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Cuma, Mart 29, 2024

Hamburg: Google Street View wird 10 Jahre alt!

Bild: Pixabay

Es liegt 10 Jahre zurück, dass Google nach langen und intensiven datenschutzrechtlichen Diskussionen seinen Panoramadienst Street View für die 20 größten Städte in Deutschland veröffentlicht hat. Weit vor Edward Snowdens Enthüllungen einer systematischen und massenhaften Geheimdienstkontrolle und lange vor Cambridge Analytica und den Möglichkeiten, über profilgestützte Manipulationen des Wählerwillens demokratische Wahlen zu beeinflussen, mag der Streit über das Projekt Google Street View rückblickend übertrieben anmuten. Dennoch wurde die Auseinandersetzung damals heftig geführt, wie zuvor eigentlich nur zur Volkszählung im Jahr 1983. 

Ab 2007 nahm Google zunächst in den USA flächendeckend mit Panoramakameras auf PKW Straßenansichten auf, um diese dann im Internet zum Abruf bereitzuhalten. Mit dem Erscheinen der ersten Google-Autos mit dem 3 Meter hohen Kameraaufbau in Deutschland stellten sich zahlreiche Datenschutzfragen. Viele Bürgerinnen und Bürger, aber auch Politikerinnen und Politiker zeigten sich massiv besorgt von dem Vorhaben, trotz der von Google zugesagten automatischen Verpixelung von Gesichtern und Kfz-Kennzeichen. In der Folge erhob sich der Ruf nach einem Stopp der Aufnahmen in Städten und Gemeinden. Besonders umstritten war, dass die Ansichten von privaten Häusern und Gärten ohne Zutun und Wissen der Bewohner veröffentlicht werden sollten. Zusätzlichen Streit entfachte die im Rahmen einer datenschutzrechtlichen Kontrolle entdeckte Erfassung der WLAN-Netzwerke, die bei den Fahrten zu erkennen waren. Hier hatte sich Google nicht nur mit dem an sich bereits problematischen systematischen Erfassen der WLANs mit ihren Namen, Standorten und anderen Parametern begnügt, sondern im Vorbeifahren auch den Datenverkehr und damit die Inhalte von unverschlüsselt betriebenen WLAN aufgezeichnet. In der Folge wurden deshalb eine Reihe von Untersuchungen und Ermittlungsverfahren weltweit gegen Google eingeleitet.

In langwierigen Verhandlungen zwischen Google und dem HmbBfDI konnte damals deutschlandweit ein Vorabwiderspruchsrecht erreicht werden, das es betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Mieterinnen und Mietern unter Angabe ihres Wohnortes ermöglichte, vor der Veröffentlichung im Internet zu beantragen, die Häuser- oder Wohnungsansichten zu verpixeln. In der Folge wurden ca. 250 000 Anträge auf Unkenntlichmachung eingereicht und von Google umgesetzt. Die Möglichkeit des Widerspruchs sowie weitere Vorgaben, etwa die Vorankündigung der Fahrten in den jeweiligen Regionen, gelten bis heute für alle Anbieter von Panoramadiensten in Deutschland.

Seitdem sind von Google keine neuen Aufnahmen für den Dienst Street View veröffentlicht worden. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hielt in ihrem Beschluss vom Mai 2020 an den damals aufgestellten Bedingungen auch unter den Maßgaben der DSGVO fest. Grundsätzlich gilt dies auch für den Vorabwiderspruch gegenüber Abbildungen von Häuserfassaden und privaten Grundstücksbereichen.

Datenschutzbeauftragter Hamburg Prof. Dr. Johannes Caspar Foto: Miguel Ferraz

Prof. Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit: „Wenn man so will, war die Auseinandersetzung um Google Street View der erste und gleichzeitig der letzte Kampf der analogen Welt mit der machtvoll heraufziehenden digitalen Moderne, die mit dem flächendeckenden Einsatz von digitaler Technik in die Alltagswelt vieler Menschen Einzug hielt. Die anfängliche Kompromisslosigkeit, mit der dies geschah, hatte gerade auch traditionelle Werte- und Meinungsmilieus  gegen das Projekt Google Street View aufgebracht. Das alles wäre heute längst Datenschutzgeschichte. Allerdings bleibt die aktuelle Frage der Zulässigkeit der Panoramadienste nach wie vor auf der Agenda. Ich denke, dass der Betrieb derartiger Dienste viele Vorteile mit sich bringt und am Ende nicht am Datenschutz scheitern muss. Allgemein geltende Standards, die unionsweit rechtssicher Vorgaben zum Schutz von Rechten und Freiheiten Betroffener, aber auch für die Diensteanbieter festlegen, fehlen allerdings bislang leider. Ein einheitlicher Rahmen sollte Flickenteppiche gerade im Bereich von Panoramadiensten auf EU-Ebene verhindern.“

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Es liegt 10 Jahre zurück, dass Google nach langen und intensiven datenschutzrechtlichen Diskussionen seinen Panoramadienst Street View für die 20 größten Städte in Deutschland veröffentlicht hat. Weit vor Edward Snowdens Enthüllungen einer systematischen und massenhaften Geheimdienstkontrolle und lange vor Cambridge Analytica und den Möglichkeiten, über profilgestützte Manipulationen des Wählerwillens demokratische Wahlen zu beeinflussen, mag der Streit über das Projekt Google Street View rückblickend übertrieben anmuten. Dennoch wurde die Auseinandersetzung damals heftig geführt, wie zuvor eigentlich nur zur Volkszählung im Jahr 1983. 

Ab 2007 nahm Google zunächst in den USA flächendeckend mit Panoramakameras auf PKW Straßenansichten auf, um diese dann im Internet zum Abruf bereitzuhalten. Mit dem Erscheinen der ersten Google-Autos mit dem 3 Meter hohen Kameraaufbau in Deutschland stellten sich zahlreiche Datenschutzfragen. Viele Bürgerinnen und Bürger, aber auch Politikerinnen und Politiker zeigten sich massiv besorgt von dem Vorhaben, trotz der von Google zugesagten automatischen Verpixelung von Gesichtern und Kfz-Kennzeichen. In der Folge erhob sich der Ruf nach einem Stopp der Aufnahmen in Städten und Gemeinden. Besonders umstritten war, dass die Ansichten von privaten Häusern und Gärten ohne Zutun und Wissen der Bewohner veröffentlicht werden sollten. Zusätzlichen Streit entfachte die im Rahmen einer datenschutzrechtlichen Kontrolle entdeckte Erfassung der WLAN-Netzwerke, die bei den Fahrten zu erkennen waren. Hier hatte sich Google nicht nur mit dem an sich bereits problematischen systematischen Erfassen der WLANs mit ihren Namen, Standorten und anderen Parametern begnügt, sondern im Vorbeifahren auch den Datenverkehr und damit die Inhalte von unverschlüsselt betriebenen WLAN aufgezeichnet. In der Folge wurden deshalb eine Reihe von Untersuchungen und Ermittlungsverfahren weltweit gegen Google eingeleitet.

In langwierigen Verhandlungen zwischen Google und dem HmbBfDI konnte damals deutschlandweit ein Vorabwiderspruchsrecht erreicht werden, das es betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Mieterinnen und Mietern unter Angabe ihres Wohnortes ermöglichte, vor der Veröffentlichung im Internet zu beantragen, die Häuser- oder Wohnungsansichten zu verpixeln. In der Folge wurden ca. 250 000 Anträge auf Unkenntlichmachung eingereicht und von Google umgesetzt. Die Möglichkeit des Widerspruchs sowie weitere Vorgaben, etwa die Vorankündigung der Fahrten in den jeweiligen Regionen, gelten bis heute für alle Anbieter von Panoramadiensten in Deutschland.

Seitdem sind von Google keine neuen Aufnahmen für den Dienst Street View veröffentlicht worden. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hielt in ihrem Beschluss vom Mai 2020 an den damals aufgestellten Bedingungen auch unter den Maßgaben der DSGVO fest. Grundsätzlich gilt dies auch für den Vorabwiderspruch gegenüber Abbildungen von Häuserfassaden und privaten Grundstücksbereichen.

Datenschutzbeauftragter Hamburg Prof. Dr. Johannes Caspar Foto: Miguel Ferraz

Prof. Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit: „Wenn man so will, war die Auseinandersetzung um Google Street View der erste und gleichzeitig der letzte Kampf der analogen Welt mit der machtvoll heraufziehenden digitalen Moderne, die mit dem flächendeckenden Einsatz von digitaler Technik in die Alltagswelt vieler Menschen Einzug hielt. Die anfängliche Kompromisslosigkeit, mit der dies geschah, hatte gerade auch traditionelle Werte- und Meinungsmilieus  gegen das Projekt Google Street View aufgebracht. Das alles wäre heute längst Datenschutzgeschichte. Allerdings bleibt die aktuelle Frage der Zulässigkeit der Panoramadienste nach wie vor auf der Agenda. Ich denke, dass der Betrieb derartiger Dienste viele Vorteile mit sich bringt und am Ende nicht am Datenschutz scheitern muss. Allgemein geltende Standards, die unionsweit rechtssicher Vorgaben zum Schutz von Rechten und Freiheiten Betroffener, aber auch für die Diensteanbieter festlegen, fehlen allerdings bislang leider. Ein einheitlicher Rahmen sollte Flickenteppiche gerade im Bereich von Panoramadiensten auf EU-Ebene verhindern.“

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