Die Bezirksämter Altona, Hamburg-Mitte und Eimsbüttel haben in Abstimmung mit der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) die in der vergangenen Woche ausgesprochene Allgemeinverfügungen zum Verbot des Außer-Haus-Verkaufs alkoholischer Getränke in ausgewählten Gebieten verlängert. Der Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken innerhalb des Geltungsbereichs ist am Freitag, den 7. und Sonnabend, den 8. August 2020 und jeweils von 20 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages untersagt. Ausgenommen hiervon ist der Ausschank alkoholischer Getränken im konzessionierten Bereich, einschließlich der genehmigten Außengastronomie von Gaststätten, für den Verzehr an Ort und Stelle.
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Alleine auf dem Kiez auf St. Pauli waren am vergangenen Sonnabend laut Polizei Hamburg rund 20.000 Besucher unterwegs. Die Behörden, Polizei und Bezirke bewerten die Maßnahmen insgesamt als positiv und wirkungsvoll. Auch die Passanten und Betriebe zeigten sich überwiegend kooperativ. Es gab nur einen Einzelfall mit anschließender Betriebsschließung. Insgesamt haben die Behörden in den betroffenen Hamburger Bezirken am vergangenen Wochenende mehrere Verstöße gezählt. Unter anderem wurde gegen die unerlaubte erweiterte Sondernutzung öffentlicher Wege (Außengastronomie) verstoßen sowie Beanstandungen (Mund-Nasen-Schutz, fehlende Piktogramme, Kontaktdatenlisten) festgestellt. Die beschlossenen Maßnahmen sind zeitlich befristet und werden laufend auf ihre Wirksamkeit und Erforderlichkeit hin überprüft.