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Cuma, Mayıs 17, 2024

Hehlerei: 34-jähriger festgenommen

Zivilfahnder des Polizeikommissariates 16 haben einen 34-jährigen Mann wegen des Verdachts der Hehlerei vorläufig festgenommen. Die Ermittler des Kriminaldauerdienstes führten den Beschuldigten der Untersuchungshaftanstalt zu.

elbeXpress / Haber Merkezi

Die Fahnder beobachteten, wie der Tatverdächtige drei Männern zunächst drei Handys anbot, diese aber offensichtlich kein Interesse daran hatten. Im Anschluss holte er aus einem Beutel an seinem Fahrrad einen Laptop und übergab ihn an einen 20-jährigen Mann, der sich nach kurzer Betrachtung zunächst für eine kurze Zeit entfernte.

Nachdem der 20-Jährige zurückgekommen war, übergab er Bargeld an den 34-Jährigen und erhielt dafür den Laptop und drei Mobiltelefone. Die Zivilfahnder stellten dann bei der Überprüfung fest, dass der 20-Jährige die gesamten Geräte für 65 Euro gekauft hatte. Aufgrund der unverhältnismäßig geringen Kaufsumme und fehlender Eigentumsnachweise wurde der 34-Jährige als mutmaßlicher Hehler vorläufig festgenommen. In seinem Beutel waren weitere elektronische Gegenstände, für die er ebenfalls keine Eigentumsnachweise erbringen konnte. Die Beweismittel und das Bargeld wurden sichergestellt.

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde der 34-Jährige dem Haftrichter zugeführt. Auch der 20-jährige muss sich in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Hehlerei verantworten. Da gegen ihn keine Haftgründe vorlagen, wurde er entlassen.

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Die Fahnder beobachteten, wie der Tatverdächtige drei Männern zunächst drei Handys anbot, diese aber offensichtlich kein Interesse daran hatten. Im Anschluss holte er aus einem Beutel an seinem Fahrrad einen Laptop und übergab ihn an einen 20-jährigen Mann, der sich nach kurzer Betrachtung zunächst für eine kurze Zeit entfernte.

Nachdem der 20-Jährige zurückgekommen war, übergab er Bargeld an den 34-Jährigen und erhielt dafür den Laptop und drei Mobiltelefone. Die Zivilfahnder stellten dann bei der Überprüfung fest, dass der 20-Jährige die gesamten Geräte für 65 Euro gekauft hatte. Aufgrund der unverhältnismäßig geringen Kaufsumme und fehlender Eigentumsnachweise wurde der 34-Jährige als mutmaßlicher Hehler vorläufig festgenommen. In seinem Beutel waren weitere elektronische Gegenstände, für die er ebenfalls keine Eigentumsnachweise erbringen konnte. Die Beweismittel und das Bargeld wurden sichergestellt.

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde der 34-Jährige dem Haftrichter zugeführt. Auch der 20-jährige muss sich in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Hehlerei verantworten. Da gegen ihn keine Haftgründe vorlagen, wurde er entlassen.

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