Taxifahrer, Einzelhändler wie Döner Läden, Supermärkte, Imbisse, Restaurants usw. haben Bareinnahmen. Die müssen häufig mit Registrierkassen, PC- Kassensystemen, Taxameter etc. arbeiten. Diese Kassen gelten dann als Teil der Buchführung und unterliegen bestimmten Aufzeichnungspflichten wie z.B. Aufbewahrung von Kassenbons.
Um bei einer Betriebsprüfung böse Überraschungen zu vermeiden, müssen solche Kassen ordentlich geführt und bestimmte Pflichten beachtet werden. Denn diese müssen formal den Vorgaben der Finanzämter entsprechen. Bei Feststellung von Kassenmängeln haben die Betriebsprüfer die Möglichkeit, Umsätze hinzuzuschätzen, die Sie vielleicht gar nicht erzielt haben – und auf diese Umsätze müssen Sie dann Steuern zahlen.
Ab 01.01.2018 geht die sogenannte Kassen-Nachschau als eigenständige Prüfmethode der Finanzverwaltung in den Praxistest. Deswegen ist die Bedeutung Ihres Kassensystems sehr groß und diese müssen die aktuellen Anforderungen voll erfüllen, wenn nicht dann müssen Sie sich auf Hinzuschätzungen einstellen.
Die Kassennachschau nach § 146b AO bedeutet, daß die Finanzämter ohne vorherige Ankündigung wie bei Umsatzsteuernachschau bei Ihnen vorbeikommen und Ihre Kassen prüfen können, d.h. um festzustellen, ob die Ordnungsmäßigkeit Ihrer Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und- ausgaben richtig sind oder nicht. (Kassennachschau)
Wenn Sie ein elektronische Kassensystem haben, dann müssen Sie nach dem 01.01.2020 bestimmte Verpflichtungen erfüllen und diese dem zuständigen Finanzamt mitteilen. Weil dieses Thema sehr komplex und wichtig ist, sollten Sie mit Ihrem Steuerberater es besprechen und sich darauf vorbereiten. Bei Führen von elektronischen Kassen müssen Sie Aufbewahrungsfristen von 10 Jahren beachten und noch dazu müssen Sie Handbücher, Bedienungs- und Programmieranleitungen aufbewahren. Sie sollten alle Unterlagen und Daten aufbewahren, um böse Folgen zu vermeiden.
Wenn Sie offene Ladenkasse führen, dann müssen Sie jeden Vorgang einzeln aufzeichnen z.B. bei einem Lebensmitteleinzelhändler oder einem Frisör. Bei einem solchen Kassenbericht müssen Sie täglich den Anfangs- und Endbestand ihrer Kasse abstimmen. Außerdem müssen Sie täglich Ihren Bargeldbestand zählen. Ein Kassenminus ist nicht erlaubt und bitte achten Sie darauf. Am besten ist es ratsam, daß Sie Ihre Kassenberichte mit Ihrem Steuerberater abstimmen. Wenn Ihre Kassenführung nicht ordnungsgemäß ist, dann ist Ihre gesamte Buchführung nicht ordnungsgemäß.
Am Ende kommt neben Umsatz- und Gewinnzuschätzungen regelmäßig auch ein Steuerstrafverfahren. All diese Unannehmlichkeiten zu vermeiden, liegt in Ihrer Hand.
Besprechen Sie diese wichtige Neuerungen, die ab 2018 auf die Unternehmer zukommen, mit Ihrem Steuerberater und lassen Sie sich gut beraten, damit Sie ruhig schlafen und dabei Ihre Geschäfte betriebswirtschaftlich optimal führen können.