Elbe Express Kolumnist Mesut Sipahi hat das Kopftuch-Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts kommentiert.
ELBE EXPRESS/REDAKTION
Mesut Sipahi: DAS KOPFTUCHURTEIL
Nun hat das deutsche Verfassungsgericht entschieden, dass das Tragen von Kopftüchern für die muslimischen Lehrerinnen in den deutschen Schulen nicht verboten werden darf. 2003 hatte das gleiche Gericht in dieser Frage anders entschieden und ein Verbot für rechtens erklärt gehabt.
Mit dem neuerlichen Urteil wird das Dilemma der Deutschen deutlich.Denn ein Verbot des Kopftuchs hätte zwangsläufig dazu geführt, dass auch christliche Symbole in den Schulen verboten werden müsste. Darüber fanden in der Öffentlichkeit tatsächlich viele kontraverse Diskussionen..
Nach den staatlichen Verträgen mit den “muslimischen Verbänden” sehen wir mit diesem Urteil, dass erneut ein neues Zugeständnis an diese Kreise gemacht wurde. An dieser Stelle ist es durchaus berechtigt die Frage zu stellen; Wie soll es bitteschön mit dieser Einstellung und der falschen Interpretation des Islams funktionieren, eine gelungene Integration in dieser Republik voranzutreiben?