Nach vier Corona-bedingt abgesagten DOM-Veranstaltungen wird es ab Freitag, 30. Juli 2021 wieder einen Sommer DOM geben.
ELBE EXPRESS/REDAKTION
Foto:Elbe Express
Staatsrat Andreas Riekhof sagte in der Landespressekonferenz am 27. Juli 2021:„Seit über einem Jahr ist das Heiligengeistfeld vollkommen leer. Ein 1,6 Kilometer langer Platz, insgesamt 20 Hektar groß, auf dem sich bis vor kurzem niemand mehr verirrte. Vier DOM Veranstaltungen mussten wegen der Pandemie ausfallen. Eine schwierige Zeit für unsere Schausteller. Dieser DOM wird anders sein als sonst. Denn wir müssen vorsichtig sein und verantwortungsvoll. Trotzdem freuen wir uns, dass es jetzt wieder losgeht.“
184 Schaustellerinnen und Schausteller werden ihre Fahrgeschäfte auf dem Heiligengeistfeld aufbauen. Das sind rund ein Drittel weniger als üblich, aber nur so kann ausreichend Platz zum Einhalten der Abstände gewährleistet werden. Somit ist es zwar kein DOM in der üblichen Form, aber dafür einer mit einem gemeinsam mit den zuständigen Behörden erarbeiteten, umfangreichen Schutzkonzept, der auch zu Pandemiezeiten durchgeführt werden kann.
Selbstverständlich behält das veranstaltende DOM-Referat auch weiterhin das Infektionsgeschehen kritisch im Blick und kann Maßnahmen während der laufenden Veranstaltung dynamisch anpassen. Hinter den Kulissen arbeiten viele Personen daran, dass diese Veranstaltung ein sicheres und gelungenes Volksfest ist und alle unbeschwert an diesem Sommervergnügen teilhaben können.
Um die Besucherzahl zu steuern, gibt es ein Ticketsystem. Nur so können 9.500 Menschen den Sommerdom gleichzeitig besuchen. Eine Vorab-Online-Reservierung ist nötig, um Warteschlangen vor dem Heiligengeistfeld zu vermeiden und einen zügigen Einlass sicherstellen zu können. Seit 23.7. sind die Ticketreservierungen unter www.hamburg.de/dom möglich. Hier können 3-stündige Zeitfenster gebucht werden.
Auf dem gesamten DOM-Gelände ist das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske, FFP2 oder höher) ab 14 Jahren verpflichtend. Bei Kindern zwischen 7 und 13 Jahren genügt eine Alltagsmaske.
Die Testpflicht gilt ab 6 Jahren. Ein PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden und ein offizieller Schnelltest nicht älter als 48 Stunden sein. Als geimpft gelten Besucher, deren vollständiger Impfnachweis älter als 14 Tage ist. Besucher gelten als genesen, wenn das positive PCR-Testergebnis mindestens 28 Tage zurückliegt und nicht älter als 6 Monate ist.