Die Wissenschaftsbehörde (BWFGB) und die Universität Hamburg (UHH) haben nach intensiven Gesprächen die Voraussetzungen dafür geschaffen, um den reformierten Psychologie-Studiengang zum Wintersemester 2020/21 an der UHH zu starten zu lassen. Die Einführung des neuen Bachelors an der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaften gibt durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel rund 140 Studienanfängerinnen und Studienanfängern Planungssicherheit.
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Bislang schloss sich für angehende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nach Abschluss eines Psychologie-Studiums eine selbstfinanzierte Ausbildung mit meist unbezahltem Praxisanteil an. Die Kosten dafür betrugen etwa 25.000 Euro. Hamburg sorgt nun als eines der ersten Bundesländer sowohl für eine wichtige Erweiterung des Studienangebots, als auch für eine deutlich sozial gerechtere Ausgestaltung der therapeutischen Gesundheitsberufe.
Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank: „Unser Ziel war ganz klar, den reformierten Psychologie-Studiengang zum diesjährigen Wintersemester einzuführen. Daher freue ich mich umso mehr, dass wir die intensiven Gespräche mit der Universität Hamburg nun zum Wohle der Studierenden mit einem guten Ergebnis beenden konnten: Der neue Psychologie-Studiengang startet zum Wintersemester 2020/21. Die angehenden Studierenden haben jetzt Klarheit und können im reformierten Studiengang in Hamburg studieren. Damit schaffen wir als eines der ersten Bundesländer die Voraussetzungen für eine Psychotherapie-Ausbildung, die einen wichtigen Schritt zu mehr Bildungsgerechtigkeit bedeutet.“
Prof. Dr. Susanne Rupp, Vizepräsidentin der Universität Hamburg: „Das Lernen, Verhalten und Handeln des Menschen sind die drei großen Wissenschaftsfelder der Psychologie. Mit dem reformierten Studiengang Psychologie schaffen wir an der Universität Hamburg nun noch mehr als zuvor für alle Absolventen des Studiengangs die Möglichkeit, sich bestens auf die theoretischen wie auf die praxisbezogenen Seiten ihres späteren Berufs vorbereiten zu können. Über diesen Gewinn für unsere Studierenden freue ich mich sehr.“
Mit der Verabschiedung des Psychotherapeutenausbildungsreformgesetzes (PsychThAusb-RefG) und der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) wurden die rechtlichen Grundlagen für die neu gestaltete Ausbildung zum akademischen Heilberuf des/der Psychotherapeuten/-in geschaffen. Das ab dem 1. September 2020 geltende Gesetz sieht vor, dass in einem polyvalenten Bachelorstudiengang grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten für die psychotherapeutische Ausbildung erworben und in einem Masterstudiengang Psychotherapie vertieft werden. Mit dem erfolgreichen Bestehen der staatlichen Prüfung am Ende des Studiums werden die Approbation und damit die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde erteilt. In der anschließenden Weiterbildung erfolgt die Qualifizierung zum/zur Fachpsychotherapeuten/-in.
Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren vermehrt diverse Reformen im Gesundheitsbereich durchgeführt (z. B. Hebammenausbildung; Pflege; (Zahn-)Medizin). Die finanziellen Konsequenzen dieser Reformen waren gleichwohl fast ausschließlich von den Ländern zu tragen. Der Bund stellt auch für die Finanzierung der durch die Reform des Psychotherapeutengesetzes neu aufzulegenden Bachelor- und Master-Studiengänge keine Mittel bereit. Die Kultusministerkonferenz hat mehrfach erfolglos darauf hingewiesen, dass die von der Bundesregierung veranlassten Reformen zusätzliche Mittel des Bundes für die Länder bzw. Hochschulen erforderlich machen.