Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz hat am Donnerstagabend mehr als 100 Bars, Restaurants und Schnellimbisse in Hamburg auf die Einhaltung der Corona-bedingten Arbeitsschutzmaßnahmen kontrolliert. Insgesamt stellte das zuständige Amt für Arbeitsschutz fest, dass die meisten Betriebe die technischen und organisatorischen Maßnahmen größtenteils gut umgesetzt haben.
Elbe Express / Haber Merkezi
Die Besichtigungen fanden schwerpunktmäßig an der Reeperbahn, in der Sternschanze, in St. Georg, im Portugiesenviertel und im Grindel statt. Dabei kontrollierten insgesamt acht Teams der Behörde unangekündigt, ob die allgemeinen Arbeitsschutzvorschriften und -standards zum Schutz vor SARS-CoV-2 umgesetzt wurden. Überprüft wurde das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei den Beschäftigten, die je nach örtlicher Gegebenheit verpflichtend ist. Das ist dann der Fall, wenn der erforderliche Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann und auch sonst keine entsprechenden Schutzmaßnahmen, wie z. B. Plexiglasscheiben, umgesetzt werden können.
In 31 Betrieben wurden trotz Erfordernis keine Mund-Nasen-Bedeckungen getragen oder Visiere verwendet. Im Ergebnis erhielten diese Betriebe eine Anordnung sofortiger Vollziehung. Insgesamt wurde aber festgestellt, dass die überprüften Betriebe gute und vielfältige technische und organisatorische Schutzmaßnahmen umgesetzt haben – z. B. Plexiglasscheiben an der Theke oder Einbahnstraßensysteme im Restaurant. Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz appelliert an die Betriebe, bei der Bekämpfung des Coronavirus jetzt nicht nachzulassen und die notwendigen Schutzmaßnahmen weiterhin umzusetzen.
Seit April hat das Amt für Arbeitsschutz in mehr als 1.000 Betrieben in Hamburg (Einzelhandel, Friseure, Gastronomie, Betriebskantinen, Fleischbetriebe) die Einhaltung der Schutzmaßnahmen kontrolliert. Überprüft wurde, ob Abstandsregeln vorhanden sind und auch durchgesetzt werden. Darüber hinaus wurden die für die Eindämmung der Pandemie wichtigen Hygieneregeln, die Belüftungssituation und die Einlassregeln betrachtet. Gravierende Mängel wurden bei diesen Stichproben bisher nicht festgestellt. Einige Unternehmen mussten Verbesserungen nachweisen bzw. wurden mit Auflagen belegt.