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Cuma, Mayıs 3, 2024

Staatsschutzverfahren gegen 30-jährige Hamburgerin wegen mutmaßlicher IS-Mitgliedschaft

Bild: Pixabay.com

Am Freitag, den 10. Juli 2020, beginnt die Hauptverhandlung im Staatsschutzverfahren gegen die 30-jährige deutsche Staatsangehörige Elina F., die im Verdacht steht, sich im  September 2013 dem „Islamischen Staat“ (IS) in Syrien angeschlossen zu haben. Sie soll seinerzeit ihrem damaligen Ehemann nach islamischem Recht nachgefolgt sein, der sich kurz zuvor einer später im IS aufgegangenen Miliz als Kämpfer angeschlossen hatte. Bis Anfang 2018 soll die Angeklagte in die Strukturen des IS eingegliedert in Syrien gelebt haben. Für den IS soll sie sich vor allem durch werbende Äußerungen für ein Leben im IS und den bewaffneten Jihad betätigt haben. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg wirft der Angeklagten insofern Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland vor.

Elbe Express / Haber Merkezi

Der Anklage zufolge soll die Angeklagte im Jahr 2014 an einem Propagandavideo des IS mitgewirkt haben, in dem sie vollverschleiert mit einem nicht ausschließbar funktions­untüchtigen Sturmgewehr posierend dazu aufgerufen haben soll, nach Syrien zu kommen und sich dem Jihad anzuschließen. Nach dem Tod ihres ersten Ehemanns im Juni 2014 soll sie sich in die Obhut eines IS-Frauenhauses begeben haben, in dem sie Islamunterricht erhalten haben soll. Gegenüber einer in Hamburg lebenden Freundin soll sie sich zum Kampf für den Islam bekannt haben; weiter soll sie davon berichtet haben, ein Kind zu erwarten, das sie im Sinne der Ideologie des IS als Kämpfer erziehen wolle.

Im Februar 2016 soll die Angeklagte ihren jetzigen Ehemann nach islamischem Recht geheiratet haben, mit dem sie zusammen mit ihrem im Februar 2015 geborenen Sohn in Raqqa gelebt und finanzielle Zuwendungen des IS in Anspruch genommen haben soll. Nach der Geburt ihres zweiten Sohnes im Februar 2017 soll die Familie Raqqa verlassen haben und im Oktober 2017 vergeblich versucht haben, Syrien über die Türkei zu verlassen. Bei einem weiteren Schleusungsversuch Ende 2017 oder Anfang 2018 soll die Angeklagte zusammen mit ihren Kindern in den Gewahrsam kurdischer Kräfte gelangt und im Camp „Ain Issa“ in Nordsyrien untergebracht worden sein. Nach der Auflösung des Camps im Oktober 2019 wurde die Angeklagte von den türkischen Sicherheitsbehörden festgenommen und am 15. Januar 2020 nach Hamburg überstellt.

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Der Anklage zufolge soll die Angeklagte im Jahr 2014 an einem Propagandavideo des IS mitgewirkt haben, in dem sie vollverschleiert mit einem nicht ausschließbar funktions­untüchtigen Sturmgewehr posierend dazu aufgerufen haben soll, nach Syrien zu kommen und sich dem Jihad anzuschließen. Nach dem Tod ihres ersten Ehemanns im Juni 2014 soll sie sich in die Obhut eines IS-Frauenhauses begeben haben, in dem sie Islamunterricht erhalten haben soll. Gegenüber einer in Hamburg lebenden Freundin soll sie sich zum Kampf für den Islam bekannt haben; weiter soll sie davon berichtet haben, ein Kind zu erwarten, das sie im Sinne der Ideologie des IS als Kämpfer erziehen wolle.

Im Februar 2016 soll die Angeklagte ihren jetzigen Ehemann nach islamischem Recht geheiratet haben, mit dem sie zusammen mit ihrem im Februar 2015 geborenen Sohn in Raqqa gelebt und finanzielle Zuwendungen des IS in Anspruch genommen haben soll. Nach der Geburt ihres zweiten Sohnes im Februar 2017 soll die Familie Raqqa verlassen haben und im Oktober 2017 vergeblich versucht haben, Syrien über die Türkei zu verlassen. Bei einem weiteren Schleusungsversuch Ende 2017 oder Anfang 2018 soll die Angeklagte zusammen mit ihren Kindern in den Gewahrsam kurdischer Kräfte gelangt und im Camp „Ain Issa“ in Nordsyrien untergebracht worden sein. Nach der Auflösung des Camps im Oktober 2019 wurde die Angeklagte von den türkischen Sicherheitsbehörden festgenommen und am 15. Januar 2020 nach Hamburg überstellt.

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