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Cuma, Mayıs 24, 2024

Corona-Testzentrum am Flughafen Hamburg startet

Bild: Michael Penner/ Airport Hamburg

Wer aus dem Urlaub oder von Reisen in Risikoländer zurückkehrt, muss sich verpflichtend 14 Tage in Quarantäne begeben. Um Klarheit darüber zu gewinnen, ob Reisende mit dem Corona-Virus infiziert sind, werden nun Tests für alle Rückkehrer aus dem Ausland möglich. Zusätzlich geht am Hamburger Flughafen ein Corona-Testzentrum in Betrieb, das ausschließlich für Rückkehrer aus Risikogebieten zur Verfügung steht. Die Testungen werden ab sofort im Auftrag der Stadt durch das Deutsche Rote Kreuz durchgeführt; für Reisende entstehen keine Kosten.

Elbe Express / Haber Merkezi

Alle Reisenden aus Risikogebieten müssen sich beim Gesundheitsamt melden – wer beispielsweise per Bus, Schiff oder Flugzeug einreist, erfüllt die Meldepflicht, indem künftig eine Aussteigekarte ausgefüllt werden muss, die an das Gesundheitsamt weitergegeben wird. Bei anderen Einreisen muss eine eigenständige Meldung beim Gesundheitsamt erfolgen.

Unabhängig von der Durchführung eines Tests müssen sich alle Personen, die aus Risikogebieten zurückkehren, zudem unverzüglich und auf direktem Weg in häusliche Quarantäne begeben (§ 35 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO). Von der Quarantäne kann nur mit einem anerkannten, negativen Testergebnis abgesehen werden. Es wird dringend empfohlen, in jedem Fall eine Quarantäne von mindestens einer Woche einzuhalten. Sollten Symptome auftreten, ist gegebenenfalls ein weiterer Test angezeigt. In diesem Fall melden sich Betroffene telefonisch erneut bei dem zuständigen Gesundheitsamt.

Um einen Test direkt nach Ankunft durchführen zu lassen, begeben sich Fluggäste nach dem Verlassen des Sicherheitsbereichs am Hamburg Airport in das fußläufig erreichbare Terminal Tango. Zwischen 6 und 23 Uhr wird im Testzentrum bei Personen, die unmittelbar zuvor am Flughafen gelandet sind, unter Quarantänebedingungen der für den Test nötige Abstrich vorgenommen. Das Ergebnis wird nach Vorliegen an die getestete Person und ggfls. das zuständige Gesundheitsamt übermittelt.

Alternativ können ab der kommenden Woche Tests für alle Reiserückkehrer aus dem Ausland – auch aus nicht-Risikogebieten – innerhalb von 72 Stunden nach Rückkehr als Kassenleistung auch in Arztpraxen vorgenommen werden. Die Pflicht, das negative Testergebnisses an das Gesundheitsamt zu übermitteln, liegt dann allerdings bei den Reisenden selbst.

Bild: Senatskanzlei Hamburg

Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard: „Während das Infektionsgeschehen insgesamt beherrschbar ist, besteht ein großes Risiko für die Lage in den kommenden Tagen: Wenn infizierte Reisende das Virus unbemerkt verbreiten, können sehr schnell viele Personen betroffen sein, ohne dass wir die Verbreitung eindämmen können. Das wollen wir vermeiden. Zusätzlich zu der bereits seit Ferienbeginn verordneten Quarantänepflicht bieten wir daher jetzt eine Testmöglichkeit, um möglichst zügig zu erkennen, wo bei Infizierten weitere Maßnahmen nötig sind. Während im Bund weitere Schritte noch in Vorbereitung sind, bringen wir das Testzentrum am Hamburger Flughafen nun in einer kurzfristigen Kraftanstrengung gemeinsam mit dem Roten Kreuz an den Start. Der Aufwand ist groß, und wir nehmen ihn nur in Kauf, um ein größeres Risiko von der Stadt abzuwenden. Generell sollte gegenwärtig darauf verzichtet werden, Reisen in Risikoländer anzutreten. Wer sich dennoch auf die Reise begibt, muss sich bereits bei Reiseantritt darüber im Klaren sein, dass bei der Rückkehr Vorsichtsmaßnahmen wie Quarantäne oder Testverpflichtungen gelten können – auch solche, die sich erst kurzfristig ergeben.“

Im Bund wird unterdessen über die Möglichkeit einer Testpflicht diskutiert. Eine geplante Regelung sieht vor, dass Reisende, die aus einem Risikogebiet zurückkehren, dem Gesundheitsamt innerhalb von 72 Stunden einen Test vorlegen müssen. Andernfalls kann ein Test durch die Behörden angeordnet werden.

Im Testzentrum am Hamburger Flughafen werden am heutigen Freitag zwei Teststrecken in Betrieb genommen. In den kommenden Tagen werden die Kapazitäten sukzessive auf insgesamt fünf Teststrecken erweitert. Dann können Testungen für in der Spitze bis zu 2.000 erwartete tägliche Rückkehrer aus Risikogebieten angeboten werden. Reisende müssen sich dennoch auf eine längere Einreiseprozedur einstellen: Für Registrierung und Durchführung der Tests muss insbesondere bei vielen gleichzeitig einreisenden Passagieren mit einem Rückstau und Wartezeiten gerechnet werden.

Das Testzentrum befindet sich außerhalb der normalen Terminalanlagen. So können die Passagierströme gelenkt und An- und Abreisende voneinander getrennt werden. Beim Zugang muss mittels Bordkarten der Flug aus einem Risikogebiet belegt werden. Darauf wird bereits in den Maschinen hingewiesen. Maßgebend für die Einstufung als Risikogebiet ist die beim Zeitpunkt der Einreise gültige Definition gemäß Veröffentlichung durch das Robert-Koch-Institut (RKI) unter www.rki.de/covid-19-risikogebiete.

Ist der Test freiwillig? Bei dem Test am Flughafen handelt es sich um ein übergangsweise eingerichtetes, zusätzliches Angebot der Stadt Hamburg. Verpflichtend ist es, sich in Quarantäne zu begeben, solange kein negatives Testergebnis vorliegt. Die Nutzung des Testzentrums ermöglicht es Rückkehrern aus Risikogebieten, zügig ein Testergebnis zu erhalten. Ein Zwang zur Nutzung besteht nicht.

Können sich im Testzentrum auch Personen testen lassen, die auf anderem Wege eingereist sind? Nein, das Testzentrum steht aktuell nur für Personen zur Verfügung, die unmittelbar zuvor per Flugzeug über den Flughafen Hamburg aus einem Risikogebiet eingereist sind.

Wird ein im Ausland durchgeführter Test anerkannt? Nur Tests aus bestimmten Ländern gemäß Festlegung der Bundesregierung, darunter alle EU-Statten, werden anerkannt. Der Test muss sich auf eine molekularbiologische Testung stützen, die zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter ist als 48 Stunden. Das ärztliche Zeugnis ist für mindestens 14 Tage nach Einreise aufzubewahren.

Welche Testmöglichkeiten bestehen für Rückkehrer aus nicht-Risikoländern, die sich freiwillig testen lassen wollen? Für Personen, die aus Ländern zurückkehren, welche nicht als Risikogebiet klassifiziert sind, besteht ab der kommenden Woche innerhalb von 72 Stunden nach Rückkehr die Möglichkeit, einen Test in Arztpraxen durchführen zu lassen – die Kosten dafür trägt die Krankenkasse.

Weitere Informationen für Bürgerinnen und Bürger werden unter www.hamburg.de/faq-corona fortlaufend ergänzt und aktualisiert.

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Elbe Express / Haber Merkezi

Alle Reisenden aus Risikogebieten müssen sich beim Gesundheitsamt melden – wer beispielsweise per Bus, Schiff oder Flugzeug einreist, erfüllt die Meldepflicht, indem künftig eine Aussteigekarte ausgefüllt werden muss, die an das Gesundheitsamt weitergegeben wird. Bei anderen Einreisen muss eine eigenständige Meldung beim Gesundheitsamt erfolgen.

Unabhängig von der Durchführung eines Tests müssen sich alle Personen, die aus Risikogebieten zurückkehren, zudem unverzüglich und auf direktem Weg in häusliche Quarantäne begeben (§ 35 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO). Von der Quarantäne kann nur mit einem anerkannten, negativen Testergebnis abgesehen werden. Es wird dringend empfohlen, in jedem Fall eine Quarantäne von mindestens einer Woche einzuhalten. Sollten Symptome auftreten, ist gegebenenfalls ein weiterer Test angezeigt. In diesem Fall melden sich Betroffene telefonisch erneut bei dem zuständigen Gesundheitsamt.

Um einen Test direkt nach Ankunft durchführen zu lassen, begeben sich Fluggäste nach dem Verlassen des Sicherheitsbereichs am Hamburg Airport in das fußläufig erreichbare Terminal Tango. Zwischen 6 und 23 Uhr wird im Testzentrum bei Personen, die unmittelbar zuvor am Flughafen gelandet sind, unter Quarantänebedingungen der für den Test nötige Abstrich vorgenommen. Das Ergebnis wird nach Vorliegen an die getestete Person und ggfls. das zuständige Gesundheitsamt übermittelt.

Alternativ können ab der kommenden Woche Tests für alle Reiserückkehrer aus dem Ausland – auch aus nicht-Risikogebieten – innerhalb von 72 Stunden nach Rückkehr als Kassenleistung auch in Arztpraxen vorgenommen werden. Die Pflicht, das negative Testergebnisses an das Gesundheitsamt zu übermitteln, liegt dann allerdings bei den Reisenden selbst.

Bild: Senatskanzlei Hamburg

Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard: „Während das Infektionsgeschehen insgesamt beherrschbar ist, besteht ein großes Risiko für die Lage in den kommenden Tagen: Wenn infizierte Reisende das Virus unbemerkt verbreiten, können sehr schnell viele Personen betroffen sein, ohne dass wir die Verbreitung eindämmen können. Das wollen wir vermeiden. Zusätzlich zu der bereits seit Ferienbeginn verordneten Quarantänepflicht bieten wir daher jetzt eine Testmöglichkeit, um möglichst zügig zu erkennen, wo bei Infizierten weitere Maßnahmen nötig sind. Während im Bund weitere Schritte noch in Vorbereitung sind, bringen wir das Testzentrum am Hamburger Flughafen nun in einer kurzfristigen Kraftanstrengung gemeinsam mit dem Roten Kreuz an den Start. Der Aufwand ist groß, und wir nehmen ihn nur in Kauf, um ein größeres Risiko von der Stadt abzuwenden. Generell sollte gegenwärtig darauf verzichtet werden, Reisen in Risikoländer anzutreten. Wer sich dennoch auf die Reise begibt, muss sich bereits bei Reiseantritt darüber im Klaren sein, dass bei der Rückkehr Vorsichtsmaßnahmen wie Quarantäne oder Testverpflichtungen gelten können – auch solche, die sich erst kurzfristig ergeben.“

Im Bund wird unterdessen über die Möglichkeit einer Testpflicht diskutiert. Eine geplante Regelung sieht vor, dass Reisende, die aus einem Risikogebiet zurückkehren, dem Gesundheitsamt innerhalb von 72 Stunden einen Test vorlegen müssen. Andernfalls kann ein Test durch die Behörden angeordnet werden.

Im Testzentrum am Hamburger Flughafen werden am heutigen Freitag zwei Teststrecken in Betrieb genommen. In den kommenden Tagen werden die Kapazitäten sukzessive auf insgesamt fünf Teststrecken erweitert. Dann können Testungen für in der Spitze bis zu 2.000 erwartete tägliche Rückkehrer aus Risikogebieten angeboten werden. Reisende müssen sich dennoch auf eine längere Einreiseprozedur einstellen: Für Registrierung und Durchführung der Tests muss insbesondere bei vielen gleichzeitig einreisenden Passagieren mit einem Rückstau und Wartezeiten gerechnet werden.

Das Testzentrum befindet sich außerhalb der normalen Terminalanlagen. So können die Passagierströme gelenkt und An- und Abreisende voneinander getrennt werden. Beim Zugang muss mittels Bordkarten der Flug aus einem Risikogebiet belegt werden. Darauf wird bereits in den Maschinen hingewiesen. Maßgebend für die Einstufung als Risikogebiet ist die beim Zeitpunkt der Einreise gültige Definition gemäß Veröffentlichung durch das Robert-Koch-Institut (RKI) unter www.rki.de/covid-19-risikogebiete.

Ist der Test freiwillig? Bei dem Test am Flughafen handelt es sich um ein übergangsweise eingerichtetes, zusätzliches Angebot der Stadt Hamburg. Verpflichtend ist es, sich in Quarantäne zu begeben, solange kein negatives Testergebnis vorliegt. Die Nutzung des Testzentrums ermöglicht es Rückkehrern aus Risikogebieten, zügig ein Testergebnis zu erhalten. Ein Zwang zur Nutzung besteht nicht.

Können sich im Testzentrum auch Personen testen lassen, die auf anderem Wege eingereist sind? Nein, das Testzentrum steht aktuell nur für Personen zur Verfügung, die unmittelbar zuvor per Flugzeug über den Flughafen Hamburg aus einem Risikogebiet eingereist sind.

Wird ein im Ausland durchgeführter Test anerkannt? Nur Tests aus bestimmten Ländern gemäß Festlegung der Bundesregierung, darunter alle EU-Statten, werden anerkannt. Der Test muss sich auf eine molekularbiologische Testung stützen, die zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter ist als 48 Stunden. Das ärztliche Zeugnis ist für mindestens 14 Tage nach Einreise aufzubewahren.

Welche Testmöglichkeiten bestehen für Rückkehrer aus nicht-Risikoländern, die sich freiwillig testen lassen wollen? Für Personen, die aus Ländern zurückkehren, welche nicht als Risikogebiet klassifiziert sind, besteht ab der kommenden Woche innerhalb von 72 Stunden nach Rückkehr die Möglichkeit, einen Test in Arztpraxen durchführen zu lassen – die Kosten dafür trägt die Krankenkasse.

Weitere Informationen für Bürgerinnen und Bürger werden unter www.hamburg.de/faq-corona fortlaufend ergänzt und aktualisiert.

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