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Pazar, Nisan 21, 2024

Corona-Schutzimpfung für Kinder und Jugendliche?

Viele Eltern beschäftigen sich mit der Frage, wann eine Corona-Schutzimpfung für Kinder angezeigt und sinnvoll ist. Eine allgemeine Empfehlung dafür gibt es derzeit nicht, aber in vielen Familien wird das Thema diskutiert.

ELBE EXPRESS/REDAKTION

Symbolbild: Pixabay

Für über-16-Jährige kann seit dieser Woche nach eigener Entscheidung eine Schutzimpfung im Impfzentrum angeboten werden. Da es sich um eine Impfung außerhalb der Empfehlung der ständigen Impfkommission handelt, sollten etwaige Fragen im Vorfeld gemeinsam mit den Jugendlichen erörtert werden.

Für Kinder mit bestimmten Vorerkrankungen können Schutzimpfungen nach ärztlicher Beratung in Frage kommen. Ebenfalls neu ist ein Angebot für vorerkrankte Kinder, die aus medizinischen Gründen geimpft werden sollten, aber nicht bei ihrer Arztpraxis geimpft werden können: Das AK Nord am Standort Heidberg bietet nur für diesen Personenkreis künftig donnerstags eine Kinder-Impfsprechstunde nach Voranmeldung an. Auch diese Ausnahmemöglichkeit besteht allerdings nur für über-12-Jährige.

„Für Kinder unter 12 Jahren ist noch gar kein Impfstoff zugelassen. Sie schützt man am besten, wenn sich alle Erwachsenen in ihrem Umfeld impfen lassen. Daher bitte ich Sie: Lassen Sie sich impfen, auch zum Schutz Ihrer Kinder“, appelliert Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard.

Die Sozialbehörde gibt Antworten auf wichtige Fragen

Auf dem Instagram-Kanal der Behörde unter www.instagram.com/sozialbehoerde und per E-Mail haben Bürgerinnen und Bürger Fragen eingereicht. In einer Videostory („Q&A Corona-Schutzimpfung“) geben Sozial- und Gesundheitssenatorin Dr. Melanie Leonhard und Dr. Stefan Renz, Kinderarzt und Vizepräsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, fachkundige Antworten.

Ständige Impfkommission: Keine generelle Impfempfehlung für Kinder

Welche Schutzimpfungen verabreicht werden sollten, ist eine Entscheidung der betroffenen Personen bzw. Erziehungsberechtigten. Allgemeine Richtlinien ersetzen in besonderen Einzelfällen keine individuelle ärztliche Beratung. Welche Impfungen jedoch empfohlen werden, wird in Deutschland von unabhängigen Expertinnen und Experten ermittelt.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut empfiehlt die Schutzimpfung gegen COVID-19 für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren nur, sofern diese aufgrund von Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf der COVID-19-Erkrankung haben. Dazu zählen zum Beispiel Vorerkrankungen wie chronische Lungenerkrankungen, Immundefizienz oder schwere Herz-Erkrankungen. Impfungen von 12- bis 17-Jährigen ohne Vorerkrankungen empfiehlt die STIKO aktuell nicht generell, sie sind aber nach ärztlicher Aufklärung möglich. Die Empfehlungen der Kommission basieren stets auf den derzeit verfügbaren, wissenschaftlichen Erkenntnissen. Neues Wissen wird fortlaufend bewertet, und die Empfehlungen werden dementsprechend angepasst und aktualisiert.

Sind Schutzimpfungen für über-16-Jährige möglich?

Ja. Es wird empfohlen, sich umfassend darüber zu informieren, ob eine Impfung medizinisch sinnvoll ist. Dabei können die Hausärzte und Jugendmediziner beraten. Sofern die Jugendlichen und ihre Eltern entscheiden, dass eine Schutzimpfung gewünscht ist, kann auf dem üblichen Weg unter www.impfterminservice.de ein Termin für das Impfzentrum vereinbart werden. Neben dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten ist es bei Minderjährigen auch erforderlich, dass die Erziehungsberechtigten die zu impfende Person ins Impfzentrum begleiten.

„Es ist wichtig, dass die jungen Menschen sich vorher gut informiert haben“, betont Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard. „Gerade die jungen Menschen über 16 Jahren sind viel unterwegs und haben viele Kontakte – bei Feiern, bei Reisen, in Schule oder Ausbildung. Deswegen kann es für sie, wie bei Erwachsenen, durchaus Sinn machen, eine Corona-Schutzimpfung zu erhalten. Das sollte aber jede und jeder gründlich für sich entscheiden.“

Bei welchen Vorerkrankungen ist es denkbar, dass Kinder zwischen 12 und 16 Jahren eine Corona-Schutzimpfung erhalten sollten?

„Die Ständige Impfkommission macht dazu klare Vorgaben. Nur bei chronischen Krankheiten sollen die Kinder geimpft werden. Dazu gehören Adipositas oder Diabetes, sowie chronische Erkrankungen von Lunge, Herz, Niere, Leber und Nerven. Auch schwer behinderte Kinder zählen dazu“, sagt Kinderarzt Dr. Renz.

Die vollständige Aufführung zu der Einstufung als relevante Vorerkrankung umfasst gemäß STIKO Adipositas, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder relevante Immunsuppression, angeborene zyanotische Herzfehler, schwere Herzinsuffizienz, schwere pulmonale Hypertonie, chronische Lungenerkrankungen mit einer anhaltenden Einschränkung der Lungenfunktion, chronische Niereninsuffizienz, chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen, maligne Tumorerkrankungen, Trisomie 21, syndromale Erkrankungen mit schwerer Beeinträchtigung sowie ein schlecht eingestellter Diabetes mellitus.

Wo können Kinder, für die wegen einer Vorerkrankung eine Schutzimpfung in Frage kommt, die Impfung erhalten?

Erste Anlaufstelle ist immer die Kinderärztin bzw. der Kinderarzt. „Fragen Sie bei den Praxen nach“, rät Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard. Sowohl für eine intensive Beratung als auch für die Impfung selbst sind die niedergelassenen Ärzte die richtige Adresse.

Welche Möglichkeit gibt es, wenn die Impfung medizinisch sinnvoll ist, aber bei niedergelassenen Ärzten nicht durchgeführt werden kann?

Für diesen Ausnahmefall wurde am AK Nord ein Kinderimpfzentrum eingerichtet. Einmal in der Woche, donnerstags, können dort Kinder ab 12 Jahren mit Vorerkrankungen gemäß der Empfehlung der STIKO geimpft werden. Die Termine können wie gewohnt telefonisch über 11617 oder online unter dem Namen „Kinderimpfzentrum AK Nord Heidberg-Langenhorn. Nur für Kinder mit Vorerkrankungen“ gebucht werden.

Wichtig: Diese Möglichkeit kommt nur in Frage, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und in der behandelnden Praxis keine Impfmöglichkeit angeboten wird.

Kann beispielsweise für ein zehnjähriges Kind eine Ausnahme gemacht werden und die Impfung verabreicht werden, wenn die Eltern das ausdrücklich wünschen?

„Nein. Im Moment haben wir keinen Impfstoff, der für die Verwendung bei Zehnjährigen zugelassen ist. Im Moment müsste man warten, bis das Kind 12 Jahre alt ist“, stellt Kinderarzt Dr. Renz klar.

Ist es zulässig, dass Ärzte einem gesunden Kind die Corona-Schutzimpfung nicht anbieten?

„Ja. Es liegt im Ermessen der Ärztin, ob sie eine Impfung durchführt, die nicht von der Ständigen Impfkommission empfohlen wurde. Wenn es aus medizinischer Sicht keinen Sinn macht, kann sie auch sagen, dass sie es nicht macht“, sagt Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard.

Warum wird nicht für alle Kinder eine Schutzimpfung empfohlen?

„Das kindliche Immunsystem ist aktiver als das von Erwachsenen. Kinder reagieren deswegen stärker. Unter den Nebenwirkungen fürchten wir besonders eine Herzmuskelerkrankung, die sehr selten auftritt, aber eine sehr schwere Erkrankung ist“, sagt Kinderarzt Dr. Renz. Mediziner kommen gegenwärtig in der Abwägung zwischen dem sehr unwahrscheinlichen Risiko eines schweren Verlaufs der Covid-Erkrankung und den sehr seltenen Nebenwirkungen zu dem Schluss, dass der Nutzen einer Corona-Schutzimpfung für Kinder nicht höher ist als das Risiko. Die ausführliche Einschätzung der STIKO ist hier verfügbar.

Mit welchen Impfreaktionen ist bei Kindern zu rechnen?

Kinderarzt Dr. Renz: „Die Impfreaktionen sind bei Kindern im Prinzip ähnlich wie bei Erwachsenen, das heißt, wir sehen mitunter Schmerzen an der Einstichstelle, Schwellung des Armes, Fieber, Gelenkschmerzen, allgemeine Abgeschlagenheit und Müdigkeit.“

Wird es Impfungen an Schulen geben?

Nein. „Die Corona-Schutzimpfung wird regelhaft nur für besondere Gruppen angeboten – also zum Beispiel vorerkrankte Kinder, oder junge Menschen, die im Rahmen ihrer Ausbildung besonders viele Kontakte haben. Diese können sich eigenständig um eine Schutzimpfung bemühen. Eine allgemeine Impfempfehlung gibt es aber derzeit nicht. Deswegen planen wir derzeit keine Reihenimpfungen an Schulen“, macht Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard deutlich.

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Für über-16-Jährige kann seit dieser Woche nach eigener Entscheidung eine Schutzimpfung im Impfzentrum angeboten werden. Da es sich um eine Impfung außerhalb der Empfehlung der ständigen Impfkommission handelt, sollten etwaige Fragen im Vorfeld gemeinsam mit den Jugendlichen erörtert werden.

Für Kinder mit bestimmten Vorerkrankungen können Schutzimpfungen nach ärztlicher Beratung in Frage kommen. Ebenfalls neu ist ein Angebot für vorerkrankte Kinder, die aus medizinischen Gründen geimpft werden sollten, aber nicht bei ihrer Arztpraxis geimpft werden können: Das AK Nord am Standort Heidberg bietet nur für diesen Personenkreis künftig donnerstags eine Kinder-Impfsprechstunde nach Voranmeldung an. Auch diese Ausnahmemöglichkeit besteht allerdings nur für über-12-Jährige.

„Für Kinder unter 12 Jahren ist noch gar kein Impfstoff zugelassen. Sie schützt man am besten, wenn sich alle Erwachsenen in ihrem Umfeld impfen lassen. Daher bitte ich Sie: Lassen Sie sich impfen, auch zum Schutz Ihrer Kinder“, appelliert Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard.

Die Sozialbehörde gibt Antworten auf wichtige Fragen

Auf dem Instagram-Kanal der Behörde unter www.instagram.com/sozialbehoerde und per E-Mail haben Bürgerinnen und Bürger Fragen eingereicht. In einer Videostory („Q&A Corona-Schutzimpfung“) geben Sozial- und Gesundheitssenatorin Dr. Melanie Leonhard und Dr. Stefan Renz, Kinderarzt und Vizepräsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, fachkundige Antworten.

Ständige Impfkommission: Keine generelle Impfempfehlung für Kinder

Welche Schutzimpfungen verabreicht werden sollten, ist eine Entscheidung der betroffenen Personen bzw. Erziehungsberechtigten. Allgemeine Richtlinien ersetzen in besonderen Einzelfällen keine individuelle ärztliche Beratung. Welche Impfungen jedoch empfohlen werden, wird in Deutschland von unabhängigen Expertinnen und Experten ermittelt.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut empfiehlt die Schutzimpfung gegen COVID-19 für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren nur, sofern diese aufgrund von Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf der COVID-19-Erkrankung haben. Dazu zählen zum Beispiel Vorerkrankungen wie chronische Lungenerkrankungen, Immundefizienz oder schwere Herz-Erkrankungen. Impfungen von 12- bis 17-Jährigen ohne Vorerkrankungen empfiehlt die STIKO aktuell nicht generell, sie sind aber nach ärztlicher Aufklärung möglich. Die Empfehlungen der Kommission basieren stets auf den derzeit verfügbaren, wissenschaftlichen Erkenntnissen. Neues Wissen wird fortlaufend bewertet, und die Empfehlungen werden dementsprechend angepasst und aktualisiert.

Sind Schutzimpfungen für über-16-Jährige möglich?

Ja. Es wird empfohlen, sich umfassend darüber zu informieren, ob eine Impfung medizinisch sinnvoll ist. Dabei können die Hausärzte und Jugendmediziner beraten. Sofern die Jugendlichen und ihre Eltern entscheiden, dass eine Schutzimpfung gewünscht ist, kann auf dem üblichen Weg unter www.impfterminservice.de ein Termin für das Impfzentrum vereinbart werden. Neben dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten ist es bei Minderjährigen auch erforderlich, dass die Erziehungsberechtigten die zu impfende Person ins Impfzentrum begleiten.

„Es ist wichtig, dass die jungen Menschen sich vorher gut informiert haben“, betont Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard. „Gerade die jungen Menschen über 16 Jahren sind viel unterwegs und haben viele Kontakte – bei Feiern, bei Reisen, in Schule oder Ausbildung. Deswegen kann es für sie, wie bei Erwachsenen, durchaus Sinn machen, eine Corona-Schutzimpfung zu erhalten. Das sollte aber jede und jeder gründlich für sich entscheiden.“

Bei welchen Vorerkrankungen ist es denkbar, dass Kinder zwischen 12 und 16 Jahren eine Corona-Schutzimpfung erhalten sollten?

„Die Ständige Impfkommission macht dazu klare Vorgaben. Nur bei chronischen Krankheiten sollen die Kinder geimpft werden. Dazu gehören Adipositas oder Diabetes, sowie chronische Erkrankungen von Lunge, Herz, Niere, Leber und Nerven. Auch schwer behinderte Kinder zählen dazu“, sagt Kinderarzt Dr. Renz.

Die vollständige Aufführung zu der Einstufung als relevante Vorerkrankung umfasst gemäß STIKO Adipositas, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder relevante Immunsuppression, angeborene zyanotische Herzfehler, schwere Herzinsuffizienz, schwere pulmonale Hypertonie, chronische Lungenerkrankungen mit einer anhaltenden Einschränkung der Lungenfunktion, chronische Niereninsuffizienz, chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen, maligne Tumorerkrankungen, Trisomie 21, syndromale Erkrankungen mit schwerer Beeinträchtigung sowie ein schlecht eingestellter Diabetes mellitus.

Wo können Kinder, für die wegen einer Vorerkrankung eine Schutzimpfung in Frage kommt, die Impfung erhalten?

Erste Anlaufstelle ist immer die Kinderärztin bzw. der Kinderarzt. „Fragen Sie bei den Praxen nach“, rät Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard. Sowohl für eine intensive Beratung als auch für die Impfung selbst sind die niedergelassenen Ärzte die richtige Adresse.

Welche Möglichkeit gibt es, wenn die Impfung medizinisch sinnvoll ist, aber bei niedergelassenen Ärzten nicht durchgeführt werden kann?

Für diesen Ausnahmefall wurde am AK Nord ein Kinderimpfzentrum eingerichtet. Einmal in der Woche, donnerstags, können dort Kinder ab 12 Jahren mit Vorerkrankungen gemäß der Empfehlung der STIKO geimpft werden. Die Termine können wie gewohnt telefonisch über 11617 oder online unter dem Namen „Kinderimpfzentrum AK Nord Heidberg-Langenhorn. Nur für Kinder mit Vorerkrankungen“ gebucht werden.

Wichtig: Diese Möglichkeit kommt nur in Frage, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und in der behandelnden Praxis keine Impfmöglichkeit angeboten wird.

Kann beispielsweise für ein zehnjähriges Kind eine Ausnahme gemacht werden und die Impfung verabreicht werden, wenn die Eltern das ausdrücklich wünschen?

„Nein. Im Moment haben wir keinen Impfstoff, der für die Verwendung bei Zehnjährigen zugelassen ist. Im Moment müsste man warten, bis das Kind 12 Jahre alt ist“, stellt Kinderarzt Dr. Renz klar.

Ist es zulässig, dass Ärzte einem gesunden Kind die Corona-Schutzimpfung nicht anbieten?

„Ja. Es liegt im Ermessen der Ärztin, ob sie eine Impfung durchführt, die nicht von der Ständigen Impfkommission empfohlen wurde. Wenn es aus medizinischer Sicht keinen Sinn macht, kann sie auch sagen, dass sie es nicht macht“, sagt Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard.

Warum wird nicht für alle Kinder eine Schutzimpfung empfohlen?

„Das kindliche Immunsystem ist aktiver als das von Erwachsenen. Kinder reagieren deswegen stärker. Unter den Nebenwirkungen fürchten wir besonders eine Herzmuskelerkrankung, die sehr selten auftritt, aber eine sehr schwere Erkrankung ist“, sagt Kinderarzt Dr. Renz. Mediziner kommen gegenwärtig in der Abwägung zwischen dem sehr unwahrscheinlichen Risiko eines schweren Verlaufs der Covid-Erkrankung und den sehr seltenen Nebenwirkungen zu dem Schluss, dass der Nutzen einer Corona-Schutzimpfung für Kinder nicht höher ist als das Risiko. Die ausführliche Einschätzung der STIKO ist hier verfügbar.

Mit welchen Impfreaktionen ist bei Kindern zu rechnen?

Kinderarzt Dr. Renz: „Die Impfreaktionen sind bei Kindern im Prinzip ähnlich wie bei Erwachsenen, das heißt, wir sehen mitunter Schmerzen an der Einstichstelle, Schwellung des Armes, Fieber, Gelenkschmerzen, allgemeine Abgeschlagenheit und Müdigkeit.“

Wird es Impfungen an Schulen geben?

Nein. „Die Corona-Schutzimpfung wird regelhaft nur für besondere Gruppen angeboten – also zum Beispiel vorerkrankte Kinder, oder junge Menschen, die im Rahmen ihrer Ausbildung besonders viele Kontakte haben. Diese können sich eigenständig um eine Schutzimpfung bemühen. Eine allgemeine Impfempfehlung gibt es aber derzeit nicht. Deswegen planen wir derzeit keine Reihenimpfungen an Schulen“, macht Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard deutlich.

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