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Pazar, Haziran 9, 2024

Neue Corona-Bestimmungen: Weihnachtsmärkte dürfen stattfinden, Beschränkungen für Alkoholausschank – 150 € Bußgeld für falsche Kontaktdaten in Gastronomie

Klarheit für den anstehenden Advent: Weihnachtsmärkte im Freien dürfen stattfinden, wenn ihr Hygienekonzept genehmigt wird. Der Ausschank von Alkohol darf allerdings nur in abgetrennten Bereichen stattfinden. Stehplätze sind unzulässig. Für die Kontaktnachverfolgung in der Gastronomie wurden die Regeln verschärft: Wer falsche Kontaktdaten angibt, muss künftig mit einem Bußgeld von 150 € rechnen. Eine entsprechende Verordnung hat Sozialsenatorin Leonhard heute erlassen.

elbe eXpress / Haber Merkezi

Bild: Pixabay

Wirte sind künftig zudem verpflichtet zu überprüfen, ob die angegebenen Kontaktdaten vollständig sind und ob diese offenkundig falsche Angaben enthalten. Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern oder offenkundig falsche oder unvollständige Angaben machen, dürfen nicht bewirtet werden. Dasselbe gilt für Veranstaltungen, bei denen Kontaktdaten erhoben werden müssen – wer sich hier der Angabe verweigert, ist von der Teilnahme auszuschließen. Werden trotz der entsprechenden Vorschrift überhaupt keine Kontaktdaten erhoben, ist bislang bereits ein Bußgeld von bis zu 1.000 € vorgesehen. Das gilt auch für die zweckfremde Nutzung von Daten oder unbefugte Überlassung der Daten an Dritte: Weiterhin werden die Daten allein für die Zwecke der Kontaktnachverfolgung aufbewahrt und nach vier Wochen vernichtet.

Die zu den Weihnachtsmärkten getroffene Regelung gibt Planungssicherheit für den Advent – jedoch unter der Bedingung, dass das Infektionsgeschehen sich nicht verschlechtert. Auch nach Genehmigung von Märkten können Auflagen erteilt werden, beispielsweise der Alkoholausschank vollständig untersagt werden, wenn die die epidemiologische Lage das notwendig macht. Der Verzehr alkoholischer Getränke ist nur in räumlich abgetrennten Bereichen mit und auf Sitzplätzen zulässig. Diese Bereiche können mehrere gastronomische Angebote unterschiedlicher Anbieterinnen und Anbieter umfassen.

Senatorin Dr. Melanie Leonhard Bild: © SK / Daniel Reinhardt

Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard: „Einem Glühwein an der frischen Luft, mit Abstand und ohne Gedränge, steht aus aktueller Sicht nichts entgegen. Wir haben es gemeinsam in der Hand, ob wir uns auf Weihnachtsmärkte freuen können – mit viel Ernsthaftigkeit und Disziplin sollten jetzt die Hygieneregeln beachtet werden, insbesondere in der herbstlichen Zeit, wenn zu dem Infektionsgeschehen auch noch die jahreszeitüblichen Erkältungen hinzukommen.“

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Wirte sind künftig zudem verpflichtet zu überprüfen, ob die angegebenen Kontaktdaten vollständig sind und ob diese offenkundig falsche Angaben enthalten. Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern oder offenkundig falsche oder unvollständige Angaben machen, dürfen nicht bewirtet werden. Dasselbe gilt für Veranstaltungen, bei denen Kontaktdaten erhoben werden müssen – wer sich hier der Angabe verweigert, ist von der Teilnahme auszuschließen. Werden trotz der entsprechenden Vorschrift überhaupt keine Kontaktdaten erhoben, ist bislang bereits ein Bußgeld von bis zu 1.000 € vorgesehen. Das gilt auch für die zweckfremde Nutzung von Daten oder unbefugte Überlassung der Daten an Dritte: Weiterhin werden die Daten allein für die Zwecke der Kontaktnachverfolgung aufbewahrt und nach vier Wochen vernichtet.

Die zu den Weihnachtsmärkten getroffene Regelung gibt Planungssicherheit für den Advent – jedoch unter der Bedingung, dass das Infektionsgeschehen sich nicht verschlechtert. Auch nach Genehmigung von Märkten können Auflagen erteilt werden, beispielsweise der Alkoholausschank vollständig untersagt werden, wenn die die epidemiologische Lage das notwendig macht. Der Verzehr alkoholischer Getränke ist nur in räumlich abgetrennten Bereichen mit und auf Sitzplätzen zulässig. Diese Bereiche können mehrere gastronomische Angebote unterschiedlicher Anbieterinnen und Anbieter umfassen.

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Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard: „Einem Glühwein an der frischen Luft, mit Abstand und ohne Gedränge, steht aus aktueller Sicht nichts entgegen. Wir haben es gemeinsam in der Hand, ob wir uns auf Weihnachtsmärkte freuen können – mit viel Ernsthaftigkeit und Disziplin sollten jetzt die Hygieneregeln beachtet werden, insbesondere in der herbstlichen Zeit, wenn zu dem Infektionsgeschehen auch noch die jahreszeitüblichen Erkältungen hinzukommen.“

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