Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hamburg haben im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen einen Umzugsunternehmer ermittelt, der über einen Mittelsmann Möbelpacker bestellte und einsetzte, ohne dass diese Personen zur Sozialversicherung angemeldet wurden.
Nach Durchsuchungen und Auswertung der Beweismittel konnte ein sozialversicherungsrechtlicher Schaden von gut 160.000 EUR nachgewiesen werden. “Die Ermittlungen wurden von Beginn an von vermögensabschöpfenden Maßnahmen flankiert” erklärt Pressesprecher Oliver Bachmann. “Bereits am Tage der Durchsuchung im Januar 2016 wurden erste Vermögenswerte gesichert” führt er aus.
Elbe Express/ Haber Merkezi
Der Unternehmer hat in der Folge unter dem Eindruck des Verfahrens den Schaden in Form monatlicher Ratenzahlungen bei den geschädigten Krankenkassen (zuzüglich angefallener Säumniszuschläge in Höhe von etwa 40.000 EUR) wiedergutgemacht. Daraufhin wurde das Strafverfahren nach Zahlung der letzten Rate nunmehr im Juni 2019 gegen Zahlung einer zusätzlichen Geldauflage (§ 153a StPO) in Höhe von 6.000 EUR eingestellt.
Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hamburg haben im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen einen Umzugsunternehmer ermittelt, der über einen Mittelsmann Möbelpacker bestellte und einsetzte, ohne dass diese Personen zur Sozialversicherung angemeldet wurden.
Nach Durchsuchungen und Auswertung der Beweismittel konnte ein sozialversicherungsrechtlicher Schaden von gut 160.000 EUR nachgewiesen werden. “Die Ermittlungen wurden von Beginn an von vermögensabschöpfenden Maßnahmen flankiert” erklärt Pressesprecher Oliver Bachmann. “Bereits am Tage der Durchsuchung im Januar 2016 wurden erste Vermögenswerte gesichert” führt er aus.
Elbe Express/ Haber Merkezi
Der Unternehmer hat in der Folge unter dem Eindruck des Verfahrens den Schaden in Form monatlicher Ratenzahlungen bei den geschädigten Krankenkassen (zuzüglich angefallener Säumniszuschläge in Höhe von etwa 40.000 EUR) wiedergutgemacht. Daraufhin wurde das Strafverfahren nach Zahlung der letzten Rate nunmehr im Juni 2019 gegen Zahlung einer zusätzlichen Geldauflage (§ 153a StPO) in Höhe von 6.000 EUR eingestellt.