Mit Stand 4. Juni 2020 gibt es in Hamburg 64.401 gestellte Anträge auf Corona-Soforthilfe. Davon sind 52.436 zugesagt, was einer Summe von 502.325.333 Euro entspricht. Die Ausgezahlte Summe der Hilfe beträgt aktuell 494.855.782 Euro.
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Die Differenz zwischen den eingegangenen und den bewilligten Anträgen erklärt sich durch den noch laufenden Bearbeitungsprozess. Es gibt Fälle, bei denen sich aus der Antragstellung noch Rückfragen ergeben und/oder noch weitere Unterlagen nachgereicht werden müssen. Darüber hinaus gibt es Anträge, die aus formalen Gründen, zum Beispiel wegen Nicht-Einhaltung der Förderbedingungen, abgelehnt werden mussten. Ein häufiges Problem im Antragsverfahren ist offenbar die Legitimation der Antragsteller. An dieser Stelle wird nochmals darauf hingewiesen, dass auch ausländische Pässe genutzt werden können. Die Antragstellerinnen und Antragsteller können sich in jedem Fall über ein Online-Ident oder das Post-Ident-Verfahren legitimieren.
Senator Andreas Dressel: „Über eine halbe Milliarde Zusagevolumen, davon rund 200 Millionen Euro aus Landesmitteln. Die erste Soforthilfe ist ein voller Erfolg. Rund 10.000 Anträge befinden sich derzeit noch im laufenden Bearbeitungsprozess. Dafür bitten wir um Verständnis. Die notwendigen Prüfprozesse waren nach den gemeinschädlichen Betrugsversuchen nochmals verschärft worden. Aber: Der überwiegende Teil dieser Anträge wird bis Mitte Juni zur Zahlung angewiesen werden. Gut, dass der Bund ein weiteres Soforthilfepaket auf den Weg bringt – genau wie Hamburg es dringend gefordert hat.“
Senator Michael Westhagemann: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IFB Hamburg und der Behörden haben sehr gute Arbeit geleistet. Unsere höchste Priorität ist die Sicherstellung der Liquidität und die Vermeidung von Insolvenzen. Bis hierhin ist uns das gut gelungen. Wir werden in unseren Anstrengungen für Hamburg nicht nachlassen.“
Im Konjunkturpaket des Bundes wird ein weiteres Hilfspaket geschnürt. Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen wird für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt. Das Volumen des Programms wird auf maximal 25 Mrd. Euro festgelegt. Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt. Die Überbrückungshilfe gilt branchenübergreifend, wobei den Besonderheiten der besonders betroffenen Branchen wie Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars, als Sozialunternehmen geführte Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen, Schullandheime, Träger von Jugendeinrichtungen des internationalen Jugendaustauschs, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Reisebüros, Profisportvereinen der unteren Ligen, Schaustellern, Unternehmen der Veranstaltungslogistik sowie Unternehmen im Bereich um Messeveranstaltungen angemessen Rechnung zu tragen ist. Die genauen Bedingungen und Modalitäten der Antragstellung werden jetzt mit Hochdruck definiert.