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Cumartesi, Mayıs 18, 2024

Einigung auf neue Ländervereinbarung: Bessere Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse und Schulformen zwischen den Ländern – Beirat mit unabhängigen Wissenschaftlern wird eingerichtet

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat heute eine neue Ländervereinbarung beschlossen. In der Ländervereinbarung geht es in 44 Artikeln um zentrale Fragen der Qualitätssicherung, übergreifende Grundsätze der Bildung und Erziehung in den Ländern, die Aufgaben der an Schule Beteiligten, allgemeine Regelungen wie die Ferienregelung, die Gliederung und Organisation des Schulsystems und Fragen der Lehrerbildung. Hamburgs Bildungssenator Ties Rabe bezeichnet das Abkommen als „großen Wurf“.

Elbe Express / Haber Merkezi

Foto: Senatskanzlei Hamburg

Rabe: „Ich freue mich besonders, dass die Ländervereinbarung die bessere Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse und Schulformen zwischen den Ländern regelt. So verabreden wir beispielsweise neue und wegweisende Schritte zur Angleichung des Abiturs. Ab 2023 sollen in allen Ländern 50 Prozent aller schriftlichen Abituraufgaben in den Kernfächern aus einem gemeinsamen, länderübergreifenden Aufgabenpool entnommen werden. Ab 2025 wird diese Regelung auch auf die naturwissenschaftlichen Fächer ausgeweitet. Zugleich sollen die Regelungen der Oberstufen angeglichen werden.“

Die Ländervereinbarung sei ein bedeutender Schritt in der Bildungszusammenarbeit der Länder, so Rabe weiter. Sie löse nach 56 Jahren das Hamburger Abkommen von 1964 ab. 49 Jahre nach dessen letztmaliger Überarbeitung (1971) gibt es damit erstmals eine neue, länderübergreifend systematische Antwort auf neue Entwicklungen der Gesellschaft (z. B. Digitalisierung) und der Pädagogik (z. B. Erkenntnisse über die Bedeutung Frühkindlicher Bildung). Im Zusammenhang mit der neuen Ländervereinbarung einigen sich die Länder auf eine Vielzahl politischer Vorhaben und gehen damit weit über den Status Quo hinaus.

In der Ländervereinbarung einigen sich die Länder darüber hinaus auf die künftige Qualitätsentwicklung im Bildungswesen. Die Länder verpflichten sich unter anderem, den eingeschlagenen Weg zur Teilnahme an internationalen und nationalen Bildungsstudien und Lernstandsuntersuchungen dauerhaft beizubehalten. Damit gewährleisten sie ein Höchstmaß an Transparenz und bekennen sich dauerhaft zu einer kritischen Reflexion des Bildungswesens und zur Qualitätsentwicklung.

Die Länder einigen sich in der Ländervereinbarung auch darauf, eine Ständige wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz einzurichten. In diesem unabhängigen Gremium sollen sich führende Wissenschaftler aus dem Bereich der Bildung kritisch mit dem bundesdeutschen Bildungswesen auseinandersetzen und Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge entwickeln.

Die Ländervereinbarung umfasst darüber hinaus zahlreiche Vereinbarungen zur Weiterentwicklung des Bildungs- und Schulwesens und weist damit deutlich über das frühere Hamburger Abkommen hinaus. So gibt es klare Bekenntnisse zur Digitalisierung, zur Inklusion und zum Ausbau der Ganztagsangebote. Auch in anderen Bereichen der Bildung setzt die Ländervereinbarung neue Impulse. So vereinbaren die Länder eine Stärkung der Rolle der Frühkindlichen Bildung und weitere Maßnahmen zur strukturellen Vergleichbarkeit der Sekundarstufe I.“ 

Rabe: „Ich freue mich sehr über die Beschlüsse, weil sie eine stärkere Angleichung der Schulsysteme der Länder zum Ziel haben. In alle Bundesländern wird es deshalb Veränderungen geben müssen, auch in Hamburg. So werden wir in Hamburg ebenfalls in 2025 in den Schulfächern Biologie, Chemie, Physik bundeseinheitliche Abiturprüfungsaufgaben im schriftlichen Abitur verwenden. Darüber hinaus werden wir einzelne Regeln für die Oberstufe entsprechend der Vorgaben der Kultusministerkonferenz anpassen. Beispielsweise die Regelung, dass künftig mehr Kurse von den Schülerinnen und Schülern in das Abitur eingebracht werden müssen. Dennoch ist der Veränderungsbedarf in Hamburg im Vergleich zu den anderen Ländern eher gering, weil Hamburg ohnehin seit vier Jahren schon bundeseinheitliche Abiturprüfungsaufgaben in den Kernfächern in großem Umfang einsetzt.

Die Vereinbarungen kommen damit direkt der Qualitätsentwicklung des Bildungswesens zugute und schaffen mehr Transparenz. Die Ländervereinbarung wird zudem mit einem Arbeitsprogramm verknüpft, welches konkrete Maßnahmen z. B. im Bereich der Qualitätsentwicklung und des Bildungsmonitorings, der Lehrerbildung, der Grundschule und der der Sekundarstufe I vorsieht.

Rabe: „Ich freue mich auch darüber, dass das Bundesland Hamburg aufgrund seiner besonderen Rolle in der Kultusministerkonferenz in Zusammenarbeit mit den Vertretern der Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz die zahlreichen Textvorschläge, Abstimmungsprozesse und auch die finalen Vereinbarungen an führender Stelle gestaltet hat. Als eines von zwei ständigen Mitgliedern im Präsidium der Kultusministerkonferenz darf ich rückblickend sagen, dass es eine turbulente, durchaus auch fordernde, aber am Ende sehr erfolgreiche Arbeit war, die die Vertreterinnen und -vertreter des Landes Hamburg hier an führender Stelle mitgestaltet haben.“

Damit fördert die Ländervereinbarung die Mobilität für Schüler und Eltern, aber auch für die Lehrkräfte. Bildungssenator Rabe: „Das weitreichende Ergebnis zeigt: Bildungsföderalismus funktioniert. Die Länder sind in der Lage, Mobilität und Vergleichbarkeit sicherzustellen und dabei trotzdem die Stärken des Föderalismus zu bewahren.“

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Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat heute eine neue Ländervereinbarung beschlossen. In der Ländervereinbarung geht es in 44 Artikeln um zentrale Fragen der Qualitätssicherung, übergreifende Grundsätze der Bildung und Erziehung in den Ländern, die Aufgaben der an Schule Beteiligten, allgemeine Regelungen wie die Ferienregelung, die Gliederung und Organisation des Schulsystems und Fragen der Lehrerbildung. Hamburgs Bildungssenator Ties Rabe bezeichnet das Abkommen als „großen Wurf“.

Elbe Express / Haber Merkezi

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Rabe: „Ich freue mich besonders, dass die Ländervereinbarung die bessere Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse und Schulformen zwischen den Ländern regelt. So verabreden wir beispielsweise neue und wegweisende Schritte zur Angleichung des Abiturs. Ab 2023 sollen in allen Ländern 50 Prozent aller schriftlichen Abituraufgaben in den Kernfächern aus einem gemeinsamen, länderübergreifenden Aufgabenpool entnommen werden. Ab 2025 wird diese Regelung auch auf die naturwissenschaftlichen Fächer ausgeweitet. Zugleich sollen die Regelungen der Oberstufen angeglichen werden.“

Die Ländervereinbarung sei ein bedeutender Schritt in der Bildungszusammenarbeit der Länder, so Rabe weiter. Sie löse nach 56 Jahren das Hamburger Abkommen von 1964 ab. 49 Jahre nach dessen letztmaliger Überarbeitung (1971) gibt es damit erstmals eine neue, länderübergreifend systematische Antwort auf neue Entwicklungen der Gesellschaft (z. B. Digitalisierung) und der Pädagogik (z. B. Erkenntnisse über die Bedeutung Frühkindlicher Bildung). Im Zusammenhang mit der neuen Ländervereinbarung einigen sich die Länder auf eine Vielzahl politischer Vorhaben und gehen damit weit über den Status Quo hinaus.

In der Ländervereinbarung einigen sich die Länder darüber hinaus auf die künftige Qualitätsentwicklung im Bildungswesen. Die Länder verpflichten sich unter anderem, den eingeschlagenen Weg zur Teilnahme an internationalen und nationalen Bildungsstudien und Lernstandsuntersuchungen dauerhaft beizubehalten. Damit gewährleisten sie ein Höchstmaß an Transparenz und bekennen sich dauerhaft zu einer kritischen Reflexion des Bildungswesens und zur Qualitätsentwicklung.

Die Länder einigen sich in der Ländervereinbarung auch darauf, eine Ständige wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz einzurichten. In diesem unabhängigen Gremium sollen sich führende Wissenschaftler aus dem Bereich der Bildung kritisch mit dem bundesdeutschen Bildungswesen auseinandersetzen und Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge entwickeln.

Die Ländervereinbarung umfasst darüber hinaus zahlreiche Vereinbarungen zur Weiterentwicklung des Bildungs- und Schulwesens und weist damit deutlich über das frühere Hamburger Abkommen hinaus. So gibt es klare Bekenntnisse zur Digitalisierung, zur Inklusion und zum Ausbau der Ganztagsangebote. Auch in anderen Bereichen der Bildung setzt die Ländervereinbarung neue Impulse. So vereinbaren die Länder eine Stärkung der Rolle der Frühkindlichen Bildung und weitere Maßnahmen zur strukturellen Vergleichbarkeit der Sekundarstufe I.“ 

Rabe: „Ich freue mich sehr über die Beschlüsse, weil sie eine stärkere Angleichung der Schulsysteme der Länder zum Ziel haben. In alle Bundesländern wird es deshalb Veränderungen geben müssen, auch in Hamburg. So werden wir in Hamburg ebenfalls in 2025 in den Schulfächern Biologie, Chemie, Physik bundeseinheitliche Abiturprüfungsaufgaben im schriftlichen Abitur verwenden. Darüber hinaus werden wir einzelne Regeln für die Oberstufe entsprechend der Vorgaben der Kultusministerkonferenz anpassen. Beispielsweise die Regelung, dass künftig mehr Kurse von den Schülerinnen und Schülern in das Abitur eingebracht werden müssen. Dennoch ist der Veränderungsbedarf in Hamburg im Vergleich zu den anderen Ländern eher gering, weil Hamburg ohnehin seit vier Jahren schon bundeseinheitliche Abiturprüfungsaufgaben in den Kernfächern in großem Umfang einsetzt.

Die Vereinbarungen kommen damit direkt der Qualitätsentwicklung des Bildungswesens zugute und schaffen mehr Transparenz. Die Ländervereinbarung wird zudem mit einem Arbeitsprogramm verknüpft, welches konkrete Maßnahmen z. B. im Bereich der Qualitätsentwicklung und des Bildungsmonitorings, der Lehrerbildung, der Grundschule und der der Sekundarstufe I vorsieht.

Rabe: „Ich freue mich auch darüber, dass das Bundesland Hamburg aufgrund seiner besonderen Rolle in der Kultusministerkonferenz in Zusammenarbeit mit den Vertretern der Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz die zahlreichen Textvorschläge, Abstimmungsprozesse und auch die finalen Vereinbarungen an führender Stelle gestaltet hat. Als eines von zwei ständigen Mitgliedern im Präsidium der Kultusministerkonferenz darf ich rückblickend sagen, dass es eine turbulente, durchaus auch fordernde, aber am Ende sehr erfolgreiche Arbeit war, die die Vertreterinnen und -vertreter des Landes Hamburg hier an führender Stelle mitgestaltet haben.“

Damit fördert die Ländervereinbarung die Mobilität für Schüler und Eltern, aber auch für die Lehrkräfte. Bildungssenator Rabe: „Das weitreichende Ergebnis zeigt: Bildungsföderalismus funktioniert. Die Länder sind in der Lage, Mobilität und Vergleichbarkeit sicherzustellen und dabei trotzdem die Stärken des Föderalismus zu bewahren.“

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