Der Hamburger Senat hat entschieden, aufgrund des weiterhin dynamischen Infektionsgeschehens den Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung vom 11. bis zum 31. Januar 2021 an Tagesrandzeiten einzuschränken.
Die regulären Öffnungszeiten der Kitas und Tagespflege werden auf die Zeit von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr begrenzt. Darüber hinaus haben die Einrichtungen bei personellen Engpässen die Möglichkeit, in Absprache mit der Kita-Aufsicht der Sozialbehörde weitere Einschränkungen der Betreuungszeit vorzunehmen.
Weiterhin uneingeschränkt bleibt die Betreuung für Kinder mit einem dringlichen sozialpädagogischen Förderbedarf, und für Kinder, deren Eltern in der Daseinsvorsorge tätig oder für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen bzw. Sicherheit notwendig sind. Die zeitliche Einschränkung gilt darüber hinaus nicht in besonders gelagerten individuellen Notfällen, die eine Betreuung erforderlich machen.
Weil das Betreuungsangebot den Eltern damit nicht uneingeschränkt zur Verfügung steht, verzichtet die Stadt darauf, die Kostenbeiträge für den Monat Januar zu erheben.
Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard: „Wer es leisten kann, sollte seine Kinder zu Hause betreuen. Mir ist bewusst, dass das für viele Eltern eine erhebliche Herausforderung ist und damit erhebliche Einschränkungen verbunden sind. Mit diesem Weg wollen wir eine Balance zwischen den Interessen der Kinder, der Vereinbarkeit von Alltag und Kinderbetreuung, und möglichst sicheren Arbeitsbedingungen in den Kitas gehen. Es soll weiter ein Betreuungsangebot in Hamburg geben – denn viele sind darauf, zumindestens zeitweise, schlicht angewiesen. Wir müssen aber auch auf die Rahmenbedingungen reagieren, die die Pandemiesituation in diesem Winter mit sich bringt. Um den Eltern zu helfen, mit ihrer ohnehin schwierigen Situation umzugehen, erlassen wir für diesen Monat auch die Elternbeiträge.“
Zur Erleichterung für Eltern, auf die nun zusätzlicher Betreuungsaufwand zukommt, wurde auf Bundesebene vereinbart, dass das Kinderkrankengeld in diesem Jahr für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil (zwanzig zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch gilt auch, wenn es zu einer pandemiebedingten Kita- oder Gruppeschließung kommt.
Aufgrund des Beschlusses der Ministerpräsidentinnen und –präsidenten vom 5. Januar, werden angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen mit dem Corona-Virus Einschränkungen im öffentlichen Leben bis Ende Januar verlängert. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Kontakte zu reduzieren und die Ausbreitung des Virus weiter einzudämmen. Covid-19-Erkrankungen verlaufen bei Kindern bislang überwiegend mild. Die Infektionswege sind in Kitas gut nachvollziehbar und Kinder im Kitaalter scheinen nach dem weiterhin aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht erheblich zum Infektionsgeschehen beizutragen. Es kann durch soziale Kontakte in Kitas und Tagespflege wie allen anderen Lebenssituationen mit Zusammenkünften aber dennoch zu Übertragungen kommen. Die erneuten Einschränkungen sind deshalb auch erforderlich, um das Risiko für die Beschäftigten zu begrenzen. Die Maßnahme ist zunächst bis zum 31. Januar befristet; rechtzeitig vorher wird über die im Anschluss daran geltende Regelung entschieden. Zur weiteren Nachsteuerung und Beobachtung der Situation bleibt die zuständige Behörde mit den Verbänden und Anbietern im kontinuierlichen Austausch.