Derzeit wird Hamburgs zentrales Impfzentrum errichtet, das ab Mitte Dezember den Betrieb aufnehmen kann, sofern Impfstoff zur Verfügung steht. Hamburgs Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher und Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard machen sich heute in den Messehallen ein Bild vor Ort.
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Wann und in welchem Ausmaß die Impfungen beginnen können, hängt von der Zulassung und Lieferung der Impfdosen ab. Das Impfzentrum soll zum 15. Dezember betriebsbereit sein. Derzeit findet in Messehalle A3 bereits der Aufbau der einzelnen Impfmodule und -straßen statt. Bei den Impfmodulen handelt es sich um baulich und räumlich selbstständige Einheiten, in denen die Impfungen durchgeführt werden. Sie können je nach Bedarf in Betrieb genommen werden. In jedem der Module befinden sich acht Impfboxen. Die Module werden durch ein Einbahnstraßensystem für die Nutzerführung erreicht. Zu den derzeit bereits im Aufbau befindlichen Modulen kommen weitere hinzu, um eine hohe Gesamtkapazität zu erreichen, die voraussichtlich zu Beginn noch nicht vollständig ausgelastet wird: Bei einer zwölfstündigen Öffnungszeit können bei voller Auslastung pro Tag rund 7.000 Menschen geimpft werden. Geplant ist eine Öffnung an Werktagen von 8 bis 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen wird es ggf. abweichende Öffnungszeiten geben.
Priorisierung der zu Impfenden
Für wen die Impfungen zuerst bereitstehen, ist bundeseinheitlich gesetzlich geregelt und richtet sich nach den Empfehlungen der unabhängigen Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut. Diese wird konkretisierte Empfehlungen zu der genauen Priorisierung vorlegen.
Corona-Schutzimpfungen in Phase I
Zunächst werden nur wenige Impfstoff-Anwendungsdosen zur Verfügung stehen. Dies macht eine gezielte, stark priorisierte Verimpfung erforderlich. Impfungen erfolgen in der ersten Phase auf drei Durchführungswegen: zentral in den Messehallen; durch mobile Teams, sofern ein transportfähiger Impfstoff bereitsteht, bspw. für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen; daneben kommt gegebenenfalls für Personal, welches in medizinischen Einrichtungen tätig ist, eine Durchführung der Schutzimpfung am Tätigkeitsort in Betracht.
Corona-Schutzimpfungen in Phase II
Erst wenn ausreichend Impfstoffe und verschiedene Impfstofftypen verfügbar sind, ist in Phase II eine großflächige Verimpfung möglich. Sobald es die Rahmenbedingungen erlauben und ausreichende Impfstoffmengen mit geeigneten Lagerungskonditionen zur Verfügung stehen, wird angestrebt, die Impfstoffverteilung in das Regelversorgungssystem (medizinische Einrichtungen, niedergelassenen Ärzte) übergehen zu lassen. Ein Zeitpunkt für den Beginn dieser Phase kann derzeit noch nicht abgesehen werden und ist von der weiteren Impfstoffentwicklung abhängig.
Anmeldeverfahren für das Zentrale Impfzentrum
Das genaue Anmeldeverfahren wird rechtzeitig bekanntgegeben. Die gemäß bundeseinheitlicher Regelung berechtigten Personen können sich dann auf verschiedenen Wegen anmelden; in diesem Prozess wird die Impfberechtigung geprüft werden. Ein Verfahren zur digitalen und telefonischen Terminvereinbarung ist in Vorbereitung. Voraussichtlich sind zwei Termine zur Impfung erforderlich. Impfungen ohne Anmeldung werden im Impfzentrum nicht stattfinden können. Die Feststellung der Impfberechtigung wird beim Termin erneut vorgenommen und in Abhängigkeit von der jeweilig priorisierten Personengruppe erfolgen, z. B. durch die Vorlage des Personalausweises, einer Arbeitgeberbescheinigung oder einer ärztlichen Bescheinigung.
Einsatz von Personal
Die Kassenärztliche Vereinigung übernimmt im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg die organisatorische und ärztliche Leitung. Die Personalplanungen erfolgen für unterschiedliche Szenarien und sind noch nicht abgeschlossen. Es haben sich bereits in erheblichem Umfang Freiwillige für die Mitarbeit im Impfzentrum gemeldet, darunter 150 Ärztinnen und Ärzte. Im Impfzentrum werden voraussichtlich eine Reihe weiterer Beschäftigter tätig sein, u. a. Apotheker, pharmazeutisch-technische Assistenten, sowie Verwaltungs-, Sicherheits- und Logistikpersonal. Die Gesamtanzahl der benötigten Kräfte richtet sich variabel nach der Auslastung des Impfzentrums. Seitens der Hamburg Messe und Congress GmbH werden Ordnungsdienstkräfte bereitgestellt. Diese stellen z. B. im Gefahrenfall eine geordnete Evakuierung sicher. Im Rahmen eines Sicherheitskonzeptes werden außerdem die Nutzerführung, Sicherheit und Ordnung innerhalb des Objektes umgesetzt.
Höhe der Kosten
Die Kosten für die Impfungen der ersten Phase werden zwischen dem Bund und dem Land Hamburg geteilt. Diese Kosten und auch die Kosten für den Betrieb des Impfzentrums lassen sich zum jetzigen Planungs- und Umsetzungsstand noch nicht beziffern.