Nun hat das deutsche Verfassungsgericht entschieden, dass das Tragen von Kopftüchern für die muslimischen Lehrerinnen in den deutschen Schulen nicht verboten werden darf. 2003 hatte das gleiche Gericht in dieser Frage anders entschieden und ein Verbot für rechtens erklärt gehabt.
Mit dem neuerlichen Urteil wird das Dilemma der Deutschen deutlich.Denn ein Verbot des Kopftuchs hätte zwangsläufig dazu geführt, dass auch christliche Symbole in den Schulen verboten werden müsste. Darüber fanden in der Öffentlichkeit tatsächlich viele kontraverse Diskussionen..
Nach den staatlichen Verträgen mit den “muslimischen Verbänden” sehen wir mit diesem Urteil, dass erneut ein neues Zugeständnis an diese Kreise gemacht wurde. An dieser Stelle ist es durchaus berechtigt die Frage zu stellen; Wie soll es bitteschön mit dieser Einstellung und der falschen Interpretation des Islams funktionieren, eine gelungene Integration in dieser Republik voranzutreiben?
Was wir hier brauchen ist nicht die Diskussion über den Kopftuch, sondern eine politische Entscheidung darüber, ob die islamische Religionsausübung in diesem Land integrationsfördernd oder integrationshemmend stattfinden soll..
Sollen wir das ganze Feld der islamischen Religionspraktizierung weiterhin den Hinterhofmoscheen und Gruppen überlassen, die alle unterschiedliche politische Ziele in ihren Herkunftsländern verfolgen und sich hier frei organisieren,
oder sollte ihnen der Boden doch entzogen und stattdessen vernünftige integrationskonforme Alternativen entwickelt werden ?
Die Österreicher haben in den letzten Tagen diesbezüglich ein zeitgemäßes Rahmengesetz verabschiedet und festgelegt, welche Regeln bei der Religionsausübung gelten und auch eingehalten werden sollen. So ein Rahmengesetz brauchen wir in Deutschland auch. Damit soll sichergestellt werden, dass islamische Theologen hier an den deutschen Universitäten ausgebildet werden und nur diese in den Moscheen als Imame fungieren und Islamunterricht erteilen dürfen. Ferner sollten je nach Bedarf moderne Moscheen mit staatlicher Beteiligung gebaut und betrieben werden, in denen nur das Beten, aber keine Spendensammlung und Obst-Gemüse-Handel o.ä. erlaubt sein darf.
Selbstverständlich müssen, wie in den christlichen Gemeinden, diejenigen, die sich zum Islam bekennen, an den entstehenden Kosten beteiligen und ihre Beiträge in einen vom Staat kontrollierten und durch einem muslimischen Beirat verwalteten Fonds einzahlen.
Die Position der falschverstandenen Religionsfreiheit in Deutschland muss dringend zurecht gerückt und die muslimische Bevölkerung schnellstens aus dem Einflussbereich der Radikalisten und der Antiintegrationisten befreit werden..
Schwachsinnige Vorstellung eines möchtegern Muslim.
Yalaka.