Medizinische Masken werden in Hamburg gleich doppelt kontrolliert, um Sicherheit zu gewährleisten. Am Hafen und Flughafen werden immer wieder Masken abgefangen, die nicht den Anforderungen entsprechen. Dabei handelt es sich um Sendungen von bis zu einer Million Masken. Außerdem geht die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hinweisen nach und kontrolliert OP- und FFP2-Masken, die in Hamburg verkauft werden. Insgesamt wurden fast 400 verschiedene Modelle medizinischer Masken seit Beginn der Corona-Pandemie überprüft. Nach einer aktuellen stichprobenartigen Schwerpunktaktion im Einzelhandel zieht die Behörde ein positives Fazit.
Senatorin Anna Gallina, Präses der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Bild: © Daniel Reinhardt / Senatskanzlei Hamburg
Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina sagt: „Für medizinische Masken gelten sehr strenge Regeln. Schätzungsweise Millionen von Masken mit Auffälligkeiten konnten wir bereits gemeinsam mit dem Zoll am Hamburger Flughafen und am Hafen abfangen. Neben diesen Einfuhrkontrollen überprüfen wir auch aufgrund von Hinweisen und im Rahmen von Schwerpunktkontrollen die in Supermärkten, Drogerien, Apotheken und im Onlinehandel angebotenen Masken. Damit wollen wir sicherstellen, dass sich die Menschen in Hamburg auf die Schutzwirkung verlassen können. Die Ergebnisse der aktuellen Überprüfung sind erfreulich: Alle in der Stichprobe untersuchten Masken aus dem Einzelhandel erfüllen die gesetzliche Norm und weisen eine sehr hohe Filterwirkung auf.“
Im Fokus der Stichprobenuntersuchung stand dieses Mal der Hamburger Einzelhandel: Insgesamt wurden sieben Modelle von FFP2-Masken und vier Modelle von OP-Masken aus Supermärkten, Drogeriemärkten und Hamburger Onlinehändlern in einem Prüfinstitut auf ihre Qualität hin untersucht. Im Mittelpunkt der Laboruntersuchungen ging es um die Durchlasswerte für Aerosole.
Die Ergebnisse der Laboruntersuchungen zeigen, dass die untersuchten FFP2-Masken die Vorgaben von maximal sechs Prozent Filterdurchlass deutlich unterschritten. Auch die geprüften OP-Masken hielten den Grenzwert von 98 Prozent für die bakterielle Filterleistung ein. Nennenswerte Mängel bei der Kennzeichnung gab es nicht.
Für die Qualität und damit Zuverlässigkeit von medizinischen Masken sind vorrangig die jeweiligen Hersteller verantwortlich. Sie müssen sicherstellen, dass die von ihnen produzierten Masken den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Das europäisch geregelte System der Marktüberwachung sieht aufgrund dieser Herstellerverantwortung stichprobenartige Kontrollen durch die zuständigen Behörden vor.
Über den Hamburger Hafen oder Flughafen eingeführte Masken werden bei Auffälligkeiten (z. B. fehlende CE-Kennzeichnung, falsche Prüfnummern) vom Zoll an die Marktüberwachung gemeldet, die sie dann einer eingehenden Prüfung unterzieht. Bei der Einfuhrkontrolle bedienen sich Zoll und Marktüberwachung sogenannter Risikoprofile, bei denen aktuell vor allem persönliche Schutzausrüstung wie FFP2-Masken verstärkt zur Überprüfung angehalten wird.