25.2 C
Hamburg
Çarşamba, Mayıs 15, 2024

Trauungen: Gäste sind wieder erlaubt

Ab dem 18. Mai 2020 dürfen sich bei Trauungen in den Hamburger Trauzimmern wieder bis zu zehn Personen zusammen aufhalten. Bisher war im Rahmen der Corona-Pandemie die Anwesenheit in den Trauzimmern auf die Standesbeamtin oder den Standesbeamten und das Brautpaar beschränkt.

Elbe Express / Haber Merkezi

Die Zahl von zehn Personen ist ein grundsätzlicher Rahmen. Dabei ist zu beachten, dass die Personenzahl inklusive Standesbeamtin beziehungsweise Standesbeamten gilt und die weiteren Personen maximal aus zwei verschiedenen Haushalten stammen dürfen. Die tatsächliche Umsetzung muss sich in Anlehnung an den Betrieb der anderen Publikumsdienststellen vor Ort sowie an den individuellen räumlichen Gegebenheiten orientieren. Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen und Abstandsregeln muss dabei immer gewährleistet sein. Die Entscheidung über die tatsächlich erlaube Personenanzahl wird jeweils vor Ort im Standesamt und mit Augenmaß getroffen.

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind in Hamburg weitere Lockerungen beschlossen worden. Die einschlägige Verordnung www.hamburg.de/verordnung/ wurde dementsprechend aktualisiert und gilt nun in einer Fassung vom 13. Mai 2020.

İLGİNİZİ ÇEKEBİLİR

CEVAP VER

Please enter your comment!
Please enter your name here

- Advertisement -spot_img

İNSTAGRAM

SON HABERLER

Trauungen: Gäste sind wieder erlaubt

Ab dem 18. Mai 2020 dürfen sich bei Trauungen in den Hamburger Trauzimmern wieder bis zu zehn Personen zusammen aufhalten. Bisher war im Rahmen der Corona-Pandemie die Anwesenheit in den Trauzimmern auf die Standesbeamtin oder den Standesbeamten und das Brautpaar beschränkt.

Elbe Express / Haber Merkezi

Die Zahl von zehn Personen ist ein grundsätzlicher Rahmen. Dabei ist zu beachten, dass die Personenzahl inklusive Standesbeamtin beziehungsweise Standesbeamten gilt und die weiteren Personen maximal aus zwei verschiedenen Haushalten stammen dürfen. Die tatsächliche Umsetzung muss sich in Anlehnung an den Betrieb der anderen Publikumsdienststellen vor Ort sowie an den individuellen räumlichen Gegebenheiten orientieren. Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen und Abstandsregeln muss dabei immer gewährleistet sein. Die Entscheidung über die tatsächlich erlaube Personenanzahl wird jeweils vor Ort im Standesamt und mit Augenmaß getroffen.

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind in Hamburg weitere Lockerungen beschlossen worden. Die einschlägige Verordnung www.hamburg.de/verordnung/ wurde dementsprechend aktualisiert und gilt nun in einer Fassung vom 13. Mai 2020.

İLGİNİZİ ÇEKEBİLİR

CEVAP VER

Please enter your comment!
Please enter your name here

- Advertisement -spot_img

İNSTAGRAM

SON HABERLER