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Hamburg
Cumartesi, Nisan 20, 2024

Dienstfahrradleasing-Angebot für den öffentlichen Dienst in Hamburg geht an den Start

Zum 17. Mai startet FHH-Bike in Zusammenarbeit mit dem Dienstleister JobRad und ermöglicht den Bediensteten der Stadt die Teilnahme an einem Dienstfahrradleasing-Angebot.

elbeXpress / Haber Merkezi

Jan Pörksen, Chef der Senatskanzlei: „Mit FHH-Bike haben wir die Möglichkeit für die Bediensteten der Freien und Hansestadt Hamburg geschaffen, ihr Wunschfahrrad oder -pedelec dienstlich und privat zu nutzen. Es ist uns ein Anliegen, das Radfahren als Beitrag zum Klimaschutz noch stärker in das Bewusstsein und den Alltag der Mitarbeitenden zu rücken und damit gleichzeitig zu ihrer Gesundheit beizutragen. Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung konnten wir den Dienstleister JobRad für die Umsetzung des Angebots gewinnen. Hamburg gehört unter den Bundesländern mit diesem Angebot zu den Vorreitern – auch als Arbeitgeber.“

In der Praxis sieht das Modell vor, dass die Stadt den Bediensteten das von ihnen individuell ausgewählte Fahrrad oder Pedelec für die Dauer eines dreijährigen Leasingzeitraums überlässt. Die monatliche Nutzungsrate für das Fahrrad oder Pedelec wird im Rahmen einer Besoldungsumwandlung von den Bezügen der teilnehmenden Beschäftigten einbehalten und bietet neben einem Beitrag zum Klimaschutz und der Gesundheitsförderung auch steuerliche Vorteile.

Zunächst kann den Beamtinnen und Beamten, sowie Richterinnen und Richtern, die in einem aktiven Dienstverhältnis stehen, ab dem 17. Mai die Teilnahme angeboten werden. Für Tarifbeschäftigte hängt die Teilnahme vom Ausgang der anstehenden Verhandlungen zum Tarifvertrag der Länder ab.

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In der Praxis sieht das Modell vor, dass die Stadt den Bediensteten das von ihnen individuell ausgewählte Fahrrad oder Pedelec für die Dauer eines dreijährigen Leasingzeitraums überlässt. Die monatliche Nutzungsrate für das Fahrrad oder Pedelec wird im Rahmen einer Besoldungsumwandlung von den Bezügen der teilnehmenden Beschäftigten einbehalten und bietet neben einem Beitrag zum Klimaschutz und der Gesundheitsförderung auch steuerliche Vorteile.

Zunächst kann den Beamtinnen und Beamten, sowie Richterinnen und Richtern, die in einem aktiven Dienstverhältnis stehen, ab dem 17. Mai die Teilnahme angeboten werden. Für Tarifbeschäftigte hängt die Teilnahme vom Ausgang der anstehenden Verhandlungen zum Tarifvertrag der Länder ab.

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