Symbolbild: Pixabay
Hamburgs Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder haben im Jahr 2020 rund 3.100 Steuerfahndungsfälle erledigt und dabei Mehrsteuern in Höhe von rd. 102,4 Mio. Euro festgestellt. Die stellt das zweithöchste Ergebnis der letzten zehn Jahre dar.
elbeXpress / Haber Merkezi
In der Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts für Prüfungsdienste und Strafsachen in Hamburg wurden im vergangenen Jahr 777 Strafverfahren und 588 Bußgeldverfahren abgeschlossen. Mit 143 rechtskräftig ergangenen Urteilen und Strafbefehlen wurden insgesamt Freiheitsstrafen von 21 Jahren und 8 Monaten sowie Geldstrafen in Höhe von 764.000 Euro verhängt. Hinzu kommen Geldauflagen und Geldbußen in Höhe von insgesamt 2,4 Mio. Euro.
Auch zeigt sich, dass die Neuregelung der strafprozessualen Vermögensabschöpfung zum 01.07.2017 ein wirksames Mittel zur Sicherung von Vermögenswerten darstellt. Meist zeitgleich oder kurz nach einer Durchsuchung konnten Vermögenswerte in Höhe von mehr als 4,5 Mio. Euro vollstreckt und somit die hinterzogenen Steuern gesichert werden. Die Vollstreckung erfolgte sowohl in Bargeld als auch in Bankkonten, Arbeitslohn, Forderungen, Kraftfahrzeuge, Immobilien und Gesellschaftsanteile.
Bild: Senatskanzlei Hamburg
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „In Zeiten knapper Kassen ist es wichtiger denn je, dass wir konsequent unsere Einnahmen sichern und Steuern eintreiben. Die Ergebnisse des Finanzamts für Prüfungsdienste und Strafsachen belegen die auch in Pandemiezeiten hervorragende Arbeit in den Hamburger Finanzämtern. Die Arbeit der Steuerfahndung ist gerade im Sinne der Steuergerechtigkeit von großer Bedeutung. Straftaten dürfen sich nicht lohnen, auch nicht im Bereich der Steuerdelikte.“