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Pazar, Nisan 21, 2024

Digitalisierung: Das Smartphone soll als Personalausweis dienen

Die Digitalisierung hält in immer mehr Bereiche unseres Lebens Einzug. Viele Dienstleistungen können schon jetzt elektronisch abgewickelt werden. Künftig soll der Nachweis der Identität mit dem Smartphone möglich sein. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.

elbeXpress / Haber Merkezi

Durch die geplante Gesetzesänderung sollen sich Bürgerinnen und Bürgern künftig mit ihrem Handy ausweisen können. Dann könnten sie zum Beispiel bequem ein neues Auto zulassen oder ihren Wohnsitz ummelden. Auch andere Vereinfachungen rücken näher: die digitale Abgabe der Steuererklärung oder die Eröffnung eines Bankkontos.

Die Identifizierung muss sowohl sicher als auch nutzerfreundlich sein. Schon jetzt gibt es den elektronischen Identitätsnachweis: Personalausweis mit eID-Funktion, elD-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitels bieten bereits jetzt die Möglichkeit, sich sicher auszuweisen. Die Abkürzung eID steht für elektronische Identität.

Künftig soll das Ausweisen ohne Karte, nur mit dem Smartphone möglich sein. Das bedeutet einen großen Sprung in Sachen Nutzerfreundlichkeit.

Die Bundesregierung kommt damit ihrer Verpflichtung aus dem Onlinezugangsgesetz nach. Es verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 für Bürger und Wirtschaft auch digital verfügbar zu machen. Die Identifizierung von antragstellenden Personen ist dabei ein wichtiges Element.

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Die Identifizierung muss sowohl sicher als auch nutzerfreundlich sein. Schon jetzt gibt es den elektronischen Identitätsnachweis: Personalausweis mit eID-Funktion, elD-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitels bieten bereits jetzt die Möglichkeit, sich sicher auszuweisen. Die Abkürzung eID steht für elektronische Identität.

Künftig soll das Ausweisen ohne Karte, nur mit dem Smartphone möglich sein. Das bedeutet einen großen Sprung in Sachen Nutzerfreundlichkeit.

Die Bundesregierung kommt damit ihrer Verpflichtung aus dem Onlinezugangsgesetz nach. Es verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 für Bürger und Wirtschaft auch digital verfügbar zu machen. Die Identifizierung von antragstellenden Personen ist dabei ein wichtiges Element.

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