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Cumartesi, Nisan 20, 2024

Hamburg weitet 2G-plus-Regel…

Aus Sorge vor der Omikron-Variante zieht Hamburg die Corona-Beschränkungen an. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gilt zukünftig 2G plus. Von der Verschärfung ausgenommen sind Menschen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben. Derweil verlängert Sachsen seine strenge Schutzverordnung.

ELBE EXPRESS/REDAKTION

Foto:Youtube

Hamburg verschärft angesichts der sich zunehmend ausbreitenden Omikron-Variante seine Corona-Regeln in weiten Teilen von 2G auf 2G plus. Auch Geimpfte müssten ab kommenden Montag unter anderem in der Gastronomie, bei Kulturveranstaltungen und beim Sport in Innenräumen zusätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen, sagte Senatssprecher Marcel Schweitzer in der Hansestadt nach einer Senatssitzung. Geboosterte sind von der Pflicht aber ausgenommen.

Gleiches gilt laut Schweitzer auch für Schüler, die in den Schulen ohnehin regelmäßig getestet werden. Es sei davon auszugehen, dass Omikron inzwischen die vorherrschende Virusvariante sei und dass sich auch vollständig Geimpfte leicht damit infizieren könnten, sagte der Sprecher. Boosterimpfungen erhöhten aber den Schutz.

Appell an Bund-Länder-Gipfel

In der Debatte um mögliche Verkürzungen der Quarantänezeit für Beschäftigte in wichtigen Infrastrukturen forderte der Senat laut Schweitzer eine Entscheidung ausschließlich nach wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen. Omikron sei hochansteckend, sagte der Sprecher mit Blick auf das Bund-Länder-Treffen am Freitag, bei dem es auch um dieses Thema gehen soll. Die Frage dürfe nicht auf Basis “politischen Bauchgefühls” entschieden werden.

Die Ausbreitung der Omikron-Variante und die damit einhergehende starke Zunahme der Infektionsfälle schüren auch in Deutschland die Sorge vor Personalengpässen in wichtigen Bereichen wie der Strom- und Wasserversorgung oder dem Rettungsdienst. Als Reaktion darauf wird über Veränderungen an den Quarantänebestimmungen debattiert.

Hamburgs Nachbarbundesland Schleswig-Holstein hatte bereits am Dienstag schärfere Corona-Regeln in Kraft gesetzt, um auf steigende Infektionszahlen zu reagieren. Dort sind Treffen nun auch im öffentlichen Raum nur noch mit maximal zehn Teilnehmern erlaubt, zudem gelten strengere Besucherbegrenzungen für Veranstaltungen. Im Innenbereich dürfen maximal 50 Gäste daran teilnehmen, drinnen 100. Bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen und ruhigem Charakter, etwa im Kulturbereich, gelten diese Höchstgrenzen allerdings nicht.

Quelle: ntv.de

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Gleiches gilt laut Schweitzer auch für Schüler, die in den Schulen ohnehin regelmäßig getestet werden. Es sei davon auszugehen, dass Omikron inzwischen die vorherrschende Virusvariante sei und dass sich auch vollständig Geimpfte leicht damit infizieren könnten, sagte der Sprecher. Boosterimpfungen erhöhten aber den Schutz.

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In der Debatte um mögliche Verkürzungen der Quarantänezeit für Beschäftigte in wichtigen Infrastrukturen forderte der Senat laut Schweitzer eine Entscheidung ausschließlich nach wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen. Omikron sei hochansteckend, sagte der Sprecher mit Blick auf das Bund-Länder-Treffen am Freitag, bei dem es auch um dieses Thema gehen soll. Die Frage dürfe nicht auf Basis “politischen Bauchgefühls” entschieden werden.

Die Ausbreitung der Omikron-Variante und die damit einhergehende starke Zunahme der Infektionsfälle schüren auch in Deutschland die Sorge vor Personalengpässen in wichtigen Bereichen wie der Strom- und Wasserversorgung oder dem Rettungsdienst. Als Reaktion darauf wird über Veränderungen an den Quarantänebestimmungen debattiert.

Hamburgs Nachbarbundesland Schleswig-Holstein hatte bereits am Dienstag schärfere Corona-Regeln in Kraft gesetzt, um auf steigende Infektionszahlen zu reagieren. Dort sind Treffen nun auch im öffentlichen Raum nur noch mit maximal zehn Teilnehmern erlaubt, zudem gelten strengere Besucherbegrenzungen für Veranstaltungen. Im Innenbereich dürfen maximal 50 Gäste daran teilnehmen, drinnen 100. Bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen und ruhigem Charakter, etwa im Kulturbereich, gelten diese Höchstgrenzen allerdings nicht.

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