Ab sofort kann unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de die sogenannte Novemberhilfe beantragt werden. Sie richtet sich an die Unternehmen, (Solo-) Selbstständigen, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie besonders betroffen sind und im November schließen mussten, beziehungsweise von den Schließungen erheblich betroffen sind.
elbeXpress / Haber Merkezi
Nach den gestrigen Bund-Länder-Beschlüssen wird die Novemberhilfe zudem in den Dezember verlängert – eine wichtige Weichenstellung, die der Hamburger Senat ebenfalls frühzeitig gefordert hatte.
Möglich sind Zuschüsse in Höhe von grundsätzlich 75 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes im November 2019 bis zu einer Obergrenze von einer Million Euro. Solo-Selbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ zum Umsatz im November 2019 den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen.
Problematisch ist aus Sicht des Senats die Höhe der vom Bund zugesagten Abschlagszahlung. Um zügige und unkomplizierte Auszahlungen zu ermöglichen, sollen in einem zweistufigen Verfahren zunächst Abschlagszahlungen von bis zu 50 Prozent der beantragten Novemberhilfe gewährt, höchstens jedoch bis zu 10.000 Euro pro Antragsteller. Solo-Selbständige können bis zu 5.000 Euro beantragen. Aus Sicht des Senats sind für mittlere und größere Antragsteller die in Aussicht gestellten 10.000 Euro nicht angemessen, Abschlagszahlungen bis zu 1 Mio. Euro sollten möglich gemacht werden. Hierzu sei man im Gespräch mit dem Bund, hieß es aus den Behörden am Donnerstag.
Wirtschaftssenator Michael Westhagemann: „Ich bin froh, dass die von den aktuellen Schließungen direkt und indirekt betroffenen Unternehmen und Solo-Selbstständigen jetzt zügig vom Bund Hilfe bekommen sollen. Wie schon bei anderen Unternehmenshilfen im Laufe dieses außergewöhnlichen Jahres, haben wir auch vor den neuerlichen Einschränkungen im November gegenüber dem Bund unsere Forderungen für die betroffene Wirtschaft klar formuliert. Jetzt ist es nur folgerichtig, auch den Dezember in den Blick zu nehmen und möglicherweise auch die folgenden Wochen. Denn klar ist, dass wir die wirtschaftliche Vielfalt und Zukunftsfähigkeit unseres Standortes sichern müssen.”
Während Solo-Selbstständige die Anträge selbst stellen können, sind für alle anderen Unternehmen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte für die Beantragung der Hilfen die ersten Ansprechpartner. Hierzu gab es in Hamburg einen Schulterschluss mit den drei Kammern, dass eine möglichst schnelle Bearbeitung und Beantragung durch die Berufsträger möglich gemacht werden soll.
Die erwähnte Abschlagszahlung soll einfach und unbürokratisch auf Grundlage des regulären Antrags auf Novemberhilfe gewährt werden. Ein separater Antrag auf Abschlagszahlung ist nicht notwendig. Wird ein Antrag im Rahmen des Stichprobenverfahrens oder aufgrund konkreter Anhaltspunkte einer vertieften Überprüfung unterzogen, wird die Abschlagszahlung nicht sofort ausgezahlt. In einer zweiten Stufe werden die Antragsdaten vollautomatisiert mit den beim Finanzamt gespeicherten Daten abgeglichen.
Um Missbrauch vorzubeugen, sind Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen. So ist für die Authentifizierung im Direktantrag insbesondere ein ELSTER-Zertifikat zwingend erforderlich. Die Auszahlungen der Abschlagszahlungen starten angesichts des vollautomatisierten Verfahrens kurz nach Einreichung des Antrags, also noch in diesem Monat. Die Auszahlung der Abschlagszahlung erfolgt direkt über die Bundeskasse – die reguläre Auszahlung der Novemberhilfen dann wieder im gewohnten Verfahren über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB). Auch hier sind die Hamburger Stellen mit Hochdruck dabei, mit den Beteiligten Bundesstellen für eine schnellstmögliche Auszahlung zu sorgen.