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Cumartesi, Nisan 20, 2024

Neuberechnung Sozialhilfe: Regelsätze steigen stärker

Symbolbild: Pixabay

Die Regelsätze in Grundsicherung und der Sozialhilfe steigen stärker als bislang geplant. Grund ist die aktuelle Entwicklung von Löhnen und Preisen, die in die Neuberechnung eingeflossen ist. Alleinstehende Erwachsene erhalten damit ab 1. Januar 2021 monatlich 446 Euro – 14 Euro mehr als bisher.

Elbe Express / Haber Merkezi

Die Sätze steigen in fast allen Regelstufen stärker als bisher geplant. Kinder von 14 bis 17 Jahren etwa sollen ab kommendem Jahr 373 Euro erhalten und damit 45 Euro mehr als bisher. Die Leistungen für die 6- bis 13-Jährigen hingegen steigen nur geringfügig. Diese Altersgruppe hatte bei der letzten Neuberechnung weit überproportional profitiert.

Die nun vorliegenden endgültigen Berechnungen werden über einen Änderungsantrag in den Gesetzentwurf des Bundeskabinetts eingearbeitet. Bundestag und Bundesrat müssen dem Entwurf noch zustimmen. Am 1. Januar 2021 soll das Gesetz in Kraft treten.

Das Bundeskabinett hatte die Erhöhung der Regelsätze bereits im August auf den Weg gebracht. Grundlage war die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018. Die Fortschreibung der Bedarfe anhand der Lohn- und Preisentwicklung sollte im Gesetzgebungsverfahren erfolgen. Das Statistische Bundesamt hat die aktuellen Daten nun vorgelegt und die Regelstufen neu berechnet.

Diese Regelsätze gelten ab Januar 2021

Veränderung gegenüber 2020 in Klammern. Zusätzlich werden die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen, soweit sie angemessen sind. Die Leistungen orientieren sich am Niveau der Mieten auf dem örtlichen Wohnungsmarkt.
Quelle: Bundesregierung

Mobiltelefonie wird Regelleistung

Neu in der Berechnung: Die Regelsätze decken künftig auch die Verbrauchskosten für die Mobiltelefonie ab. Bislang galt das nur für die Kosten für Festnetztelefon und Internet. Mit der Neuerung halten die Regelsätze mit den gesellschaftlichen und technischen Veränderungen Schritt. Zudem wird im nächsten Jahr erstmals die Leistung für den persönlichen Schulbedarf fortgeschrieben. Die Leistung für ein Schuljahr steigt von derzeit 150 Euro auf dann 154,50 Euro.

Die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen zum 1. Januar 2021 wirkt sich außerdem auf die Bedarfssätze der Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aus.Ein alleinstehender Erwachsener beispielsweise erhält dann 364 Euro und damit 13 Euro mehr als bisher.

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Die Sätze steigen in fast allen Regelstufen stärker als bisher geplant. Kinder von 14 bis 17 Jahren etwa sollen ab kommendem Jahr 373 Euro erhalten und damit 45 Euro mehr als bisher. Die Leistungen für die 6- bis 13-Jährigen hingegen steigen nur geringfügig. Diese Altersgruppe hatte bei der letzten Neuberechnung weit überproportional profitiert.

Die nun vorliegenden endgültigen Berechnungen werden über einen Änderungsantrag in den Gesetzentwurf des Bundeskabinetts eingearbeitet. Bundestag und Bundesrat müssen dem Entwurf noch zustimmen. Am 1. Januar 2021 soll das Gesetz in Kraft treten.

Das Bundeskabinett hatte die Erhöhung der Regelsätze bereits im August auf den Weg gebracht. Grundlage war die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018. Die Fortschreibung der Bedarfe anhand der Lohn- und Preisentwicklung sollte im Gesetzgebungsverfahren erfolgen. Das Statistische Bundesamt hat die aktuellen Daten nun vorgelegt und die Regelstufen neu berechnet.

Diese Regelsätze gelten ab Januar 2021

Veränderung gegenüber 2020 in Klammern. Zusätzlich werden die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen, soweit sie angemessen sind. Die Leistungen orientieren sich am Niveau der Mieten auf dem örtlichen Wohnungsmarkt.
Quelle: Bundesregierung

Mobiltelefonie wird Regelleistung

Neu in der Berechnung: Die Regelsätze decken künftig auch die Verbrauchskosten für die Mobiltelefonie ab. Bislang galt das nur für die Kosten für Festnetztelefon und Internet. Mit der Neuerung halten die Regelsätze mit den gesellschaftlichen und technischen Veränderungen Schritt. Zudem wird im nächsten Jahr erstmals die Leistung für den persönlichen Schulbedarf fortgeschrieben. Die Leistung für ein Schuljahr steigt von derzeit 150 Euro auf dann 154,50 Euro.

Die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen zum 1. Januar 2021 wirkt sich außerdem auf die Bedarfssätze der Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aus.Ein alleinstehender Erwachsener beispielsweise erhält dann 364 Euro und damit 13 Euro mehr als bisher.

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