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Salı, Nisan 16, 2024

Bebauungsplan-Entwurf: Öffentliche Auslegung für „Ottensen 43“ beginnt

Die Beteiligung der Öffentlichkeit beginnt: Für den Entwurf des Bebauungsplans Ottensen 43 erfolgt die Öffentliche Auslegung in der Zeit vom 30.11.2020 bis einschließlich 8. Januar 2021. Während der Öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu dem Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden.

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: – Bahrenfelder Straße – Barnerstraße – Scheel-Plessen-Straße – Große Rainstraße (Bezirk Altona, Ortsteile 211, 213).

Mit dem Bebauungsplan Ottensen 43 (1. Änderung) sollen im Mischgebiet, sowie in den Besonderen Wohngebieten und Kerngebieten Spielhallen, Wettbüros und Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder Handlungen mit sexuellen Charakter ausgerichtet ist sowie Bordelle und bordellartige Betriebe ausgeschlossen werden. Der Ausschluss dieser Nutzungen hat das Ziel, die Wohnfunktion des Gebietes zu stärken und zu schützen sowie einem Verdrängungsprozess der vorhandenen Betriebe entgegenzuwirken.

Der Bebauungsplan Ottensen 43 wird im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Der Bebauungsplan-Entwurf (Übersichtsplan, Verordnungstext und Begründung) wird in der Zeit vom 30. November 2020 bis einschließlich 8. Januar 2021 an Werktagen montags bis donnerstags jeweils von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 14 Uhr im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Altona, Technisches Rathaus, Jessenstraße 1-3, 5. Obergeschoss (Flur), 22767 Hamburg, öffentlich ausgelegt.

Aufgrund der zur Eindämmung von COVID-19 nötigen Hygiene-Maßnahmen können die Unterlagen des ausliegenden Bebauungsplan-Entwurfs nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter den Telefonnummern 040/ 428 11 – 6005 oder – 6048 sowie per E-Mail unter: stadt-und-landschaftsplanung@altona.hamburg.de eingesehen werden. Für den Auslegungsraum sind die einschlägigen Regelungen der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu beachten. Insbesondere gelten für den Auslegungsraum die Kontaktbeschränkungen. Trotz der erforderlichen Terminabsprachen sind Wartezeiten möglich. Für den Warteraum gelten die Kontaktbeschränkungen. Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen zu dem Bebauungsplan-Entwurf bei dem genannten Fachamt schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Für Auskünfte und Beratungen stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachamtes zur Verfügung.“

Der Bebauungsplan-Entwurf kann im oben genannten Zeitraum auch im Internet unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ eingesehen werden. Zudem besteht hier die Möglichkeit, Stellungnahmen „online“ abzugeben. Der Online-Dienst kann unter der folgenden Adresse aufgerufen werden: https://bauleitplanung.hamburg.de

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Mit dem Bebauungsplan Ottensen 43 (1. Änderung) sollen im Mischgebiet, sowie in den Besonderen Wohngebieten und Kerngebieten Spielhallen, Wettbüros und Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder Handlungen mit sexuellen Charakter ausgerichtet ist sowie Bordelle und bordellartige Betriebe ausgeschlossen werden. Der Ausschluss dieser Nutzungen hat das Ziel, die Wohnfunktion des Gebietes zu stärken und zu schützen sowie einem Verdrängungsprozess der vorhandenen Betriebe entgegenzuwirken.

Der Bebauungsplan Ottensen 43 wird im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Der Bebauungsplan-Entwurf (Übersichtsplan, Verordnungstext und Begründung) wird in der Zeit vom 30. November 2020 bis einschließlich 8. Januar 2021 an Werktagen montags bis donnerstags jeweils von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 14 Uhr im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Altona, Technisches Rathaus, Jessenstraße 1-3, 5. Obergeschoss (Flur), 22767 Hamburg, öffentlich ausgelegt.

Aufgrund der zur Eindämmung von COVID-19 nötigen Hygiene-Maßnahmen können die Unterlagen des ausliegenden Bebauungsplan-Entwurfs nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter den Telefonnummern 040/ 428 11 – 6005 oder – 6048 sowie per E-Mail unter: stadt-und-landschaftsplanung@altona.hamburg.de eingesehen werden. Für den Auslegungsraum sind die einschlägigen Regelungen der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu beachten. Insbesondere gelten für den Auslegungsraum die Kontaktbeschränkungen. Trotz der erforderlichen Terminabsprachen sind Wartezeiten möglich. Für den Warteraum gelten die Kontaktbeschränkungen. Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen zu dem Bebauungsplan-Entwurf bei dem genannten Fachamt schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Für Auskünfte und Beratungen stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachamtes zur Verfügung.“

Der Bebauungsplan-Entwurf kann im oben genannten Zeitraum auch im Internet unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ eingesehen werden. Zudem besteht hier die Möglichkeit, Stellungnahmen „online“ abzugeben. Der Online-Dienst kann unter der folgenden Adresse aufgerufen werden: https://bauleitplanung.hamburg.de

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