ELBE EXPRESS/REDAKTON
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Seit dem 24. Februar haben sich bis heute 16.00 Uhr vier Familien und acht allein reisende Personen in der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung in Rahlstedt gemeldet, die im Zuge der Kriegshandlungen nach Hamburg geflüchtet sind.
Trotz der bislang noch geringen Anzahl eingetroffener Kriegsflüchtlinge bereitet sich Hamburg weiterhin intensiv auf die Unterbringung und Versorgung dieser Menschen vor. Alle ukrainischen Staatsangehörigen, die in Hamburg Schutz vor Krieg und Vertreibung suchen, werden hier ein Aufenthaltsrecht, eine Unterkunft und die erforderlichen Versorgungsleistungen erhalten. Das Ankunftszentrum Hamburg steht rund um die Uhr für die Aufnahme ukrainischer Kriegsflüchtlinge zur Verfügung. Dort erfolgt in einem ersten Schritt die Versorgung und Unterbringung. Die Kontaktadresse lautet:
Behörde für Inneres und Sport
Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung / Ankunftszentrum
Bargkoppelweg 66a
22145 Hamburg
Hamburg kann in einem ersten Schritt voraussichtlich rund 2.000-3.000 Plätze aus der vorhandenen Unterkunftsstruktur zur Verfügung stellen. Bei Bedarf wird diese Zahl sukzessive weiter erhöht. Dabei ist nicht auszuschließen, dass auch zusätzliche Standorte eingerichtet werden müssen. Darüber hinaus gibt es vermehrt Angebote von Privatpersonen und aus der ukrainischen Community, Vertriebene bei sich unterzubringen.
Die Solidarität der Hamburgerinnen und Hamburger spiegelte sich nicht nur auf den Kundgebungen der vergangenen Tage wieder, sondern zeigt sich auch in einer überwältigenden Vielzahl von Unterstützungsangeboten, welche die Stadt auf den unterschiedlichsten Wegen erreichen. Aufgrund der enormen Hilfsbereitschaft kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht auf jedes Angebot sofort eingegangen werden.
Weitere Informationen zur derzeitigen Lage und den Möglichkeiten der Unterstützung werden laufend aktualisiert und sind im Internet unter www.hamburg.de/ukraine abrufbar.
Aufenthaltsrechtliche Regelungen
Für einen vorübergehenden Aufenthalt ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit können ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Pass laut Aufenthaltsgesetz ohne ein Visum nach Deutschland einreisen. Der Aufenthalt ist in diesem Fall grundsätzlich auf 90 Tage begrenzt. Wenn die 90 Tage abgelaufen sind, besteht kein Anlass zur Sorge. Der Kurzaufenthalt kann mit einer Aufenthaltserlaubnis für weitere 90 Tage verlängert werden. Hierzu ist es erforderlich, dass sich die Personen rechtzeitig an die für ihren Aufenthaltsort zuständige Ausländerbehörde in Hamburg wenden. Gleiches gilt für ukrainische Staatsangehörige, die bereits vor dem 24. Februar 2022 visumfrei nach Deutschland eingereist sind.
Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland hat umfassende Informationen im Zusammenhang mit der Unterstützung bei der Ausreise aus der Ukraine auf seiner Internetseite zusammengestellt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/UKR