
Foto: Bundesregierung/Stutterheim
Das Bundeskabinett hat den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung über den 30. September hinaus bis zum Jahresende verlängert. Für die Antragsteller heißt das: Weiterhin werden unter anderemdie Vermögensprüfungen nur eingeschränkt durchgeführt und die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung übernommen.
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Mit dem Sozialschutz-Paket I hatte die Bundesregierung im Frühjahr den Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie zur Sozialhilfe wesentlich vereinfacht. Sie hat damit Menschen eine Absicherung geboten, die pandemiebedingt in Not geraten waren – insbesondere Selbstständigen, Beschäftigten mit kleinen Einkommen und vormals prekär Beschäftigten.
Regelungen zur Mittagsverpflegung gelten weiterhin
Darüber hinaus werden aus dem Sozialschutz-Paket II die besonderen Regelungen zur Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern sowie Kita-Kindern, die Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket haben, bis zum 31. Dezember verlängert. Das Mittagessen wird zur Abholung oder Lieferung bereitgestellt, wenn die Kinder und Jugendlichen es wegen der Corona-Pandemie nicht gemeinschaftlich einnehmen können. Das Jobcenter übernimmt die Kosten.
Die Regelungen zur Mittagsverpflegung von Leistungsberechtigten in Werkstätten für behinderte Menschen und vergleichbaren Einrichtungen werden laut Beschluss ebenfalls bis Jahresende verlängert.