51 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Hamburg kontrollierten am 16. April 2021 die auf zwei Großbaustellen in den Hamburger Stadtteilen Rothenburgsort und Bergedorf tätigen Arbeitnehmer*innen. Insgesamt wurden knapp 100 Personenbefragungen durchgeführt.
elbeXpress / Haber Merkezi
Die Kontrollen fanden im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung statt. Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsgesetz aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche einen großen Fokus auf das Baugewerbe.
Die Kollegen und Kolleginnen der FKS stellen bereits vor Ort durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen fest, welcher Mindestlohn im Einzelfall Anwendung findet und kontrollieren, ob dieser auch gezahlt wird. In fast allen Branchenzweigen des Baugewerbes, bis auf den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, sind grundsätzlich spezielle Branchenmindestlöhne zu zahlen. Beispielsweise gilt seit dem 1. März 2021 im Gerüstbauhandwerk der bundeseinheitliche Mindestlohn in Höhe von 12,20 Euro die Stunde. Daneben müssen im Dach- und Gerüstbauhandwerk unter anderem Überstunden sowie Urlaubsgeld gezahlt werden, und die Bereitstellung von Unterkünften ist als weitere einzuhaltende Arbeitsbedingung obligatorisch. In den übrigen Branchen des Baugewerbes gilt seit Beginn des Jahres der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,50 Euro je Stunde.
Auch die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, die Aufdeckung unrechtmäßigen Bezugs von Sozialleistungen sowie illegale Beschäftigung von Ausländern stehen bei den Kontrollen im Fokus. “Speziell im Baugewebe kommen auch der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz sowie die Arbeitnehmerüberlassung inklusive der Werkverträge eine bedeutende Rolle zu”, erklärt die Pressesprecherin Sandra Preising.
Bei der Prüfung konnte festgestellt werden, dass drei Arbeitnehmer mit albanischer und mazedonischer Staatsangehörigkeit sich illegal in Deutschland aufhielten und ohne erforderliche Arbeitserlaubnis beschäftigt wurden. Gegen sie wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet. Weiterhin konnten zwei ukrainische Staatsangehörige, welche über einen polnischen Aufenthaltstitel, jedoch ohne eine gültige Arbeitserlaubnis verfügten, auf der Baustelle angetroffen werden. Gegen diese wurde ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Im Nachgang werden entsprechende Verfahren gegen die Arbeitgeber wegen des Verdachts der Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel bzw. ohne gültige Arbeitserlaubnis geprüft. Des Weiteren wird in sechs Fällen geprüft, ob Arbeitslosengeld II zu Unrecht in Anspruch genommen worden ist und somit ein Betrug zu Ungunsten des Jobcenters vorliegt. Die abschließenden Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an.
Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgen die Beschäftigten der FKS dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung der Arbeitnehmer*innen bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt.
“Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls führt ganzjährig sowohl bundesweit als auch regional Schwerpunktprüfungen mit einem hohen Personaleinsatz durch, um den präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies gilt als wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung”, so Pressesprecherin Sandra Preising.