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Pazartesi, Haziran 10, 2024

Schulbehörde weist auf Quarantäneregelungen für die Sommerferien hin: Schulpflichtverletzungen zum Schuljahresbeginn ausschließen

Familien mit schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern müssen bei der Urlaubsplanung die bestehenden Quarantäneregelungen beachten und einplanen. Aktuell sind unter anderem Schweden und die Türkei als Risikogebiete ausgewiesen. Familien, die in diese und vergleichbare Risiko-Länder reisen, müssen aufgrund der geltenden Quarantänereglungen 14 Tage vor Schulbeginn wieder in Hamburg sein, um nach der verpflichteten 14-tägigen Quarantäne den Schulbeginn nicht zu verpassen. Darüber hinaus müssen sie das für sie zuständige Gesundheitsamt informieren.

Elbe Express / Haber Merkezi

Nach den aktuellen Quarantäneregelungen für Ein- und Rückreisende aus dem Ausland müssen sich alle Personen, die „sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in die Freie und Hansestadt Hamburg in einem Risikogebiet“ aufgehalten haben, nach ihrer Rückkehr in eine 14-tägige Quarantäne begeben und das für sie zuständige Gesundheitsamt informieren (§ 57 Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung). Kinder und Jugendliche, die zusammen mit ihren Familien aus einem Risikogebiet wie der Türkei der Schweden nach Hamburg zurückkehren, dürfen also in den ersten 14 Tagen nach ihrer Rückkehr die Schule nicht betreten. Die bloße Durchreise durch ein Risikogebiet stellt allerdings keinen Aufenthalt dar. Die Quarantäneregelungen gelten aber auch für Kurzaufenthalte in Risikogebieten. Spätestens bei ihrer Rückkehr sollten sich die Betroffenen beispielsweise auf den Flughäfen oder auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts darüber informieren, ob sie aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind und wie sie sich in Hamburg verhalten müssen.

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