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Çarşamba, Haziran 12, 2024

Stadt kauft Stadiongrundstück vom HSV für 23,5 Mio.

Hamburg und der HSV schließen Vereinbarung über die langfristige Nutzung des Volksparkstadions ab und präzisieren die Rahmenbedingungen für die Durchführung der UEFA EURO 2024 in Hamburg

Elbe Express / Haber Merkezi

Die Freie und Hansestadt Hamburg und die HSV Fußball AG haben heute eine Absichtserklärung („Letter of Intent“) über die langfristige Nutzung des Volksparkstadions durch den HSV geschlossen, mit dem zugleich die Rahmenbedingungen für die Durchführung der UEFA EURO 2024 in Hamburg präzisiert werden.

Die Vereinbarung sieht vor, dass die Stadt das Stadiongrundstück nach entsprechender Zustimmung der Hamburgischen Bürgerschaft vom HSV zu einem Kaufpreis von 23,5 Mio. Euro erwirbt und im Gegenzug dem HSV ein Erbbaurecht mit einer Laufzeit bis mindestens 2087 einräumt. Das Erbbaurecht kann über diese Laufzeit hinaus bis 2117 verlängert werden. Der marktübliche jährliche Erbbauzins soll 1,8 % vom Grundstückswert betragen. Mit Hilfe des Verkaufserlöses wird der HSV u. a. die für die UEFA EURO 2024 erforderlichen Modernisierungsmaßnahmen auf dem Stadionareal durchführen. Zugleich sichert der HSV zu, die im Zusammenhang mit der UEFA EURO 2024 für Maßnahmen am Stadion entstehenden Kosten selbst zu tragen.

Es handelt sich flächenmäßig um das (nach dem Flughafen) zweitgrößte gewerbliche Erbbaurecht an einer Fläche der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Vertrag wurde durch den zur Finanzbehörde gehörenden Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) im Rahmen der städtischen Immobilienstrategie federführend vorbereitet und ausgehandelt.

Bild: Senatskanzlei Hamburg

Finanzsenator und Verwaltungsratsvorsitzender des LIG Dr. Andreas Dressel: „Hamburg, der HSV und das Volksparkstadion gehören zusammen. Mit der heute geschlossenen Vereinbarung schaffen wir für alle Seiten eine langfristige Standortsicherheit für das Volksparkstadion. Von diesem gemeinsamen Bekenntnis zum Fußballstandort im Volkspark profitieren beide Seiten – die Stadt kann mit dem zweitgrößten Erbbaurecht der Stadt ihre neue Bodenpolitik voranbringen und ihre strategischen Interessen an städtischen Flächen langfristig absichern und der HSV wird bei wirtschaftlichen nicht einfachen Corona-Rahmenbedingungen in die Lage versetzt, alle vorbereitenden Maßnahmen für die UEFA EURO 2024 in Hamburg zu treffen. Nachdem wir zu Jahresbeginn eine Absichtserklärung mit dem FC St. Pauli für eine Erbbaurechtsverlängerung bis 2110 abgeschlossen haben, schaffen wir für den HSV einen ähnlichen Rahmen zunächst bis zum 200. Vereinsjubiläum im eigenen Stadion 2087 zuzüglich einer nochmaligen Verlängerungsoption bis 2117. Diese extreme langfristige Planungssicherheit hilft auch bei in ferner Zukunft liegenden Investitionen und Kreditfinanzierungen. Mehr Zukunft geht nicht!“

Sportsenator Andy Grote: „Ich freue mich, wenn auf diesem Weg die Handlungsfähigkeit des größten Sportvereins unserer Stadt erhalten bleibt und die notwendigen Zukunftsinvestitionen gesichert werden können. Zur UEFA EURO 2024 soll Hamburg über ein modernes, attraktives Stadion verfügen, in dem dann hoffentlich nicht nur Gruppenspiele, sondern möglichst auch einzelne Achtel- oder Viertelfinalpartien ausgetragen werden.“

HSV-Vorstand Frank Wettstein: „Mit dieser Umstrukturierung des Eigentumsverhältnisses am Stadiongrundstück in ein langfristiges Erbbaurecht können wir trotz der immensen wirtschaftlichen Herausforderungen, vor denen wir wegen der Corona-Pandemie stehen, das Volksparkstadion aus eigener Kraft für die Zukunft und insbesondere mit Blick auf die UEFA Euro 2024 ausrichten. Mit den Investitionen soll aber in erster Linie auch der Aufenthalt bei unseren HSV-Heimspielen attraktiver gestaltet werden. Durch diese Vereinbarung können wir die umfangreichen Modernisierungen trotz Corona-Krise und erheblicher Umsatzeinbußen realisieren. Mit der heutigen Vereinbarung im Sinne der städtischen Grundstückstrategie haben wir eine für alle Seiten optimale Lösung gemeinsam gestaltet.“

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Die Vereinbarung sieht vor, dass die Stadt das Stadiongrundstück nach entsprechender Zustimmung der Hamburgischen Bürgerschaft vom HSV zu einem Kaufpreis von 23,5 Mio. Euro erwirbt und im Gegenzug dem HSV ein Erbbaurecht mit einer Laufzeit bis mindestens 2087 einräumt. Das Erbbaurecht kann über diese Laufzeit hinaus bis 2117 verlängert werden. Der marktübliche jährliche Erbbauzins soll 1,8 % vom Grundstückswert betragen. Mit Hilfe des Verkaufserlöses wird der HSV u. a. die für die UEFA EURO 2024 erforderlichen Modernisierungsmaßnahmen auf dem Stadionareal durchführen. Zugleich sichert der HSV zu, die im Zusammenhang mit der UEFA EURO 2024 für Maßnahmen am Stadion entstehenden Kosten selbst zu tragen.

Es handelt sich flächenmäßig um das (nach dem Flughafen) zweitgrößte gewerbliche Erbbaurecht an einer Fläche der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Vertrag wurde durch den zur Finanzbehörde gehörenden Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) im Rahmen der städtischen Immobilienstrategie federführend vorbereitet und ausgehandelt.

Bild: Senatskanzlei Hamburg

Finanzsenator und Verwaltungsratsvorsitzender des LIG Dr. Andreas Dressel: „Hamburg, der HSV und das Volksparkstadion gehören zusammen. Mit der heute geschlossenen Vereinbarung schaffen wir für alle Seiten eine langfristige Standortsicherheit für das Volksparkstadion. Von diesem gemeinsamen Bekenntnis zum Fußballstandort im Volkspark profitieren beide Seiten – die Stadt kann mit dem zweitgrößten Erbbaurecht der Stadt ihre neue Bodenpolitik voranbringen und ihre strategischen Interessen an städtischen Flächen langfristig absichern und der HSV wird bei wirtschaftlichen nicht einfachen Corona-Rahmenbedingungen in die Lage versetzt, alle vorbereitenden Maßnahmen für die UEFA EURO 2024 in Hamburg zu treffen. Nachdem wir zu Jahresbeginn eine Absichtserklärung mit dem FC St. Pauli für eine Erbbaurechtsverlängerung bis 2110 abgeschlossen haben, schaffen wir für den HSV einen ähnlichen Rahmen zunächst bis zum 200. Vereinsjubiläum im eigenen Stadion 2087 zuzüglich einer nochmaligen Verlängerungsoption bis 2117. Diese extreme langfristige Planungssicherheit hilft auch bei in ferner Zukunft liegenden Investitionen und Kreditfinanzierungen. Mehr Zukunft geht nicht!“

Sportsenator Andy Grote: „Ich freue mich, wenn auf diesem Weg die Handlungsfähigkeit des größten Sportvereins unserer Stadt erhalten bleibt und die notwendigen Zukunftsinvestitionen gesichert werden können. Zur UEFA EURO 2024 soll Hamburg über ein modernes, attraktives Stadion verfügen, in dem dann hoffentlich nicht nur Gruppenspiele, sondern möglichst auch einzelne Achtel- oder Viertelfinalpartien ausgetragen werden.“

HSV-Vorstand Frank Wettstein: „Mit dieser Umstrukturierung des Eigentumsverhältnisses am Stadiongrundstück in ein langfristiges Erbbaurecht können wir trotz der immensen wirtschaftlichen Herausforderungen, vor denen wir wegen der Corona-Pandemie stehen, das Volksparkstadion aus eigener Kraft für die Zukunft und insbesondere mit Blick auf die UEFA Euro 2024 ausrichten. Mit den Investitionen soll aber in erster Linie auch der Aufenthalt bei unseren HSV-Heimspielen attraktiver gestaltet werden. Durch diese Vereinbarung können wir die umfangreichen Modernisierungen trotz Corona-Krise und erheblicher Umsatzeinbußen realisieren. Mit der heutigen Vereinbarung im Sinne der städtischen Grundstückstrategie haben wir eine für alle Seiten optimale Lösung gemeinsam gestaltet.“

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