Schulsenator Ties Rabe begrüßt die Einigung der Ministerpräsidentenkonferenz und der Kanzlerin zur Schulpolitik: „Die Vereinbarungen bestätigen die Hamburger Schulpolitik.
elbeXpress / Haber Merkezi
Das bundesweite Verbot von Klassenreisen ist in Hamburg bereits seit Monaten gültig. Die vereinbarte Maskenpflicht ab Klasse 7 haben wir ebenfalls bereits erfüllt und übertroffen: In Hamburg gilt die Maskenpflicht sogar ab Klasse 5. Die niedrigschwelligen Testangebote für Lehrkräfte sind in Hamburg ebenfalls seit langem eingeführt: Jeder Schulbeschäftigte kann sich mehrfach und auch ohne Symptome kostenlos bei seinem Hausarzt testen lassen. Ich freue mich auch darüber, dass die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentenkonferenz sich klar für den Präsenzunterricht ausgesprochen haben. Nur bei besonders hohen Infektionszahlen soll es Wechselunterricht geben.“
Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben erstmals genauer festgelegt, dass nur in Hotspots mit mehr als 200 Infektionen in der Woche auf 100.000 Einwohner Wechselunterricht eingeführt werden soll. Schulsenator Ties Rabe: „Diese Entscheidung bestätigt unseren bisherigen Kurs. Hamburg ist kein Hotspot, die Inzidenz in Hamburg ist nach Berechnungen des Robert-Koch-Instituts nur halb so hoch. Deshalb bleiben wir beim flächendeckenden Präsenzunterricht als Regelangebot und schränken ihn weiterhin nur in besonderen Ausnahmefällen an einzelnen Schulen mit einer hohen Zahl von Corona-Infektionen für eine befristete Zeit ein.“
Bisher wurden solche befristeten Einschränkungen der Unterrichtsangebote einzelner Schulen aus der Situation heraus abgestimmt. Die Schulbehörde nimmt den Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten zum Anlass, die bisherige Praxis zu präzisieren und den Schulgemeinschaften von rund 20 Stadtteilschulen und Gymnasien mit höheren Infektionszahlen Planungssicherheit und Mitgestaltungsmöglichkeiten zu geben. Dazu zählt auch die Möglichkeit, ab Klassenstufe 8 auf der Grundlage des bereits entwickelten Rahmenkonzeptes für maximal sechs Wochen Wechselunterricht einzuführen, bis die Infektionszahlen gesunken sind. Ob und in welchen Klassenstufen die Maßnahmen befristet eingeführt werden, entscheiden die Lehrer-, Eltern- und Schülervertretungen in der Schulkonferenz in Abwägung der gesundheitlichen und pädagogischen Aspekte gemeinsam. Abschlussklassen sind von dieser Regelung ausgenommen.
An den 31 staatlichen berufsbildenden Schulen bleibt es bei der bewährten Praxis, dass die Schulleitungen für einzelne duale Ausbildungsberufe in Abstimmung mit den Ausbildungsbetrieben Hybridunterricht einführen können, wenn es aufgrund betrieblicher oder überbetrieblicher Vorgaben notwendig und sinnvoll ist.