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Perşembe, Nisan 25, 2024

Corona-Sondermittel 2.0: Bezirk hilft Gemeinnützigen durch die Krise


Der Bezirk Eimsbüttel will gemeinnützigen Vereinen, Verbänden und freien Kulturschaffenden durch die Corona-Krise helfen.

elbeXpress / Haber Merkezi

Bild: © BA Eimsbüttel

Die Bezirksversammlung erneuert den Soforthilfe-Topf aus der ersten Welle der Pandemie. Anträge können ab sofort gestellt werden.

Angesichts der aktuellen weitreichenden Kontaktbeschränkungen möchte die Politik allen Einrichtungen und Vereinen unter die Arme greifen und hat den Soforthilfe-Topf wieder auf 100.000 Euro aufgefüllt. Nach der Erstauflage im April wurden daraus bereits 70.000 Euro bezahlt.

Gefördert werden insbesondere Umstellungsmaßnahmen von Räumen, Produkte oder Dienstleistungen während der Krisenzeit (Beispiele: Schutzkleidung, Hygienebedarf, Raumteiler, Spuckschutz, Hinweisschilder, digitale Infrastruktur / IT-Bedarf, kostenpflichtige Apps und Lernsoftware); zudem Anschaffungskosten für Infrastruktur im Falle von neuentstandenen Initiativen, die speziell aus der Coronasituation hervorgegangen sind und Mitmenschen direkt während der Krise helfen sollen.

Foto: Grüne Bezirksfraktion Eimsbüttel

Falk Schmidt-Tobler (Vorsitzender der Bezirksversammlung Eimsbüttel): „Mit den bereitgestellten Geldern wird auf kurzem, unbürokratischem Weg die Möglichkeit geschaffen, schnell dort Hilfe zu leisten, wo sie jetzt notwendig ist. Sollte sich abzeichnen, dass der finanzielle Bedarf höher ist, behält sich die Bezirksversammlung vor, weitere Gelder zur Verfügung zu stellen.“

Wer Mittel aus diesem Topf beantragen möchte, muss in Anlehnung an die Förderrichtlinien für bezirkliche Sondermittel folgendes beachten: Die Antragssteller können entweder soziale / gemeinnützige Vereine und Verbände, die nicht gewinnorientierte Ziele verfolgen oder freie Kulturschaffende sein und müssen ihren Sitz im Bezirk Eimsbüttel haben.

Die Antragsteller können Anträge für Einzelmaßnahmen in Höhe von bis zu 5.000 Euro stellen. Auch Organisationen, die bereits Mittel erhalten haben, können noch einmal Förderung für eine andere Maßnahme beantragen.

Anträge können ab sofort gestellt werden. Das Antragsformular finden Interessierte auf:
https://www.hamburg.de/eimsbuettel/bezirksversammlung/79440/sondermittel-der-bezirksversammlung

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Gefördert werden insbesondere Umstellungsmaßnahmen von Räumen, Produkte oder Dienstleistungen während der Krisenzeit (Beispiele: Schutzkleidung, Hygienebedarf, Raumteiler, Spuckschutz, Hinweisschilder, digitale Infrastruktur / IT-Bedarf, kostenpflichtige Apps und Lernsoftware); zudem Anschaffungskosten für Infrastruktur im Falle von neuentstandenen Initiativen, die speziell aus der Coronasituation hervorgegangen sind und Mitmenschen direkt während der Krise helfen sollen.

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Falk Schmidt-Tobler (Vorsitzender der Bezirksversammlung Eimsbüttel): „Mit den bereitgestellten Geldern wird auf kurzem, unbürokratischem Weg die Möglichkeit geschaffen, schnell dort Hilfe zu leisten, wo sie jetzt notwendig ist. Sollte sich abzeichnen, dass der finanzielle Bedarf höher ist, behält sich die Bezirksversammlung vor, weitere Gelder zur Verfügung zu stellen.“

Wer Mittel aus diesem Topf beantragen möchte, muss in Anlehnung an die Förderrichtlinien für bezirkliche Sondermittel folgendes beachten: Die Antragssteller können entweder soziale / gemeinnützige Vereine und Verbände, die nicht gewinnorientierte Ziele verfolgen oder freie Kulturschaffende sein und müssen ihren Sitz im Bezirk Eimsbüttel haben.

Die Antragsteller können Anträge für Einzelmaßnahmen in Höhe von bis zu 5.000 Euro stellen. Auch Organisationen, die bereits Mittel erhalten haben, können noch einmal Förderung für eine andere Maßnahme beantragen.

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