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Perşembe, Mart 28, 2024

Schulsenator Rabe: Maskenpflicht im Unterricht ab Klasse 5 ab Montag, 2. November 2020

Schulsenator Ties Rabe begrüßt den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, die Schulen weiterhin offen zu halten. „Wissenschaft und Politik haben erkannt, dass Schulen sichere Orte sind, in denen sich Schülerinnen und Schüler sowie Schulbeschäftigte deutlich seltener infizieren als in anderen Lebensbereichen. Damit das so bleibt, werden die Vorsichtsmaßnahmen an den Hamburger Schulen noch einmal verstärkt: Ab Montag müssen alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 auch im Unterricht und in Ganztagskursen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

elbeXpress / Haber Merkezi

Symbolbild: Pixabay

Zusätzlich bekommen die Schulen ein Budget von über vier Millionen Euro, um den Infektionsschutz in den Klassenräumen weiter zu verbessern. Mit diesen Maßnahmen bleibt Hamburg im Vergleich zu den anderen Bundesländern bei seinem vorsichtigen Kurs.“ Der Senator dankte in diesem Zusammenhang Tim-Oliver Kirschbaum, dem Geschäftsführer der „Senator International Spedition GmbH“, für die großzügige Spende von 400.000 zusätzlichen Mund-Nasen-Bedeckungen für Hamburgs Schulen. Die Großspende erleichtert den Schulen den Umgang mit der besonderen Situation. Haben Schülerinnen und Schüler ihre Masken vergessen oder verloren, verfügt jetzt jede Schule dank der Spende über genug Masken als Ersatz. Die Masken können ab heute von allen Hamburger Schulen abgefordert werden. Bislang hat die Schulbehörde bereits rund 330.000 Masken an die Hamburger Schulen verteilt.

Die Maskenpflicht gilt in allen weiterführenden Schulen für Schülerinnen und Schüler sowie alle Schulbeschäftigten ab Klasse 5 im Unterricht und außerhalb des Unterrichts auf dem Schulgelände. Um die Belastung durch die Maskenpflicht zu verringern, dürfen Schüler und Lehrkräfte künftig in den Pausen außerhalb des Schulgebäudes ihre Masken absetzen. Lehrkräfte müssen in den Pausen ohne Maske den Mindestabstand einhalten. Weitere Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten für den Sport- und Musikunterricht, wenn ein Mindestabstand von 2,5 Metern eingehalten werden kann. Auch alle Prüfungen, Präsentationen und Klausuren dürfen ohne Mund-Nasen-Bedeckung stattfinden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Um das Infektionsrisiko in den Klassenzimmern noch weiter zu reduzieren, stellt die Schulbehörde jeder staatlichen Hamburger Schule ein zusätzliches Budget von rund 400 Euro pro Klassenraum zur Verfügung, insgesamt über vier Millionen Euro. Das Programm ermöglicht den Schulen, flexibel, mit Augenmaß und angepasst an die örtliche Raumsituation Verbesserungsmaßnahmen zu ergreifen, beispielsweise transparente Plexiglasscheiben vor den Lehrerpulten zu befestigen oder sogenannte CO2-Ampeln anzuschaffen.

Das Programm ermöglicht den Schulen, flexibel, mit Augenmaß und angepasst an die örtliche Raumsituation Verbesserungsmaßnahmen zu ergreifen. Grundsätzlich weist die Schulbehörde jedoch darauf hin, dass entsprechend der Stellungnahme des Bundesumweltamtes das regelmäßige Lüften die größte Sicherheit darstellt und durch technische Verbesserungen nicht ersetzt, sondern allenfalls begleitet werden kann.

Die gravierenden sozialen und langfristigen Nachteile, die für Kinder und Jugendliche durch eine Schließung der Bildungseinrichtungen entstehen, sollen möglichst vermieden werden. Möglich ist die bundesweite Öffnung der Schulen und Kitas, weil – nach gegenwärtiger Erkenntnislage – Kinder und Jugendliche nur wenig zum Infektionsgeschehen insgesamt beitragen. Bei einzelnen Fällen, die im Kontext dieser Einrichtungen bislang zu verzeichnen waren, handelte es sich überwiegend um Infektionen, die im privaten Umfeld entstanden sind.

Als weitere Sicherheitsmaßnahme gelten seit den Herbstferien neue Lüftungsregeln in den Klassenzimmern: Vor und nach dem Unterricht sowie alle 20 Minuten sollen künftig in jedem Unterrichtsraum etwa drei Minuten lang so viele Fenster wie möglich geöffnet werden. Anschließend müssen alle Fenster und Türen wieder geschlossen werden. Die Fenster dürfen nicht dauerhaft angekippt sein, da das den Luftaustausch bei der Stoßlüftung verhindert. Denn nur durch den Temperaturunterschied von warmer Innen- und kalter Außenluft entsteht ein kräftiger Durchzug, bei dem deutlich mehr Luft im Unterrichtsraum ausgetauscht wird als etwa beim Dauerlüften mit gekippten Fenstern – und es wird auch nicht so kalt. Experten sagen, dass sich beim Stoßlüften die Raumtemperatur nicht mehr als zwei bis drei Grad abkühlt.

Der von der Ministerpräsidentenkonferenz und der Bundeskanzlerin beschlossene Lockdown im Bereich der Freizeit-, Sport- und Kulturangebote wird auch Auswirkungen auf den Schulbetrieb haben. Da alle Hamburger Schwimmbäder ab Montag geschlossen sein werden, kann im November deshalb kein Schwimmunterricht stattfinden. Auch die Theater, Museen und andere Kultureinrichtungen der Stadt werden schließen, sodass viele geplante Tagesausflüge von Schulklassen nicht werden stattfinden können. Grundsätzlich möglich sind aber weiterhin Tagesausflüge wie zum Beispiel Wandertage oder Ausflüge in die Natur, solange die strengen Hygienebestimmungen der Schule und der jeweiligen Ausflugsorte eingehalten werden.

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Zusätzlich bekommen die Schulen ein Budget von über vier Millionen Euro, um den Infektionsschutz in den Klassenräumen weiter zu verbessern. Mit diesen Maßnahmen bleibt Hamburg im Vergleich zu den anderen Bundesländern bei seinem vorsichtigen Kurs.“ Der Senator dankte in diesem Zusammenhang Tim-Oliver Kirschbaum, dem Geschäftsführer der „Senator International Spedition GmbH“, für die großzügige Spende von 400.000 zusätzlichen Mund-Nasen-Bedeckungen für Hamburgs Schulen. Die Großspende erleichtert den Schulen den Umgang mit der besonderen Situation. Haben Schülerinnen und Schüler ihre Masken vergessen oder verloren, verfügt jetzt jede Schule dank der Spende über genug Masken als Ersatz. Die Masken können ab heute von allen Hamburger Schulen abgefordert werden. Bislang hat die Schulbehörde bereits rund 330.000 Masken an die Hamburger Schulen verteilt.

Die Maskenpflicht gilt in allen weiterführenden Schulen für Schülerinnen und Schüler sowie alle Schulbeschäftigten ab Klasse 5 im Unterricht und außerhalb des Unterrichts auf dem Schulgelände. Um die Belastung durch die Maskenpflicht zu verringern, dürfen Schüler und Lehrkräfte künftig in den Pausen außerhalb des Schulgebäudes ihre Masken absetzen. Lehrkräfte müssen in den Pausen ohne Maske den Mindestabstand einhalten. Weitere Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten für den Sport- und Musikunterricht, wenn ein Mindestabstand von 2,5 Metern eingehalten werden kann. Auch alle Prüfungen, Präsentationen und Klausuren dürfen ohne Mund-Nasen-Bedeckung stattfinden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Um das Infektionsrisiko in den Klassenzimmern noch weiter zu reduzieren, stellt die Schulbehörde jeder staatlichen Hamburger Schule ein zusätzliches Budget von rund 400 Euro pro Klassenraum zur Verfügung, insgesamt über vier Millionen Euro. Das Programm ermöglicht den Schulen, flexibel, mit Augenmaß und angepasst an die örtliche Raumsituation Verbesserungsmaßnahmen zu ergreifen, beispielsweise transparente Plexiglasscheiben vor den Lehrerpulten zu befestigen oder sogenannte CO2-Ampeln anzuschaffen.

Das Programm ermöglicht den Schulen, flexibel, mit Augenmaß und angepasst an die örtliche Raumsituation Verbesserungsmaßnahmen zu ergreifen. Grundsätzlich weist die Schulbehörde jedoch darauf hin, dass entsprechend der Stellungnahme des Bundesumweltamtes das regelmäßige Lüften die größte Sicherheit darstellt und durch technische Verbesserungen nicht ersetzt, sondern allenfalls begleitet werden kann.

Die gravierenden sozialen und langfristigen Nachteile, die für Kinder und Jugendliche durch eine Schließung der Bildungseinrichtungen entstehen, sollen möglichst vermieden werden. Möglich ist die bundesweite Öffnung der Schulen und Kitas, weil – nach gegenwärtiger Erkenntnislage – Kinder und Jugendliche nur wenig zum Infektionsgeschehen insgesamt beitragen. Bei einzelnen Fällen, die im Kontext dieser Einrichtungen bislang zu verzeichnen waren, handelte es sich überwiegend um Infektionen, die im privaten Umfeld entstanden sind.

Als weitere Sicherheitsmaßnahme gelten seit den Herbstferien neue Lüftungsregeln in den Klassenzimmern: Vor und nach dem Unterricht sowie alle 20 Minuten sollen künftig in jedem Unterrichtsraum etwa drei Minuten lang so viele Fenster wie möglich geöffnet werden. Anschließend müssen alle Fenster und Türen wieder geschlossen werden. Die Fenster dürfen nicht dauerhaft angekippt sein, da das den Luftaustausch bei der Stoßlüftung verhindert. Denn nur durch den Temperaturunterschied von warmer Innen- und kalter Außenluft entsteht ein kräftiger Durchzug, bei dem deutlich mehr Luft im Unterrichtsraum ausgetauscht wird als etwa beim Dauerlüften mit gekippten Fenstern – und es wird auch nicht so kalt. Experten sagen, dass sich beim Stoßlüften die Raumtemperatur nicht mehr als zwei bis drei Grad abkühlt.

Der von der Ministerpräsidentenkonferenz und der Bundeskanzlerin beschlossene Lockdown im Bereich der Freizeit-, Sport- und Kulturangebote wird auch Auswirkungen auf den Schulbetrieb haben. Da alle Hamburger Schwimmbäder ab Montag geschlossen sein werden, kann im November deshalb kein Schwimmunterricht stattfinden. Auch die Theater, Museen und andere Kultureinrichtungen der Stadt werden schließen, sodass viele geplante Tagesausflüge von Schulklassen nicht werden stattfinden können. Grundsätzlich möglich sind aber weiterhin Tagesausflüge wie zum Beispiel Wandertage oder Ausflüge in die Natur, solange die strengen Hygienebestimmungen der Schule und der jeweiligen Ausflugsorte eingehalten werden.

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