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Cuma, Mayıs 17, 2024

Online-Umfrage für neue Bewohnerparkgebiete in Ottensen

Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) hat ein Parkraumbewirtschaftungskonzept für Ottensen erarbeitet, das vier Bewohnerparkzonen zwischen Hohenzollernring, Elbchaussee, Max-Brauer-Allee und Thomasstraße vorsieht. Wie bereits in der Vergangenheit, hat der LBV dafür vorab die Parkraumbelastung in den betreffenden Gebieten untersucht. Zusätzlich startet ab 7. August eine Online-Umfrage für alle Bewohnerinnen und Bewohner.

Elbe Express / Haber Merkezi

Teaserbild: Shutterstock.com

Ab dem 07. August 2020 bis zum 23. August 2020 werden alle volljährigen Bewohnerinnen und Bewohner (ca. 25.000 Personen) aus dem Bewohnerparkgebiet persönlich angeschrieben und können sich an der Online-Umfrage des LBV beteiligen. Alternativ ist auch eine schriftliche Teilnahme an der Umfrage möglich. Exemplare des Umfrageformulars liegen im Rathaus Altona, Platz der Republik 1 aus. Sollten die Pläne des LBV eine deutliche Zustimmung unter den Bewohnerinnen und Bewohnern erhalten, ist die Realisierung des Bewohnerparkgebiets bereits im 1. Quartal 2021 möglich.

Grundlage der Umfrage und der möglichen Einführung einer Parkraumbewirtschaftung für die vier Bewohnerparkgebiete war eine durch den LBV eingeleitete Untersuchung vor Ort. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass sehr viele Parkstände in diversen Straßen zu verschiedenen Uhrzeiten mit mehr als 85% voll ausgelastet waren (z.B.: Große Brunnenstraße und Susettestraße). Die Kennzeichenerhebung, die die Belegungssituation in diesem Gebiet strukturiert und systematisch erfasst, hat den Parkraummangel bestätigt. Gerade vormittags und nachmittags stehen auf ca. 30 % der belegten Parkstände Fahrzeuge von Pendlern oder anderweitig nicht direkt ansässigen Pkw-Nutzern.

Beim Bewohnerparken haben Bewohnerinnen und Bewohner der betreffenden Gebiete die Möglichkeit, online oder vor Ort beim LBV einen Bewohnerparkausweis für eine Jahresgebühr zu beantragen (25 Euro online, 30 Euro vor Ort beim LBV). Alle anderen Fahrzeugnutzer müssen in der Regel eine Parkgebühr abhängig von der Parkzeit zahlen. Die aktuelle Parkgebühr beträgt 2 Euro je Stunde bei einer Höchstparkdauer von drei Stunden. Durch eine angemessene Parkgebühr und Parkdauer sollen Kurzzeitparker, wie z.B. Restaurantbesucher, leichter zeitbegrenzt einen Parkplatz erhalten. Insbesondere aber erhalten Bewohnerinnen und Bewohner über die Bewohnerparkausweise wahrscheinlicher einen Parkplatz in ihrem Wohnquartier.

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Ab dem 07. August 2020 bis zum 23. August 2020 werden alle volljährigen Bewohnerinnen und Bewohner (ca. 25.000 Personen) aus dem Bewohnerparkgebiet persönlich angeschrieben und können sich an der Online-Umfrage des LBV beteiligen. Alternativ ist auch eine schriftliche Teilnahme an der Umfrage möglich. Exemplare des Umfrageformulars liegen im Rathaus Altona, Platz der Republik 1 aus. Sollten die Pläne des LBV eine deutliche Zustimmung unter den Bewohnerinnen und Bewohnern erhalten, ist die Realisierung des Bewohnerparkgebiets bereits im 1. Quartal 2021 möglich.

Grundlage der Umfrage und der möglichen Einführung einer Parkraumbewirtschaftung für die vier Bewohnerparkgebiete war eine durch den LBV eingeleitete Untersuchung vor Ort. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass sehr viele Parkstände in diversen Straßen zu verschiedenen Uhrzeiten mit mehr als 85% voll ausgelastet waren (z.B.: Große Brunnenstraße und Susettestraße). Die Kennzeichenerhebung, die die Belegungssituation in diesem Gebiet strukturiert und systematisch erfasst, hat den Parkraummangel bestätigt. Gerade vormittags und nachmittags stehen auf ca. 30 % der belegten Parkstände Fahrzeuge von Pendlern oder anderweitig nicht direkt ansässigen Pkw-Nutzern.

Beim Bewohnerparken haben Bewohnerinnen und Bewohner der betreffenden Gebiete die Möglichkeit, online oder vor Ort beim LBV einen Bewohnerparkausweis für eine Jahresgebühr zu beantragen (25 Euro online, 30 Euro vor Ort beim LBV). Alle anderen Fahrzeugnutzer müssen in der Regel eine Parkgebühr abhängig von der Parkzeit zahlen. Die aktuelle Parkgebühr beträgt 2 Euro je Stunde bei einer Höchstparkdauer von drei Stunden. Durch eine angemessene Parkgebühr und Parkdauer sollen Kurzzeitparker, wie z.B. Restaurantbesucher, leichter zeitbegrenzt einen Parkplatz erhalten. Insbesondere aber erhalten Bewohnerinnen und Bewohner über die Bewohnerparkausweise wahrscheinlicher einen Parkplatz in ihrem Wohnquartier.

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