Nach den Sommerferien bieten alle Hamburger Schulen wieder umfassende Unterrichts- und Ganztagsangebote. Schulsenator Ties Rabe: „Auf der Grundlage der klaren Beschlüsse der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin und der Kultusministerkonferenz sowie in Abstimmung mit den anderen Bundesländern werden auch in Hamburg die Schulen nach den Sommerferien wieder öffnen. Dabei bleiben wir vorsichtig: Auch weiterhin müssen alle Beteiligten besondere Hygieneregeln einhalten.“
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Die bisherigen Abstandsgebote bleiben im Kern bestehen, werden jedoch für Schülerinnen und Schüler derselben Klassenstufe in bestimmten Situationen aufgehoben. Dadurch können sie wieder in ihrer früheren Klassengemeinschaft lernen. Die Schulen sollen den Schulbetrieb so organisieren, dass die Kontakte zwischen Schülerinnen und Schülern reduziert und auf die eigene Klassenstufe beschränkt bleiben.
Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassenstufen müssen weiterhin den Mindestabstand einhalten. Das gilt auch für alle Erwachsenen wie zum Beispiel die Lehrkräfte. Eltern und schulfremde Personen müssen beim Betreten der Schule zusätzlich Masken tragen. Lehrerkonferenzen, Elternabende und Einschulungsfeiern sind zulässig, solange der Mindestabstand und auf Seiten der Eltern die Maskenpflicht eingehalten wird.
Durch das eingeschränkte Abstandsgebot für Schülerinnen und Schüler derselben Klassenstufe sind wieder umfassende Unterrichts-, Ganztagsangebote im Klassenverband möglich, mit Einschränkungen sogar in Sport und Schwimmen sowie Musik und Theater. Weil hier die Infektionsgefahr höher ist, gelten allerdings besondere Vorsichtsmaßnahmen. So bleiben Sportarten mit Körperkontakt untersagt, das Singen ist auch in der Klassengemeinschaft nur unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen erlaubt. Jahrgangsübergreifende Chöre oder Orchester sind nur möglich, wenn alle Schülerinnen und Schüler großzügige Abstände einhalten.
Der Unterricht in der normalen, fest zusammengesetzten Schulklasse ist das Kernelement des künftigen Schulbetriebs. Ergänzend dürfen Schülerinnen und Schüler auch in weiteren, anders zusammengesetzten Lerngruppen lernen, beispielsweise in unterschiedlichen Oberstufenkursen. Voraussetzung ist, dass in diesen Lerngruppen ausschließlich Schülerinnen und Schüler desselben Jahrgangs lernen.
Schülerinnen und Schüler sowie schulisches Personal mit besonderen gesundheitlichen Risiken müssen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn ein entsprechendes ärztliches Attest vorliegt. Kranke Schülerinnen und Schüler sowie Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten, die keinen negativen Test vorweisen können und noch nicht in Quarantäne waren, werden umgehend nach Hause geschickt und dürfen die Schule vorerst nicht betreten.
Lehrkräften sowie allen weiteren Schulbeschäftigten wird die Schulbehörde transparente Visiere sowie FFP-2-Masken als Gesundheitsschutz kostenlos zur Verfügung stellen. Darüber hinaus bietet die Schulbehörde ihnen an, dass sie sich bis zu den Herbstferien auch ohne Symptome und bei Bedarf sogar mehrfach bei ihrem Hausarzt auf Corona testen lassen können. Die Tests sind für Schulbeschäftigte kostenlos und ohne organisatorischen Aufwand möglich. Grundlage ist eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Schulbehörde und der kassenärztlichen Vereinigung.
Schülerinnen und Schüler, die aus unterschiedlichen Gründen zu Hause bleiben müssen, bekommen dort ein vollwertiges Lernangebot in allen Schulfächern. Um den Fernunterricht zu verbessern, hat die Schulbehörde in den Sommerferien knapp 39.000 zusätzliche Laptops und Tablets bestellt, die zurzeit an die Schulen ausgeliefert werden. Zusammen mit den bereits vorhandenen 11.000 Geräten stehen damit rund einem Viertel aller Schülerinnen und Schüler mobile Computer zur Verfügung, die die Schule für den häuslichen Gebrauch ausleihen kann. Das ist bundesweit die beste Digital-Ausstattung.
Wenn Schülerinnen und Schüler im Fernunterricht zu Hause trotz dieser Unterstützung keine digitalen Geräte einsetzen können, sollen sie mit ihren Lehrkräften regelmäßig wöchentlich Arbeitsbögen, Arbeitshefte, Bücher und handschriftliche Arbeiten austauschen. Zusätzlich zu den üblichen Kommunikationswegen muss die Schule im Fernunterricht künftig auch wöchentliche, regelmäßige Telefongespräche mit den Schülerinnen und Schülern organisieren, um den Lernerfolg zu sichern.
Nach wie vor müssen an allen Schulen Hygieneregeln wie zum Beispiel die Husten- und Niesetikette, das regelmäßige Händewaschen und besondere Sauberkeitsregeln eingehalten werden. Ergänzend zu den üblichen Reinigungsintervallen wird künftig jeder Schule eine ständig verfügbare Reinigungskraft für Adhoc-Maßnahmen zugewiesen.
Zu Beginn des Schuljahres wird der Lernstand aller Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 3, 4, 5 und 7 in den Kernfächern getestet. Auf der Grundlage der Testergebnisse entwickeln alle Schulen Förderkonzepte, um Lernrückstände aufzuholen. Die Förderangebote können auch Lernangebote in den Herbstferien umfassen.
Darüber hinaus sollen die Schulen bis zu den Herbstferien ausnahmslos in jeder Woche den vollständigen Unterricht nach Stundentafel erteilen. Projektwochen, Ausflüge, Theater- und Musikprojekte sowie weitere Schulaktivitäten sind in dieser Zeit nur zulässig, wenn sie nicht zu Lasten der regulären Unterrichtsstunden gehen. Klassenreisen sind bis zu den Herbstferien untersagt.
Schulsenator Ties Rabe: „Es ist trotz der in Hamburg erfreulichen Entwicklung der Pandemie nicht auszuschließen, dass bei einer dramatischen Veränderung der Lage der Präsenzunterricht wieder eingeschränkt werden muss. Deshalb muss jetzt die wertvolle Schulzeit optimal für den Präsenzunterricht im Sinne des Lernerfolges der Kinder und Jugendlichen genutzt werden.“