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Perşembe, Nisan 25, 2024

Winterdom kann stattfinden, wenn…. Mit Sicherheits- und Hygienekonzept steigen Chancen für Durchführung des Hamburger DOM

Der Senat hat heute mit einer Änderung der Eindämmungsverordnung die Voraussetzung geschaffen, dass tradierte Volksfeste ab 1. November 2020 unter strengen Auflagen durchgeführt werden können. Dies betrifft auch den Hamburger Winterdom. Voraussetzung ist, dass sich das Infektionsgeschehen bis zum Start des Winterdoms am 6. November 2020 nicht gravierend negativ entwickelt.

Michael Westhagemann, Wirtschaftssenator Bild: BWI

Senator Michael Westhagemann: „Anliegen des Senats ist es, den Schaustellern eine Perspektive zu geben. Diese Branche hat mit am stärksten unter den Einschränkungen der Corona Pandemie gelitten. Ich bin froh, dass wir den Schaustellern jetzt grünes Licht geben können und ihnen darüber hinaus auch noch sagen: Standgebühren und Kosten für die Hygiene und Sicherheit übernimmt dieses Mal die Stadt. Trotz allem gilt es natürlich vorsichtig und verantwortungsvoll zu bleiben.“

Bild: Senatskanzlei Hamburg

Senator Andreas Dressel: „Für die Schausteller stellen sich angesichts vieler abgesagter Volksfeste nicht selten Existenzfragen. Hier hat der Senat u. a. mit Gebührenhilfen schnell gehandelt. Neben den zahlreichen anderen Soforthilfen, steuerlichen Maßnahmen und der Mehrwertsteuersenkung ist die heute beschlossene Finanzierung des Sicherheits- und Hygienekonzepts für den Hamburger DOM ein ganz wichtiger Schritt für diese besonders Corona-Geschädigten.“

Zum Hygienekonzept: Das Veranstaltungsgelände wird mit Absperrrungen klar begrenzt. Die bislang 13 Zu- und Ausgänge werden auf drei zentrale Zugänge und davon getrennte Ausgänge beschränkt, die in den Eingangsbereichen Zugangskontrollen und ein Einbahnsystem ermöglichen. Die Zu- und Abgänge werden entsprechend ausgeschildert, um auch hier einen kreuzenden Besucherverkehr zu unterbinden. Die notwendigen Notausgänge werden mit Bewachungspersonal gegen einen unbefugten Zutritt gesichert. Schwer einsehbare Bereiche werden mit technischen, organisatorischen bzw. ggf. auch personellen Mitteln gegen unbefugtes Betreten gesichert.

Um die Abstände zwischen den Besuchern zu gewährleisten, wird die Anzahl der sich zeitgleich auf dem Veranstaltungsgelände befindenden Personen auf maximal 6.000 Besucherinnen und Besucher begrenzt, die sich gut auf dem großzügigen Veranstaltungsgelände verteilen können. Darüber hinaus werden Vorkehrungen getroffen, um Warteschlangen vor Fahrgeschäften zu vermeiden bzw. zu entzerren. Da sich der Winterdom über vier Wochen erstreckt, können Erkenntnisse hinsichtlich der Besucherverteilung auch noch im Veranstaltungsverlauf angepasst werden. Alkohol darf auf dem Winterdom nicht ausgeschenkt werden.

Die Kosten für die Planung und Umsetzung einer Winterdomveranstaltung liegen normalerweise bei ca. 300.000 Euro netto, die mit Standgeldern der Schaustellerinnen und Schausteller refinanziert werden. Die mit den zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz vor der Ansteckung mit Covid19 verbundenen Kosten der Veranstalterin werden nach einer ersten Schätzung bei weiteren ca. 500.000 Euro netto liegen. Die Stadt wird in diesem Jahr die gesamten Kosten übernehmen, um die Schaustellerfamilien aufgrund der weggebrochenen Einnahmesituation zu unterstützen.

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Senator Andreas Dressel: „Für die Schausteller stellen sich angesichts vieler abgesagter Volksfeste nicht selten Existenzfragen. Hier hat der Senat u. a. mit Gebührenhilfen schnell gehandelt. Neben den zahlreichen anderen Soforthilfen, steuerlichen Maßnahmen und der Mehrwertsteuersenkung ist die heute beschlossene Finanzierung des Sicherheits- und Hygienekonzepts für den Hamburger DOM ein ganz wichtiger Schritt für diese besonders Corona-Geschädigten.“

Zum Hygienekonzept: Das Veranstaltungsgelände wird mit Absperrrungen klar begrenzt. Die bislang 13 Zu- und Ausgänge werden auf drei zentrale Zugänge und davon getrennte Ausgänge beschränkt, die in den Eingangsbereichen Zugangskontrollen und ein Einbahnsystem ermöglichen. Die Zu- und Abgänge werden entsprechend ausgeschildert, um auch hier einen kreuzenden Besucherverkehr zu unterbinden. Die notwendigen Notausgänge werden mit Bewachungspersonal gegen einen unbefugten Zutritt gesichert. Schwer einsehbare Bereiche werden mit technischen, organisatorischen bzw. ggf. auch personellen Mitteln gegen unbefugtes Betreten gesichert.

Um die Abstände zwischen den Besuchern zu gewährleisten, wird die Anzahl der sich zeitgleich auf dem Veranstaltungsgelände befindenden Personen auf maximal 6.000 Besucherinnen und Besucher begrenzt, die sich gut auf dem großzügigen Veranstaltungsgelände verteilen können. Darüber hinaus werden Vorkehrungen getroffen, um Warteschlangen vor Fahrgeschäften zu vermeiden bzw. zu entzerren. Da sich der Winterdom über vier Wochen erstreckt, können Erkenntnisse hinsichtlich der Besucherverteilung auch noch im Veranstaltungsverlauf angepasst werden. Alkohol darf auf dem Winterdom nicht ausgeschenkt werden.

Die Kosten für die Planung und Umsetzung einer Winterdomveranstaltung liegen normalerweise bei ca. 300.000 Euro netto, die mit Standgeldern der Schaustellerinnen und Schausteller refinanziert werden. Die mit den zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz vor der Ansteckung mit Covid19 verbundenen Kosten der Veranstalterin werden nach einer ersten Schätzung bei weiteren ca. 500.000 Euro netto liegen. Die Stadt wird in diesem Jahr die gesamten Kosten übernehmen, um die Schaustellerfamilien aufgrund der weggebrochenen Einnahmesituation zu unterstützen.

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