Heute hat die Bundesnetzagentur die erfolgreichen Gebote der ersten Ausschreibungsrunde nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz bekanntgegeben. Das Kraftwerk Moorburg hat dabei mit beiden Blöcken den Zuschlag bekommen. Das bedeutet, dass das Kraftwerk schon 2021 stillgelegt werden könnte.
elbeXpress / Haber Merkezi
Umweltsenator Jens Kerstan zur Entscheidung der Bundesnetzagentur: „Das Kraftwerk Moorburg war von Anfang an überdimensioniert, unwirtschaftlich und aus der Zeit gefallen. Dass es jetzt deutlich früher vom Netz geht als ursprünglich geplant, ist für den Klimaschutz eine gute Nachricht. Die Entscheidung der Hamburger Energiepolitik des Senats ab 2015, in der Wärme auf eine konsequente Dekarbonisierung und auf klimafreundliche und vorhandene Energiequellen zu setzen, war eine Grundlage für den Betreiber, das Kraftwerk Moorburg vorzeitig stillzulegen.
Es ist und bleibt eine richtige Entscheidung des Senats, dass das Kraftwerk Moorburg bei der Fernwärmeversorgung der Stadt keine Rolle spielt – ansonsten würde es mit hoher Wahrscheinlichkeit noch viele Jahre laufen. Mit der Stilllegung des Kraftwerks wird der Kohleausstieg in Hamburg nicht nur in der Wärme deutlich früher vollzogen als im Rest der Republik. Wir schaffen so auch den gesamten Kohleausstieg in Hamburg bis spätestens 2030. Das ist ein wichtiges Signal, dass ein frühzeitiger Kohleausstieg notwendig und machbar ist. Zur Erreichung der Pariser Klimaziele muss und kann die Bundesregierung für einen schnelleren Kohleausstieg sorgen.
Nach dem Aus für die fossilen Brennstoffe der Vergangenheit kann am gleichen Standort nun zügig die Energieversorgung der Zukunft beginnen. Moorburg ist wegen seiner Lage und Anbindung an Leitungen und Transportwege ein idealer Standort für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft. Hier kann Elektrolyse aus erneuerbarem Strom und Bereitstellung von grünem Wasserstoff für die Sektorkoppelung im großen Stil stattfinden.
Meine Behörde und ich sind ist mit dieser Zielrichtung im Gespräch mit dem derzeitigen Betreiber Vattenfall, auch um die Interessen der Beschäftigten soweit wie möglich zu wahren und Arbeitsplätze dort wo möglich zu erhalten.“