Seit dem Wochenende sind in Hamburg weitere 83.400 und damit insgesamt rund 316.800 Einwohnerinnen und Einwohner vor zunehmender Gentrifizierung geschützt. Mit drei neu in Kraft getretenen Sozialen Erhaltungsverordnungen für Barmbek-Nord, Barmbek-Süd und die Jarrestadt hat der Senat den Schutz der bestehenden Bewohnerstruktur östlich der Alster erheblich ausgeweitet.
In Gebieten mit Sozialen Erhaltungsverordnungen sind für den Abriss und für bauliche Änderungen an Wohngebäuden Genehmigungen nötig. Gleiches gilt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Die Stadt hat zudem ein Vorkaufsrecht für Wohn-Immobilien.
Senatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt: „Damit Hamburg eine Stadt für alle bleibt, verfolgt der Senat nicht nur seit geraumer Zeit eine umfassende Neubaustrategie. Wir setzen auch alle verfügbaren Mittel ein, um bezahlbaren Wohnraum im Bestand zu sichern. Die Sozialen Erhaltungsverordnungen sind dabei ein zentrales Instrument. Wie andere Gebiete stehen auch die überwiegend durch Gebäude der 1920er und 1930er Jahre sowie durch Nachkriegsbebauung geprägten Barmbeker Stadtteile und die architektonisch herausragende Jarrestadt unter steigendem Verdrängungsdruck: Wohnungen werden baulich aufgewertet und können damit, insbesondere bei aufwändigen Modernisierungen, für die bisherigen Mieterinnen und Mieter unerschwinglich werden. Oder sie werden gleich umgewandelt in Eigentumswohnungen und verkauft. Durch die neuen Sozialen Erhaltungsverordnungen schützen wir die Bewohnerinnen und Bewohner nun so weit wie möglich vor diesen Entwicklungen.“
Michael Werner-Boelz, Bezirksamtsleiter Hamburg Nord: „In Hamburg-Nord setzen wir uns bewusst dafür ein, dass bezahlbarer Wohnraum und gesellschaftliche Pluralität erhalten bleiben. Dazu gehört, dass wir die Menschen in unseren Quartieren vor Verdrängung und extremen Mietsteigerungen durch Luxusmodernisierungen und Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen schützen. Sowohl die Jarrestadt als auch die Stadtteile Barmbek-Nord und Barmbek-Süd sind nicht nur städtebaulich sondern auch in der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung besonders schützenswerte Gebiete. Mit der Sozialen Erhaltungsverordnung tragen wir dazu bei, dass die weitestgehend stabile Bevölkerungsstruktur erhalten bleibt und Wohnraum auch für Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen weiterhin in zentraler Lage vorhanden ist.“
Der Handlungsbedarf in den drei jetzt einbezogenen Gebieten ergibt sich zum einen mit Blick auf die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Diese ist in den nun geschützten Gebieten in den vergangenen Jahren vergleichsweise oft eingeleitet worden. Und der Anreiz, Umwandlungstätigkeiten noch weiter zu forcieren, wächst noch: Die Preise für Eigentumswohnungen haben sich in den vergangenen zehn Jahren weit mehr als verdoppelt. Potenzial ist zudem noch viel vorhanden – derzeit liegt der Mietwohnungsanteil in allen drei Gebieten bei rund 90 Prozent.
Der zweite Aspekt sind drohende Mietsteigerungen. Die Wohnungen in den drei Gebieten sind weit überwiegend älter als 60 Jahre und nur in seltenen Fällen hochwertig ausgestattet. Das bedeutet, dass ein großes Potenzial besteht für bauliche Aufwertungen, die wiederum höhere Mieten nach sich ziehen. Schon von 2012 bis 2018 hat sich das Wohnen für die Menschen in Barmbek und der Jarrestadt deutlich verteuert, um 17 bis 19 Prozent. Gleichzeitig sind die Einkommen vieler Bewohnerinnen und Bewohner relativ gering, so dass große Anteile davon für die Miete eingesetzt werden müssen. Weitere Mietsteigerungen können viele Haushalte deshalb nicht verkraften.