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Cumartesi, Mart 2, 2024

Hamburger Zoll entdeckt 16 illegale Arbeitnehmer

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hamburg hat am 10.11.2020 bei einer großangelegten Überprüfung der Abfallwirtschaft unter anderem 16 sich mutmaßlich illegal in Deutschland aufhaltende Personen aufgegriffen.

elbeXpress / Haber Merkezi

Symbolbild: Hauptzollamt

54 Beamtinnen und Beamten des Hauptzollamtes Hamburg kontrollierten im Rahmen eines bundesweit abgestimmten Einsatzes 13 Objekte auf Hamburger Stadtgebiet. Es handelte sich dabei weitestgehend um Wertstoff- und Recyclinghöfe, sowie Altmetall- und KFZ-Verwertungsbetriebe. Dabei wurden insgesamt 204 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von 27 unterschiedlichen Unternehmen zu Art und Umfang ihrer Tätigkeit befragt, um die Einhaltung des Arbeitnehmerentsende- und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu überprüfen.

Die Hamburger Zöllnerinnen und Zöllner haben dabei insgesamt 16 Verstöße im Bereich das Aufenthaltsrecht aufgedeckt. Alleine in zwei namenhaften Recycling-Unternehmen bzw. deren Subunternehmerfirma konnten 14 Männer aufgegriffen werden, die sich unter der Vorlage von originalen Ausweisdokumenten anderer Personen dort Arbeit beschafft haben. Gegen die Beschuldigten wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts und des

Ausweismissbrauchs eingeleitet. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Hamburg wurden zehn dieser Arbeitnehmer der Untersuchungshaftanstalt zugeführt.

Außerdem wurden nach ersten Auswertungen in Hamburg 22 weitere Verstöße festgestellt, die hauptsächlich in der Nichtzahlung des jeweiligen Mindestlohnes und der Beiträge zur Sozialversicherung bestanden. Auch hier wird die Einleitung von Straf- und Bußgeldverfahren gegen die Arbeitgeber geprüft. Die weiteren Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu den jeweils festgestellten Verstößen dauern an.

Bundesweit überprüften rund 2.200 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) am 10. November 2020 in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung Betriebe und Beschäftigte in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst. Im besonderen Fokus des Zolls

standen dabei Recyclingunternehmen, Entsorgungsfachbetriebe, Containerdienste, Altkleider- und Autoverwerter sowie Schrotthandelsunternehmen. Die Zöllnerinnen und Zöllner haben rund 6.800 Personen nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt und in fast 500 Unternehmen Geschäftsunterlagen geprüft. Bereits vor Ort leiteten die Beamtinnen und Beamten 40 Strafverfahren ein, insbesondere wegen der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und illegalem Aufenthalt.

Ferner wurden zwölf Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen Mindestlohn/ Arbeitsbedingungen sowie fehlender Aufzeichnungen/ Unterlagen eingeleitet. Insgesamt sind in 985 Fällen weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich, da sich dort Hinweise auf Unregelmäßigkeiten zeigen. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Neben der Prüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, dem unrechtmäßigen Bezug von

Sozialleistungen und der illegalen Beschäftigung lag in dieser Schwerpunktkontrolle besonderes Augenmerk auf dem Thema Mindestlohn. Die in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten aktuell einen branchenspezifischen Tariflohn von mindestens 10,25 Euro pro Stunde.

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Die Hamburger Zöllnerinnen und Zöllner haben dabei insgesamt 16 Verstöße im Bereich das Aufenthaltsrecht aufgedeckt. Alleine in zwei namenhaften Recycling-Unternehmen bzw. deren Subunternehmerfirma konnten 14 Männer aufgegriffen werden, die sich unter der Vorlage von originalen Ausweisdokumenten anderer Personen dort Arbeit beschafft haben. Gegen die Beschuldigten wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts und des

Ausweismissbrauchs eingeleitet. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Hamburg wurden zehn dieser Arbeitnehmer der Untersuchungshaftanstalt zugeführt.

Außerdem wurden nach ersten Auswertungen in Hamburg 22 weitere Verstöße festgestellt, die hauptsächlich in der Nichtzahlung des jeweiligen Mindestlohnes und der Beiträge zur Sozialversicherung bestanden. Auch hier wird die Einleitung von Straf- und Bußgeldverfahren gegen die Arbeitgeber geprüft. Die weiteren Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu den jeweils festgestellten Verstößen dauern an.

Bundesweit überprüften rund 2.200 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) am 10. November 2020 in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung Betriebe und Beschäftigte in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst. Im besonderen Fokus des Zolls

standen dabei Recyclingunternehmen, Entsorgungsfachbetriebe, Containerdienste, Altkleider- und Autoverwerter sowie Schrotthandelsunternehmen. Die Zöllnerinnen und Zöllner haben rund 6.800 Personen nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt und in fast 500 Unternehmen Geschäftsunterlagen geprüft. Bereits vor Ort leiteten die Beamtinnen und Beamten 40 Strafverfahren ein, insbesondere wegen der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und illegalem Aufenthalt.

Ferner wurden zwölf Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen Mindestlohn/ Arbeitsbedingungen sowie fehlender Aufzeichnungen/ Unterlagen eingeleitet. Insgesamt sind in 985 Fällen weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich, da sich dort Hinweise auf Unregelmäßigkeiten zeigen. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Neben der Prüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, dem unrechtmäßigen Bezug von

Sozialleistungen und der illegalen Beschäftigung lag in dieser Schwerpunktkontrolle besonderes Augenmerk auf dem Thema Mindestlohn. Die in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten aktuell einen branchenspezifischen Tariflohn von mindestens 10,25 Euro pro Stunde.

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