Die Bezirksämter Altona, Hamburg-Mitte und Eimsbüttel haben heute eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Außerhausverkaufs alkoholischer Getränke in ausgewählten Gebieten erlassen. Der Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken durch unter anderem Kioske, Tankstellen, Einzelhandel sowie Bars und Gaststättenbetriebe ist innerhalb des Geltungsbereichs am Freitag, den 31. Juli 2020, Sonnabend, den 1. August 2020 und Sonntag, den 2. August 2020 jeweils von 20 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages untersagt. Hiervon ausgenommen ist der Ausschank von alkoholischen Getränken im Bereich der konzessionierten Außengastronomie für den Verzehr an Ort und Stelle.
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Ziel der Allgemeinverfügung ist es, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen und größere Ansammlungen von Personen in den betroffenen Gebieten zu verhindern. Erfahrungsgemäß sinkt mit zunehmendem Alkoholkonsum die Bereitschaft und die Fähigkeit, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Das sind die betroffenen Gebiete