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Cuma, Nisan 12, 2024

Einmaliges Exemplar im Hirschpark: Hamburger Berg-Ahorn ist jetzt Nationalerbe

Hamburg hat ein neues Nationalerbe! Der viel beachtete, imposante Berg-Ahorn im Hirschpark ist als erster Baum in der Elbmetropole mit dem Status „Nationalerbe-Baum“ versehen worden. Damit soll die nationale Bedeutung dieses Baumes gewürdigt und bezweckt werden, dass er noch weitere Jahrhunderte erlebt – und dafür geschützt, gepflegt und geachtet wird.

Elbe Express / Haber Merkezi

Bild: Bezirksamt Altona

Lediglich fünf Bäume in der Bundesrepublik wurden bislang zum Nationalerbe ernannt, der Berg-Ahorn ist der sechste auf der Liste. „Das Exemplar im Hamburger Hirschpark ist einer der schönsten und stärksten Bäume seiner Art in Deutschland“, sagt Altonas Bezirksamtsleiterin Stefanie von Berg.

Stolze 5,55 Meter misst der Stammumfang des etwa 270 Jahre alten Berg-Ahorns. „Bei dem Alter darf man sich ruhig einmal die Frage stellen, was dieser Baum schon alles erlebt haben mag. In jedem Fall haben wir für solche Bäume eine Verantwortung, auch um sie für künftige Generationen zu erhalten“, so Stefanie von Berg.

Bild: Bezirksamt Altona

Insgesamt sollen in der Bundesrepublik 100 sogenannte Uralt-Bäume mit der neuen Kategorie „Nationalerbe-Baum“ versehen werden. Gemeint sind damit Bäume, die bereits über einen Stammumfang von mindestens vier Metern verfügen. Sie müssen darüber hinaus zu Baumarten gehören, die deutlich über 500 Jahre alt werden können, einzelne sogar 750 bis 1000 Jahre. Dazu zählen unter anderem Eiben, Platanen, Riesenmammutbäume und Stiel-/Trauben-Eichen.

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Stolze 5,55 Meter misst der Stammumfang des etwa 270 Jahre alten Berg-Ahorns. „Bei dem Alter darf man sich ruhig einmal die Frage stellen, was dieser Baum schon alles erlebt haben mag. In jedem Fall haben wir für solche Bäume eine Verantwortung, auch um sie für künftige Generationen zu erhalten“, so Stefanie von Berg.

Bild: Bezirksamt Altona

Insgesamt sollen in der Bundesrepublik 100 sogenannte Uralt-Bäume mit der neuen Kategorie „Nationalerbe-Baum“ versehen werden. Gemeint sind damit Bäume, die bereits über einen Stammumfang von mindestens vier Metern verfügen. Sie müssen darüber hinaus zu Baumarten gehören, die deutlich über 500 Jahre alt werden können, einzelne sogar 750 bis 1000 Jahre. Dazu zählen unter anderem Eiben, Platanen, Riesenmammutbäume und Stiel-/Trauben-Eichen.

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