Am 19. Juni 2020 kontrollierten Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) 15 Landwirtschaftsbetriebe in Hamburg. Die Kontrollen fanden im Rahmen einer bundesweiten Prüfung unter Beachtung der landesrechtlich geltenden Hygiene- und Abstandsregeln statt. Hierbei wurden hauptsächlich Obst- und Gemüsebauern im Osten und Westen Hamburgs überprüft.
Elbe Express / Haber Merkezi
Teaserbild: Hauptzollamt Hamburg
Die FKS prüft im Rahmen ihrer Aufgaben nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz den Einsatz von Saisonarbeitskräften/Erntehelfern in der Landwirtschaft insbesondere im Hinblick auf sozialversicherungsrechtliche und ggf. aufenthaltsrechtliche Fragestellungen sowie die Einhaltung von Mindestlohnregelungen.
“Aus insgesamt 85 Personenbefragungen ergaben sich in 25 Fällen Unklarheiten im Mindestlohnsektor, die eine weitere Sachverhaltsaufklärung im Nachgang durch die FKS erfordern”, so Anett Molter Sprecherin des Hauptzollamts Hamburg.