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Çarşamba, Haziran 12, 2024

Produktunsichere Waren beim Zollamt Hamburg festgestellt: Zoll warnt vor weihnachtlichen Käufen per Mausklick


Es ist endlich wieder soweit – die Weihnachtszeit hat begonnen und somit auch die Suche nach den passenden Geschenken für die Familie. Was für viele eine Freude ist, bedeutet für Andere volle Straßen, überfüllte Geschäfte und übermäßiger Stress.

elbeXpress / Haber Merkezi

Drohne, die vom sichergestellt wurden. Bild: Hauptzollamt Hamburg

Daher greifen immer mehr Menschen zum “Kauf per Mausklick” und bestellen ihre Geschenke einfach und bequem übers Internet. “Dabei wird vor allem bei technischen Produkten immer wieder festgestellt, dass die Waren nicht die erforderlichen Sicherheitsanforderungen erfüllen”, so die Pressesprecherin vom Hauptzollamt Hamburg Sandra Preising.


So haben die Beschäftigten des Zollamtes Hamburgs in den letzten Wochen eine große Menge an Drohnen sowie an Controllern und Lenkrädern für Spielekonsolengeprüft, welche nicht die erforderlichen Herstellerangaben enthielten.

Gleichzeitig lagen den Produkten auch nicht die vorgeschriebenen Unterlagen, wie z.B. die Konformitätserklärung oder die deutsche Gebrauchsanweisung bei. Dabei dient u.a. die Konformitätserklärung als Nachweis, dass ein Produkt den Gesundheits-und Sicherheitsanforderungen der europäischen Richtlinienentspricht. Fehlt diese, besteht die erhöhte Gefahr von möglichen Defekten oder Kurzschlüssen.

Controller für Spielekonsole Bild: Hauptzollamt Hamburg

“In Zusammenarbeit mit der Marktüberwachungsbehörde werden die Waren anschließend sichergestellt und über das weitere mögliche Verfahren, z.B. die Vernichtung oder Möglichkeit zur Wiederausfuhr, entschieden”, so führt Sandra Preising aus. “Wer seinen Lieben und sich also keiner gesundheitlichen Gefahr aussetzen möchte, sollte insbesondere bei Bestellungen von technischen Geräten Vorsicht walten lassen.”

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So haben die Beschäftigten des Zollamtes Hamburgs in den letzten Wochen eine große Menge an Drohnen sowie an Controllern und Lenkrädern für Spielekonsolengeprüft, welche nicht die erforderlichen Herstellerangaben enthielten.

Gleichzeitig lagen den Produkten auch nicht die vorgeschriebenen Unterlagen, wie z.B. die Konformitätserklärung oder die deutsche Gebrauchsanweisung bei. Dabei dient u.a. die Konformitätserklärung als Nachweis, dass ein Produkt den Gesundheits-und Sicherheitsanforderungen der europäischen Richtlinienentspricht. Fehlt diese, besteht die erhöhte Gefahr von möglichen Defekten oder Kurzschlüssen.

Controller für Spielekonsole Bild: Hauptzollamt Hamburg

“In Zusammenarbeit mit der Marktüberwachungsbehörde werden die Waren anschließend sichergestellt und über das weitere mögliche Verfahren, z.B. die Vernichtung oder Möglichkeit zur Wiederausfuhr, entschieden”, so führt Sandra Preising aus. “Wer seinen Lieben und sich also keiner gesundheitlichen Gefahr aussetzen möchte, sollte insbesondere bei Bestellungen von technischen Geräten Vorsicht walten lassen.”

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