziele der Sozialen Erhaltungsverordnung abzuschließen. Auch in den drei aktuellen Fällen ist daraufhin der zur Finanzbehörde gehörende Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) tätig geworden und hat die Grundstücke übernommen. Im November letzten Jahres und im Frühjahr dieses Jahres hatte die Stadt bereits für fünf Grundstücke (St. Pauli, Schanzenviertel und Ottensen) ihr Vorkaufsrecht ausgeübt.
Elbe Express/ Haber Merkezi
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Wir halten Wort beim Einsatz für Mieterschutz und gegen Verdrängung. Die drei aktuellen Fälle beweisen es: Wo es nötig und rechtlich möglich ist, schreiten wir ein und schützen durch die Ausübung unserer städtischen Vorkaufsrechte Hamburgs Mieterinnen und Mieter insbesondere in den stark nachgefragten Gebieten mit sozialer Erhaltungsverordnung. Auch für die Zukunft gilt: Wenn sich ein Käufer nicht verpflichten will, entsprechend den Zielen der Sozialen Erhaltungsverordnung seine Gebäude zu entwickeln, werden wir die Vorkaufsrechte weiterhin konsequent ausüben. Jeder potentielle Erwerber hat die Möglichkeit, dies durch eine Abwendungsvereinbarung zu vermeiden. Dass wir Vorkaufsrechte als ultima ratio auch ausüben, hat sich unter Investoren mittlerweile herumgesprochen. Unser Ansatz hat damit auch in den Fällen, wo wir am Schluss das Vorkaufsrecht nicht ausüben mussten, jetzt schon einen hohen präventiven Wert. Auf diesem Weg wollen wir weitergehen.“
Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen Dr. Dorothee Stapelfeldt: „Der Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung in Hamburg ist uns wichtig, das zeigt auch die Ausübung des Vorkaufsrechtes für diese Grundstücke. Gerade in den stark nachgefragten zentralen Quartieren, wie z.B. in Ottensen und auf St. Pauli, besteht nach wie vor ein hoher Aufwertungs- und Verdrängungsdruck. Dort kümmern wir uns mit allen uns zur Verfügung stehenden Instrumenten darum, Mietwohnraum zu erhalten, die Mietsteigerungen zu begrenzen, und sorgen dafür, dass die soziale Durchmischung der Quartiere intakt bleibt. Es ist mit den mittlerweile in 12 Gebieten geltenden Sozialen Erhaltungsverordnungen möglich, die in Hamburg rund 212.000 Bewohnerinnen und Bewohner schützen.“
Kersten Albers, kommissarische Bezirksamtsleitung Altona: „Altona ist der Bezirk mit den meisten Sozialen Erhaltungsverordnungen. Dies zeigt, dass wir dem Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner in aufwertungsbedrohten Stadtteilen eine besondere Bedeutung zumessen. Um dieses zu erreichen werden wir in letzter Instanz auch weiterhin die Möglichkeit der Vorkaufsrechtsausübung konsequent nutzen. Unser primäres Ziel liegt aber darin, in Gesprächen den Abschluss von Abwendungsvereinbarungen zu erreichen.“
Falko Droßmann, Bezirksamtsleiter Hamburg-Mitte: „Die Wohnquartiere in St. Pauli, St. Georg und in der Neustadt haben einen enormen Aufmerksamkeitswert. Hier steht mein Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung dafür, jeden Antrag auf bauliche Änderungen oder auf Umwandlung in Wohnungseigentum und jeden Kaufvertrag im Sinne der Ziele der Sozialen Erhaltungsverordnung schnell und fachkundig zu prüfen. Ich freue mich, dass die Stadt auf Basis unserer bezirklichen Initiative und Bewertung erfolgreich das Vorkaufsrecht in der Friedrichstraße ausgeübt hat. Das ist ein positives Signal für alle unter diesem Schutz stehende Gebiete Hamburgs!“
Hamburg begegnet dem seit längerem bestehenden Verdrängungsdruck in Teilen der Stadt unter anderem durch den Erlass von mittlerweile 12 Sozialen Erhaltungsverordnungen. Ihr wesentliches Ziel ist es, die ansässige Wohnbevölkerung vor Verdrängung durch Luxusmodernisierungen und durch die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu schützen. Dies kann in besonderen Fällen auch durch die Ausübung eines städtischen Vorkaufsrechts geschehen.
Kritik kommt von der FDP. Der stadtentwicklungspolitische Sprecher der FDP-Bürgerschaftsfraktion, Jens P. Meyer: „Der Wahlkampf rückt näher und lässt den Senat erneut Millionen Euro an Steuergeld ausgeben, um einige wenige Bewohner beim Mietpreis zu bevorteilen. Die erneute Ausübung des Vorkaufsrechts für drei Grundstücke in Ottensen und auf St. Pauli ist aber bezogen auf das Mietpreisniveau in der gesamten Stadt nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Nicht die sogenannten ‚Luxussanierungen‘ und die geringe Zahl an schwarzen Schafen unter den Vermietern sind das Problem, sondern der Mangel an Wohnraum in unserer Stadt. Der Senat muss die Belastungen durch Mietpreissteigerungen für alle Menschen in Hamburg begrenzen: Durch ein ausreichend vorhandenes Wohnungsangebot. Hierfür brauchen wir schnellere Baugenehmigungen, weniger Vorschriften, mehr Neubau und Nachverdichtung, und über die Grundsteuer hat der Senat einen zusätzlichen Hebel zur Senkung der Nebenkosten.“